nnz-Forum: Umweltamt unterstützt
Freitag, 02. November 2001, 16:19 Uhr
Urbach (nnz). Die BI Rettung der Goldenen Aue hat Kontakt zum Bundesumweltamt aufgenommen und jetzt eine deutliche Bestätigung ihrer Einschätzung zum Flächenverbrauch in der Goldenen Aue erhalten. Mehr dazu im nnz-Forum.
In einer Erklärung des Bundesumweltamtes heißt es u.a., daß durch die Studie der Aachener Ingenieursgesellschaft focon und der WCI Umwelttechnik, Wennigsen, belegt wird, daß durchaus dem Flächenrecycling der Vorzug vor der Neuerschließung eingeräumt werden sollte. Bislang lassen Investoren und Kommunalpolitiker allerdings lieber auf der grünen Wiese bauen, anstatt vormals industriell genutzte Industrieflächen zu sanieren und neu zu nutzen. Die Angst vor eventuellen Haftungsverpflichtungen, vermeintlich hohe Sanierungskosten sowie die Furcht vor Verzögerungen sind die wesentlichen Gründe.
Laut dem Schreiben des Bundesumweltamtes räumt die Studie mit dem hartnäckigen Vorurteil auf, die Neuansiedlung auf der grünen Wiese sei in jedem Fall wirtschaftlicher. In der Gesamtbetrachtung zeige sich, so das Bundesumweltamt, daß die Revitalisierung von Brachflächen nicht nur vielfältige ökologische Vorteile hat, sondern auch kostengünstiger sein kann. In erster Linie sparen die Kommunen, die für die Sanierung der meist herrenlosen Brachflächen im Rahmen ihrer ordnungsrechtlichen Aufgaben allein aufkommen müssten.
Die Verringerung des Flächenverbrauches ist ein gemeinsames Ziel der Umweltpolitik, Stadtentwicklung und Landesplanung. Das Bundesumweltministerium hat dieses Thema in das umweltpolitische Schwerpunktprogramm Nachhaltige Entwicklung in Deutschland aufgenommen. Zudem wurden mit den Vorschriften zur Entsiegelung von Böden im neu verabschiedeten Bundes-Bodenschutzgesetz die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Auch im Stadtplanungsrecht hat es entsprechende Weichenstellungen zur Eindämmung des Flächenverbrauches gegeben. Die jüngste Novellierung des Baugesetzbuches und des Rechts der Raumordnung enthalten Grundsätze zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, zur sozialgerechten Bodennutzung sowie zum sparsamen und schonenden Umgang mit Böden im Rahmen der Bauleitplanung.
Die Veröffentlichung Revitalisierung von Altstandorten versus Inanspruchnahme von Naturflächen ist beim Bundesumweltamt einzusehen. Das der Planungsverband im Rahmen der UVP scheinbar ausschließlich erstklassige Böden bevorzugt, zeigte die Diskussion mit der Bürgerinitiative. Vom Planungsbüro war zu hören, das sicherlich die eine oder andere Fläche sowieso aus der Planung heraus fallen würden, da man Altlasten vermute.
Bürgerinitiative Rettung der Goldenen Aue
In einer Erklärung des Bundesumweltamtes heißt es u.a., daß durch die Studie der Aachener Ingenieursgesellschaft focon und der WCI Umwelttechnik, Wennigsen, belegt wird, daß durchaus dem Flächenrecycling der Vorzug vor der Neuerschließung eingeräumt werden sollte. Bislang lassen Investoren und Kommunalpolitiker allerdings lieber auf der grünen Wiese bauen, anstatt vormals industriell genutzte Industrieflächen zu sanieren und neu zu nutzen. Die Angst vor eventuellen Haftungsverpflichtungen, vermeintlich hohe Sanierungskosten sowie die Furcht vor Verzögerungen sind die wesentlichen Gründe.
Laut dem Schreiben des Bundesumweltamtes räumt die Studie mit dem hartnäckigen Vorurteil auf, die Neuansiedlung auf der grünen Wiese sei in jedem Fall wirtschaftlicher. In der Gesamtbetrachtung zeige sich, so das Bundesumweltamt, daß die Revitalisierung von Brachflächen nicht nur vielfältige ökologische Vorteile hat, sondern auch kostengünstiger sein kann. In erster Linie sparen die Kommunen, die für die Sanierung der meist herrenlosen Brachflächen im Rahmen ihrer ordnungsrechtlichen Aufgaben allein aufkommen müssten.
Die Verringerung des Flächenverbrauches ist ein gemeinsames Ziel der Umweltpolitik, Stadtentwicklung und Landesplanung. Das Bundesumweltministerium hat dieses Thema in das umweltpolitische Schwerpunktprogramm Nachhaltige Entwicklung in Deutschland aufgenommen. Zudem wurden mit den Vorschriften zur Entsiegelung von Böden im neu verabschiedeten Bundes-Bodenschutzgesetz die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Auch im Stadtplanungsrecht hat es entsprechende Weichenstellungen zur Eindämmung des Flächenverbrauches gegeben. Die jüngste Novellierung des Baugesetzbuches und des Rechts der Raumordnung enthalten Grundsätze zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, zur sozialgerechten Bodennutzung sowie zum sparsamen und schonenden Umgang mit Böden im Rahmen der Bauleitplanung.
Die Veröffentlichung Revitalisierung von Altstandorten versus Inanspruchnahme von Naturflächen ist beim Bundesumweltamt einzusehen. Das der Planungsverband im Rahmen der UVP scheinbar ausschließlich erstklassige Böden bevorzugt, zeigte die Diskussion mit der Bürgerinitiative. Vom Planungsbüro war zu hören, das sicherlich die eine oder andere Fläche sowieso aus der Planung heraus fallen würden, da man Altlasten vermute.
Bürgerinitiative Rettung der Goldenen Aue
Anmerkung der nnz-Redaktion: Die im nnz-Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht zwingend mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor. |
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