Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser
Neue Förderung: Sommerweidehaltung Rinder
Donnerstag, 17. Juni 2021, 19:17 Uhr
In Thüringen werden aktuell auf Grundlage der neuen Thüringer Tierwohlförderrichtlinie (TWR) die Sommerweidehaltung von Rindern und die Einstreuhaltung von Schweinen finanziell unterstützt...
Bei der Förderung Sommerweidehaltung Rinder wird täglicher Weidegang mit 53 €/GVE (Großvieheinheit) gefördert. Dafür ist während der jährlichen Weideperiode vom 01.05. bis 30.11. (sieben Monate) in einem Verpflichtungszeitraum von 4 Monaten zusammenhängend ein täglicher Weidegang zu ermöglichen.
Die Förderung betrifft Milchkühe, Aufzuchtrinder und Mastrinder, die nicht zu einer Mutterkuhherde gehören. Sie gilt auch für männliche Absetzer aus der Mutterkuhhaltung, welche zur Weitermast auf der Weide und zur Schlachtung bestimmt sind. Mutterkühe selbst sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung ist mit allen Agrarumwelt-und Klimaschutzvorhaben und dem ökologischen Landbau kombinierbar.
Antragsfrist für 2021 ist der 30.06.2021.
Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie unter https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/tierwohl
Die zuständige Mitarbeiterin des Landschaftspflegeverbandes Südharz/Kyffhäuser e.V., Flora von Steimker, berät Sie gerne zur Richtlinie und zur Antragstellung und ist unter der Telefonnummer 03631 4966979 oder auch gerne per Mail unter hotspot-suedharz@lpv-shkyf.de erreichbar.
Autor: redBei der Förderung Sommerweidehaltung Rinder wird täglicher Weidegang mit 53 €/GVE (Großvieheinheit) gefördert. Dafür ist während der jährlichen Weideperiode vom 01.05. bis 30.11. (sieben Monate) in einem Verpflichtungszeitraum von 4 Monaten zusammenhängend ein täglicher Weidegang zu ermöglichen.
Die Förderung betrifft Milchkühe, Aufzuchtrinder und Mastrinder, die nicht zu einer Mutterkuhherde gehören. Sie gilt auch für männliche Absetzer aus der Mutterkuhhaltung, welche zur Weitermast auf der Weide und zur Schlachtung bestimmt sind. Mutterkühe selbst sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung ist mit allen Agrarumwelt-und Klimaschutzvorhaben und dem ökologischen Landbau kombinierbar.
Antragsfrist für 2021 ist der 30.06.2021.
Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie unter https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/tierwohl
Die zuständige Mitarbeiterin des Landschaftspflegeverbandes Südharz/Kyffhäuser e.V., Flora von Steimker, berät Sie gerne zur Richtlinie und zur Antragstellung und ist unter der Telefonnummer 03631 4966979 oder auch gerne per Mail unter hotspot-suedharz@lpv-shkyf.de erreichbar.
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