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Behördenwege für Nordhäuser

Dienstag, 20. September 2005, 13:13 Uhr
Nordhausen (nnz). Es ist in der Stadtverwaltung Nordhausen ein beliebtes Thema, das jedes Jahr wiederkehrt – die Brenntage. Bevor der Nordhäuser Bürger jedoch verbrennen darf, muß er einige bürokratische Hürden überklettern.


Im Landkreis Nordhausen besteht in der Zeit vom 15.10.05 bis 28.10.05 wieder die Möglichkeit, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (siehe Abfallfibel Seite 19) nach vorheriger Anzeige (mindestens 2 Werktage vor Beginn) trockenen, unbelasteten Baum- und Strauchschnitt zu verbrennen. Die Anmeldung ist an die zuständige Gemeinde telefonisch vorzunehmen. Nur die Verwalter im Nordhäuser Rathaus haben noch eine Extra-Hürde eingebaut. Im Amt für Recht, Ordnung und Sicherheit, und dort wieder im Sachgebiet Bürgerservice, muss man das Feuerchen schriftlich anmelden. Die Formulare dazu liegen im Rathaus und freundlicherweise auch im Landratsamt aus. Nun muß man sie nur noch ausfüllen, unterschreiben und dann in den städtischen Briefkasten zu werfen. Faxen geht auch – und zwar unter 03631/696-525. Im Internet hat die nnz eine Download-Möglichkeit für das Herbstfeuerchen-Formular nicht gefunden.

Der Fachbereich Umwelt- und Naturschutz im Landratsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Verwertung der pflanzlichen Abfälle gesetzlich den Vorrang vor der Beseitigung durch Verbrennen besitzt. Alle Abfallbesitzer sollten daher zunächst prüfen, ob eine Eigenverwertung oder Anlieferung zur Grünabfallentsorgung erfolgen kann. Außerdem dürfen durch die Verbrennung keine erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft hervorgerufen werden.

Angesichts der herbstlichen unbeständigen Witterungsverhältnisse ist daher besonders zu beachten, dass nur trockenes Material verbrannt werden darf, um die entstehende Rauchentwicklung so gering wie möglich zu halten.

Der Fachbereich Umwelt- und Naturschutz wird entsprechende Kontrollen durchführen. Da es leider immer wieder zu Ordnungswidrigkeiten in erheblichem Ausmaß kommt (z.B. Verbrennen von Abfällen jeglicher Art oder Nichteinhaltung der vorgegebenen Abstände zu Straßen und Wohngebäuden), wurde für den Zeitraum der Brenntage ein Bereitschaftsdienst unter folgender Telefonnummer: 0174/3051146 eingerichtet.
Autor: nnz

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