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Ein Blick in die Statistik

Das Leben mit Behinderung in Thüringen

Dienstag, 04. Mai 2021, 10:33 Uhr
Wie das Thüringer Landesamt für Statistik anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai mitteilt, lebten im Jahr 2019 in Thüringen 274.000 Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung in Privathaushalten...

Im Durchschnitt war somit etwa jeder 8. Einwohner in Thüringer Privathaushalten (13 Prozent) behindert1). Der Anteil der Männer war mit 13,2 Prozent (138 Tausend Personen) dabei nur geringfügig höher, als der Anteil der Frauen mit 12,9 Prozent (136 Tausend Menschen).

Zu diesem Ergebnis kommt die repräsentative Haushaltsbefragung des Mikrozensus, bei der jährlich rund 1 Prozent der Bevölkerung befragt wird. Insgesamt galten 194 Tausend Personen (71 Prozent) als schwerbehindert, 80 Tausend Menschen lebten mit einer leichten Behinderung2). Der überwiegende Teil der behinderten Menschen (64 Prozent) war 2019 bereits 60 Jahre oder älter. Damit war der Anteil der Älteren unter den Behinderten etwa doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung Thüringens in Privathaushalten (33 Prozent).

Die Lebenssituation von behinderten Menschen unterscheidet sich meist deutlich von der Nichtbehinderter. So lag bei den Behinderten der Anteil der Ledigen im Alter von 25 bis unter 45 Jahren bei 70 Prozent. Bei den gleichaltrigen Nichtbehinderten fiel der Anteil der Ledigen mit 56 Prozent geringer aus. Zudem lebten behinderte Menschen im Gegensatz zu den Nichtbehinderten öfter allein. Der Anteil der Alleinlebenden mit Behinderung lag bei 33 Prozent wohingegen nur 20 Prozent der Nichtbehinderten allein lebten. Unterschiede zeigen sich auch im Erwerbsleben. In der Altersgruppe der 25 bis unter 45-Jährigen waren 70 Prozent der behinderten Personen erwerbstätig oder suchten nach einer Tätigkeit.

Bei den Nichtbehinderten des gleichen Alters betrug die Erwerbsquote 91 Prozent. Somit konnten in dieser Altersgruppe 84 Prozent der nichtbehinderten Menschen ihren überwiegenden Lebensunterhalt3) aus der eigenen Erwerbstätigkeit erzielen. Bei den behinderten Menschen lag der Anteil dagegen nur bei 46 Prozent. Weitere 21 Prozent der Behinderten dieser Altersgruppe bestritten ihren überwiegenden
Lebensunterhalt aus Rentenleistungen. Zudem ist die Erwerbsquote4) bei behinderten Menschen mit steigendem Alter stärker gesunken als bei Nichtbehinderten. Bei Behinderten im Alter von 60 bis unter 65 Jahren lag die Erwerbsquote bei 36 Prozent, wobei sie bei Nichtbehinderten desselben Alters noch bei 72 Prozent lag.

  •  Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften wie Pflegeheimen bleiben hierbei unberücksichtigt.
  • Die Auswirkungen der Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung nach Zehnergraden (20 - 100) abgestuft festgestellt. Dabei gelten Personen, de- ren Grad der Behinderung weniger als 50 beträgt, als leicht Behinderte und Personen, deren Grad der Behinderung durch amtlichen Bescheid mindestens 50 beträgt, als Schwerbehinderte.
  • Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird auf die wesentliche abgestellt.
  • Anteil der Erwerbspersonen an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe in Prozent.
Autor: red

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