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Thüringer Beamtenbund schlägt Alarm:

Thüringen spart zu Lasten seiner Bediensteten

Montag, 21. Juni 2021, 11:58 Uhr
Jede dritte Beamtenfamilie im Freistaat lebt nur knapp über Hartz-IV-Niveau. Seit 13 Jahren ist das bekannt, beklagt der Thüringer Beamtenbund (tbb) Erst jetzt soll ein Gesetz das ändern und der tbb vermutet, dass sich die Landesregierung mit einer Billiglösung freikaufen will, weil die Finanzlücke vor allem mit höheren Kinderzuschlägen geschlossen werden soll...

"Statt fairer Besoldung sollen nun Alleinerziehende und kinderlose Verheiratete schlechter gestellt werden. Das ist nicht nur verfassungswidrig – dass spaltet auch den Berufsstand", ist tbb-Boss Frank Schönborn außer sich. Das umstrittene Gesetz von der für die Besoldung zuständigen Finanzministerin Heike Taubert (SPD) soll am Dienstag im Schnelldurchlauf das Kabinett passieren. Dann würde er dem Landtag zugeleitet. Es läge dann an den Abgeordneten, ob sie das brisante Papier durchwinken oder in die zuständigen Ausschüsse verweisen.

Der tbb hat für diesen Fall bereits ein Gutachten beim renommierten Prof Dr. Dr. hc. Battis in Auftrag gegeben. Auch Bündnis 90/ Die Grüne suchen Rat durch ein Gutachten beim wissenschaftlichen Dienst des Landtages.

Es wird ein Ringen gegen die Zeit, denn die vom BVerfG vorgegebene Zeitschiene endet am 30. Juni 2021. Sollte das Gesetz nicht bis 19. Juli 2021 verabschiedet sein, droht ihm die automatische Erledigung aufgrund der bevorstehenden Landtagsauflösung.

Der tbb weist den Gesetzentwurf zurück.
Das TFM verkennt, dass die mangelhafte Besoldung in Thüringen nicht durch Anheben der Familienzuschläge beseitigt wird. Hier wurde augenscheinlich das kostengünstigste Modell gewählt, obwohl im TFM bekannt sein dürfte, dass so die vom BVerfG vorgegebenen Parameter nicht erfüllt werden. Der tbb hält daher weiterhin an einer allgemeinen Anhebung der Grundbesoldung fest.

Die Kritik des tbb am ersten Gesetzentwurf:
1. Um die gesetzlichen Versäumnisse auszugleichen, ist die generelle Anhebung der Grundgehälter verfassungsrechtlich geboten.
2. Der Gesetzentwurf gewährt nicht das Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen.
3. Die dort geplante Anhebung des Familienzuschlags verstößt gegen den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) definierten Charakter des Familienzuschlags als „die Grundbesoldung ergänzend“.
4. Ein so definierter Familienzuschlag diskriminiert Alleinstehende, aber auch kinderlose Verheiratete.
5. Eine verfassungsgemäße Besoldung hat sich nicht vom Bemühen, Ausgaben zu sparen, zu leiten: Das Finanzministerium hat mit dem geplanten Anheben der Familienzuschläge offensichtlich kostengünstigste Lösung gewählt – wohlwissend, dass dies nicht verfassungsrechtlich ist.
6. Das Finanzministerium hat andere Werte als das BVerfG gewählt, sodass der Anpassungsbedarf weiterhin zu niedriger Besoldung führen würde.
Autor: red

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