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Kein Vorsatz

Mittwoch, 21. September 2005, 19:12 Uhr
Nordhausen/Mühlhausen (nnz). In zwei Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen Landrat Joachim Claus (CDU) ermittelt (siehe nnz-Archiv). Wie diese Ermittlungen ausgegangen sind, das erfahren nnz-Leser mit einem exklusiven Klick auf MEHR.


Die beiden Ermittlungsverfahren gegen den Landrat sind eingestellt worden, sagte der Sprecher der Mühlhäuser Staatsanwaltschaft, Dirk Germerodt, heute der nnz. Die Behörde hatte wegen Verfehlungen bei der Verbeamtung von Angestellten der Kreisverwaltung sowie wegen der Zahlung von privaten Gerichtskosten aus der Kreiskasse gegen den Landrat ermittelt.

Bei dem letzteren Vorwurf der Vorteilsnahme im Amt ging es um 259,99 Euro, die nach Aussage der Mühlhäuser Behörde sowieso die Rechtsschutzversicherung gezahlt habe. In seinen Einlassungen habe Joachim Claus glaubhaft machen können, dass es sich bei der Bearbeitung des Belegs um einen Fehler gehandelt habe, eine Auszahlung aus der Kreiskasse sei nicht beabsichtigt gewesen, letztlich fehle somit auch das Motiv für eine eventuelle Straftat.

Ähnlich sieht es bei der Verbeamtung aus. Die Staatsanwaltschaft gab auch hier den Aussagen des Landrates recht, dass es sich beim Beamtenrecht um eine schwere und unübersichtliche Materie handele. Ein vorsätzliches Fehlverhalten sei dem Nordhäuser Behördenchef nicht nachzuweisen gewesen.

In beiden Fällen konnte die Staatsanwaltschaft ein schuldhaftes Verhalten von Joachim Claus nicht nachweisen und hat die Verfahren somit eingestellt.

Für die Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Dagmar Becker ist die Einstellung des Verfahrens politisch motiviert, damit der Landrat im nächsten Jahr von der CDU wieder zur Wahl aufgestellt werden kann und eine weiße Weste habe. Sie akzeptiere zwar die Entscheidung der Staatsanwälte, doch gerade in der Vorteilsnahme im Amt könne kein Versehen vorliegen, da der Landrat darauf hingewiesen wurde und erst später den Betrag bezahlt habe.
Autor: nnz

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