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Details zur Sperrung der Wallrothstraße

Gefahr im Verzug

Donnerstag, 01. Juli 2021, 11:22 Uhr
Die Wallrothstraße darf man seit heute nur noch bergab befahren. Das hatte die Stadtverwaltung bereits gestern bekannt gegeben. Nun gibt es weitere Details zu der kurzfristigen Entscheidungen. Bei fortlaufendem Fahrbetrieb bestünde die Gefahr, dass die Fahrbahn einen Abgang in Richtung Tal macht...

Auf Grund wiederholter Schadensfeststellungen am Asphaltbelag der talseitigen Fahrspur der Wallrothstraße in Nordhausen wurden im Februar 2021 Baugrunduntersuchungen durch die IHU Gesellschaft für Ingenieur-, Hydro- und Umweltgeologie mbH Nordhausen, mit 21 Rammkernsondierungen und Entnahme von Bodenproben bis in Tiefen von 2 bis 8 Meter und 8 schwere Rammsondierungen bis in Tiefen von 3,5 bis 8 Meter, durchgeführt.

Im Ergebnis dieser Untersuchungen wurde Gefahr im Verzug festgestellt, da der Baugrund in mehreren Bereichen nicht ausreichend tragfähig ist, um den Fahrzeugverkehr schadlos aufnehmen zu können. Schlimmer sei dies laut Gutachten noch unter Beibehaltung des Fahrzeugverkehrs auf der talseitigen Fahrspur, denn dann ist ein Versagen des Baugrundes und das Abrutschen der Böschungsbereiche nicht ausgeschlossen bzw. sehr wahrscheinlich.

Um diese Gefahren schnellstmöglich zu reduzieren wurde im ersten Schritt ein LKW-Verbot angeordnet. Der zweite Schritt ist die generelle Sperrung für den gesamten Fahrzeugverkehr der talseitigen Fahrspur ab dem 1. Juli 2021. Dies hat zur Folge, dass das Befahren der Wallrothstraße vom Beethovenring in Richtung Zentrum nur noch bis zur Hausnummer 29 im unteren Bereich der Wallrothstraße möglich sein wird. Der Verkehr in Richtung Zentrum muss über Beethovenring - Albert-Traeger-Straße - Riemannstraße erfolgen. Dazu wird temporär eine entsprechende Umleitung ausgeschildert.

Derzeit läuft die Prüfung, ob die gesperrte Fahrspur provisorisch hergerichtet und wenigstens für den Radverkehr freigegeben werden kann, um eine gesicherte Führung das Radverkehrs in Richtung Zentrum bereitstellen zu können.

Auf Grund der Schadensbilder wird es nicht möglich sein, die talseitige Spur wieder für den Kfz-Verkehr freizugeben, ohne dass ein grundhafter Straßenausbau mit entsprechender Baugrundverbesserung sowie Hangsicherung durchgeführt wurde.
Autor: red

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