Kritik am Alleingang
Freitag, 23. September 2005, 10:39 Uhr
Nordhausen (nnz). In diesem Monat berichtete die nnz über die Neuausrichtung der Luftrettung am Nordhäuser Südharzkrankenhaus. Das Innenministerium hatte die neu vergeben, da sich der ehemalige BGS zurückgezogen hat. Jetzt kommt massive Kritik von den Ersatzkassen zur Entscheidung des Innenministeriums in Erfurt.
Mit einem Brief haben sich die Thüringer Ersatzkassenverbände heute an Staatssekretär Stefan Baldus gegen den Alleingang des Innenministeriums bei der Neubesetzung der Luftrettungsstation Nordhausen gewandt. Für die Ersatzkassenverbände ist es nicht nachvollziehbar, warum das Innenministerium ohne Rücksicht auf die Interessen der Beteiligten eine Neuausschreibung für die Luftrettung durchführt und entsprechende Verträge abschließt, ohne vorher die Krankenkassen, welche letztendlich die Kosten zu tragen haben, mit ins Boot zu nehmen. Seit Jahren regen die Ersatzkassen angesichts dramatisch steigender Kosten im Rettungsdienst eine Neuordnung der Luftrettungsstandorte in Thüringen an.
Das Innenministerium hatte die Krankenkassen mit einem Schreiben vom 20. September 2005 darüber informiert, dass die Neubesetzung der Luftrettungsstation Nordhausen bereits vertraglich geregelt ist. Damit wurden die Ersatzkassen erneut vor vollendete und nicht hinnehmbare Tatsachen gestellt. Darüber hinaus berücksichtigen die hiesigen Standorte der Rettungshubschrauber nicht hinreichend die Luftrettungskapazitäten in den benachbarten Bundesländern. Dort existieren in relativer Nähe zu Thüringen mehrere – teils seit längerem bestehende – Luftrettungsstützpunkte.
Die Ersatzkassenverbände forderten Stefan Baldus jetzt noch einmal nachdrücklich auf, die Sachgründe für die einseitige Entscheidung durch das Innenministerium darzulegen.
Autor: nnzMit einem Brief haben sich die Thüringer Ersatzkassenverbände heute an Staatssekretär Stefan Baldus gegen den Alleingang des Innenministeriums bei der Neubesetzung der Luftrettungsstation Nordhausen gewandt. Für die Ersatzkassenverbände ist es nicht nachvollziehbar, warum das Innenministerium ohne Rücksicht auf die Interessen der Beteiligten eine Neuausschreibung für die Luftrettung durchführt und entsprechende Verträge abschließt, ohne vorher die Krankenkassen, welche letztendlich die Kosten zu tragen haben, mit ins Boot zu nehmen. Seit Jahren regen die Ersatzkassen angesichts dramatisch steigender Kosten im Rettungsdienst eine Neuordnung der Luftrettungsstandorte in Thüringen an.
Das Innenministerium hatte die Krankenkassen mit einem Schreiben vom 20. September 2005 darüber informiert, dass die Neubesetzung der Luftrettungsstation Nordhausen bereits vertraglich geregelt ist. Damit wurden die Ersatzkassen erneut vor vollendete und nicht hinnehmbare Tatsachen gestellt. Darüber hinaus berücksichtigen die hiesigen Standorte der Rettungshubschrauber nicht hinreichend die Luftrettungskapazitäten in den benachbarten Bundesländern. Dort existieren in relativer Nähe zu Thüringen mehrere – teils seit längerem bestehende – Luftrettungsstützpunkte.
Die Ersatzkassenverbände forderten Stefan Baldus jetzt noch einmal nachdrücklich auf, die Sachgründe für die einseitige Entscheidung durch das Innenministerium darzulegen.
