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Tipss vom AvD

Tipps für die Mietwagenbuchung im Urlaub

Sonntag, 11. Juli 2021, 07:02 Uhr
Dank europaweit sinkender Inzidenzen setzt in vielen Ländern eine vorsichtige Rückkehr zur Normalisierung des Alltags ein. Die Aufhebung von Quarantäne-Bestimmungen ermöglichen Reisen ins Ausland; Restaurants und Hotels können wieder Gäste empfangen...

Und auch eine Reihe weiterer Auflagen und Einschränkungen werden sukzessive aufgehoben. Eine gute Nachricht für viele Bundesbürger, die sich nach Monaten des Lockdowns nun nach einer Ortsveränderung sehnen und Urlaub machen wollen. Neben dem Auto als beliebtestem Transportmittel für die Urlaubsreise steigt auch wieder die Nachfrage nach Flugreisen.

Traumwetter, Strand, Meer und niedrige Corona-Fallzahlen – damit locken die Balearen, die Kanarischen Insel oder Portugal viele deutsche Urlauber an. Die An- und Abreise erfolgt bei diesen Zielen fast immer mit dem Flugzeug. Den Transfer vom Flughafen zum Hotel übernimmt in der Regel der Reiseveranstalter. Was aber, wenn man während des Urlaubs nicht permanent am gleichen Strand liegen möchte und Abwechslung sucht? Wenn man Land und Leute und die landestypische Küche kennenlernen möchte? Dann muss ein Mietwagen her. Dabei gibt es aber einige Punkte zu beachten und mögliche „Fallstricke“ auszuschließen.

Reduziertes Angebot – deutlich erhöhte Preise
Um gleich die schlechte Nachricht vorwegzunehmen: In vielen Urlaubsregionen sind Mietwagen seit einigen Wochen deutlich teurer geworden. Vorbei die Zeiten, in denen ein Kleinwagen schon für 150 Euro pro Woche zu haben war. Der Grund sind verkleinerte Mietwagenflotten, denn als Folge der Corona-Pandemie haben die meisten Autovermieter ihre Fahrzeugbestände deutlich reduziert. Das gilt für die lokalen Anbieter vor Ort ebenso wie für die großen, international agierenden Unternehmen wie Avis, Enterprise, Europcar, Hertz oder Sixt.

Wer auf einen Mietwagen im Urlaub nicht verzichten möchte und auf Nummer sichergehen will, sollte sich frühzeitig und idealerweise bereits bei der Reisebuchung schon um einen fahrbaren Untersatz kümmern. Der AvD empfiehlt, sich auf den Seiten der Anbieter über spezielle Angebote zu informieren und telefonisch abzuklären, welche Stationen geöffnet sind. Wer über ein Internetportal bucht, sollte unbedingt darauf achten, dass dessen Angebote sich erkennbar an deutsche Kunden richten. Nur dann kommt im Streitfall deutsches Recht zur Anwendung.

Empfehlung: Mietwagen nach konkretem Bedarf auszuwählen
Bei der Auswahl des Wagens sollten sich Urlauber von ihrem tatsächlichen Bedarf leiten lassen. Reicht für zwei Personen nicht auch ein Kleinwagen? Brauche ich ein SUV, um das Hinterland zu erkunden? Zubehör wie etwa Navigationsgerät oder Kindersitze sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten und kosten Aufpreis. Auch empfiehlt es sich, Kilometerbegrenzungen zu vermeiden: Wird mehr gefahren als festgelegt, verteuert sich die Miete überproportional.

Gerade bei günstigen Angeboten sollte der enthaltene Versicherungsschutz genau geprüft werden. Denn Versicherungsleistungen, die über eine Haftpflicht hinausgehen, sind nicht automatisch im Grundpreis enthalten. In vielen Fällen sind Diebstahl- und Vollkaskoschutz vom Mieter in verschiedenen Varianten und Modulen wählbar und erhöhen so den tatsächlichen Buchungspreis. Ohne solche Absicherungen müssen Schäden, die kein anderer verursacht hat, vom Mieter selbst getragen werden. Wird der Mietwagen gestohlen, haftet der Mieter für den Zeitwert des Fahrzeugs.

Der AvD empfiehlt bereits bei Buchung, spätestens aber bei der Fahrzeugübernahme zu klären, ob auch Beschädigungen an Reifen und Fensterscheiben oder am Unterboden von den Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Vorsicht: In manchen Fällen wird die Absicherung derartiger Schäden in den Versicherungsbedingungen, dem „Kleingedruckten“, ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung bei einem Trip abseits befestigter Wege. Im Schadenfall muss der Mieter dann aus eigener Tasche zahlen. Selbstbeteiligungen können zwar die Mietkosten senken, werden aber bei Schäden dem Fahrzeugmieter zunächst in voller Höhe in Rechnung gestellt. Das bedeutet, dass je nach Vereinbarung Beträge zwischen 300 bis 1.000 Euro zu tragen sind. Ein Vollkaskoschutz ohne Selbstbehalt erhöht die Mietzahlung hingegen nur um einen vergleichsweise kleinen Betrag.

Abholung und Rückgabe immer während der Öffnungszeiten
Gerade in der aktuellen Lage gilt: Das Fahrzeug unbedingt zum vereinbarten Zeitpunkt und während der Öffnungszeiten übernehmen. Wegen Corona operieren viele Mietstationen weiterhin mit reduziertem Personal. Zudem sind die Stationen auch während der üblichen Geschäftszeiten unbesetzt und die Mitarbeiter kommen nur vorbei, um angekündigten Kunden ihr Fahrzeug zu übergeben. Wer den Mietwagen an Flughäfen und Bahnhöfen oder außerhalb regulärer Stationsöffnungszeiten abholt, muss in der Regel zusätzliche Gebühren zahlen. Zu den vom Mieter vorzuzeigenden Dokumenten gehören der sog. Voucher, ein gültiger Führerschein und eine Kreditkarte.

Bevor es losgeht, ist es ratsam, den Zustand des Autos innen und außen zu prüfen und vorhandene Schäden mit dem Smartphone zu fotografieren. Vorhandene Kratzer und Dellen sollten außerdem in jedem Fall zusammen mit dem Stationsmitarbeiter besprochen und im Übergabeprotokoll vermerkt werden. Der AvD warnt eindringlich davor, bei Anmietung im Ausland vor Ort Schriftstücke zu unterschreiben, die nicht in der eigenen Muttersprache ausgefertigt sind. Es kann vorkommen, dass damit ein neuer Vertrag zu anderen Konditionen und entsprechend der Rechtslage des Urlaubslandes abgeschlossen wird.
AvD Tipp: Mietwagen immer mit vollem Tank zurückgeben. Andernfalls kann der Vermieter bis zu drei Euro pro Liter in Rechnung stellen.

Vermieter beugen Infektionsrisiken vor
Niemand braucht bei einem Mietwagen Angst vor einem Infektionsrisiko durch die Anmietung zu haben. In allen europäischen Ländern gelten die Infektionsschutzregelungen auch für Autovermieter und diese haben bereits im Vorjahr mit Änderungen ihrer Prozesse und Abläufe auf die Corona-Pandemie reagiert. Die Buchungen werden in der Regel online oder telefonisch abgewickelt, die Übergabe der Fahrzeuge erfolgt zumeist auf Stellflächen im Freien und die Reinigung der Fahrzeuge wurde um Desinfektionsmaßnahmen ergänzt.

Rechtzeitig klären, ob Grenzübertritte möglich
Wer einen Mietwagen hierzulande anmietet, um damit in den Urlaub zu fahren, sollte einen eingehenden Blick auf die Mietbedingungen werfen. Diese erlauben zwar in der Regel auch grenzüberschreitende Nutzung und das Fahren im europäischen Ausland. Die Einreise in eine Reihe von Staaten kann jedoch explizit ausgeschlossen sein.

Dabei kann auch die angemietete Fahrzeugklasse relevant sein. Zudem kann der Vermieter nicht garantieren, dass ein Nachbarland die Einreise mit einem Mietwagen tatsächlich gestattet. Zwar lässt die in den europäischen Verträgen und im Schengen-Abkommen verbriefte Reisefreiheit für europäische Bürger grundsätzliche keine Einschränkungen zu, in Pandemie-Zeiten können die Länder jedoch eigene, zeitlich begrenzte Einreisebestimmungen erlassen. Die Einreise mit einem Mietwagen kann auch haftungsrechtliche oder steuerrechtliche Bestimmungen der jeweiligen Einreiseländer tangieren. Der AvD rät, sich auf den Seiten des Bundesinnenminsteriums über die vorhandenen Einschränkungen bei einem Grenzübertritt mit einem Mietwagen zu informieren.
Autor: red

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