Notbremse Nordhausen wird ab morgen gezogen
Mit Test und FFP2-Maske zum Friseur
Freitag, 23. April 2021, 17:20 Uhr
Schulunterricht kann weiter gehen, FFP2-Maske jetzt beim Friseur und im ÖPNV Pflicht, Genesene wie Geimpfte müssen sich testen lassen und der Vollzugsdienst des Landratsamtes kontrolliert die Ausgangssperren. Das ist die Kurzfassung der heutigen Pressekonferenz beim Nordhäuser Landrat …
Es war wohl eine kurze Nacht für Jessica Piper, die Pressesprecherin des Landratsamtes und Marcel Hardrath, den Leiter des Beteiligungsmanagements und ÖPNV-Koordinator des Kreises. Beide mussten bis heute Morgen eine Ergänzung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes mit seinen Auswirkungen im Landkreis Nordhausen erstellen. Vorgestellt wurde das Papier ihn einer Pressekonferenz.
Landrat Matthias Jendricke führte aus, dass er ab morgen (Samstag, 24. April) das Bundesgesetz anwende und nicht wisse, wann der Freistaat welche Ergänzungen dazu bekanntgeben wolle. Das klang etwas genervt von den Genossen in Erfurt. Genervt ist der Landrat persönlich auch vom Maskentragen und den Unannehmlichkeiten, warb aber dennoch um Disziplin und blickte hoffnungsvoll in eine Zukunft Mitte Juni, von der er glaubt, dass die Impfkampagne bis dahin große Fortschritte gemacht habe und zur Entspannung der Situation beitragen werde.
Inzwischen werden durch seine Behörde auch Schnelltests an Wirtschaftsunternehmen im Kreis verteilt, damit diese der verordneten Testverpflichtung nachkommen könnten.
Das hastig beschlossene vierte Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung gilt ab heute, seine Wirkung wird es im Landkreis Nordhausen aber erst ab morgen entfalten, versicherte der Landrat.
Die Bundesländer sind ebenfalls seit heute an die vom Robert-Koch-Institut (RKI) ermittelten täglichen Inzidenzwerte gebunden. Die daraus resultierenden Maßnahmen werden bei Überschreitung der unterschiedlichen Grenzwerte für Schulen und Kitas, Einkaufen per click & meet und alles andere zum übernächsten Tag dann umgesetzt. Mit dieser einheitlichen Regelung seien die Debatten um zu unterschiedlichen Tageszeiten ermittelte Werte aus der Welt geschafft. Alles ist jetzt von den RKI-Zahlen abhängig und fertig.
Für heute, den ersten Tag des Gesetzes, werden die vorangegangenen Tage zu Rate gezogen, so als wäre das Gesetz schon länger in Kraft. Der Landkreis Nordhausen gehört damit zu einer von ganzen fünf Gebietskörperschaften in Thüringen, wo am Montag der Schulbetrieb (die für Weiterbetrieb erforderliche Sieben-Tages-Inzidenz ist hier die 165) fortgeführt werden kann. Die anderen Kreise und Städte gehen wieder einmal in den Schul-Lockdown. Im Landkreis Nordhausen lagen die Inzidenzwerte seit dem 16.April immer zwischen 110 und 125.
In den Testzentren des Kreises wurden von Montag bis gestern insgesamt 2 017 Schnelltests absolviert, davon waren 15 positiv (was einen Prozentsatz von 0,74 ausmacht), von denen es aber noch keine Bestätigung durch einen PCR-Test gibt.
Ab morgen, Samstag, der 24.April, ist im Kreisgebiet ein Verkauf per Click & meet möglich, wenn die Kunden einen aktuellen, höchstens 24 Stunden alten Test vorweisen können.
Friseure und Fußpfleger dürfen weiter aktuell arbeiten, ab sofort müssen ihre Kunden aber ein Testzertifikat vorlegen und es sind in den Geschäften nur noch FFP2-Masken zulässig. Auch in allen Einrichtungen des Öffentlichen Personennahverkehrs wie Bussen, Bahnen etc. müssen die Fahrgäste ab sofort zwingend eine FFP2-Maske tragen.
Alle anderen körpernahen Dienstleister außer den Friseuren und Fußpflegern schließen wieder (weil der Inzidenzwert des Landkreises die Bundes-Notbremsen-Marke von 100 übersteigt).
Die Kitas bleiben geöffnet, Grundschulen werden im Wechselunterricht betrieben. Die 4. Klassen gelten als Abschlussklassen und sind von den Schließungen ab der Marke von 165 ausgenommen. Die Notbetreuung wird weiter gewährleistet. Die anderen Schulen setzen einen Wechselunterricht fort.
Die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr gilt ab morgen Nacht und der Landrat kündigte an, dass sein Vollzugsdienst die Einhaltung der Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit zu regelmäßigen Ruhens- und Schlafenszeitenauch kontrollieren werde. Dafür sind im Landratsamt fünf neue Mitarbeiter eingestellt worden, die sich ihre Sporen vorher bei Polizei oder Bundeswehr verdient haben. Die Frauenquote ist dabei offensichtlich unberücksichtigt geblieben, denn es geht dem Verwaltungschef darum, dass sich seine Mitarbeiter auch körperlich durchsetzen können gegen etwaige Regelbrecher. Fünf weitere Mitarbeiter ähnlicher Konstitution hat der Kreis sich von externen Dienstleistern besorgt, so dass zehn Vollzugsbeamte patrouillieren werden. Auch an Wochenenden und Feiertagen werden sie Präsenz zeigen und verfügen über Fahrzeuge mit den Aufklebern Vollzugsdienst.
Reichlich Verwirrung herrscht immer noch bei dem Punkt des regelmäßigen Trainingsbetriebs von jungen Sportlern bis 14 Jahre. Da heißt es aus Berlin im Gesetz, dass Sport mit fünf Kindern im Freien wieder erlaubt sei, wenn der Übungsleiter vorher negativ getestet wurde. Hier war zur Stunde noch unklar, wie das Land in diese Frage entscheidet und ob es diese Genehmigung eventuell wieder verschärft. Welche Sportart betrieben werden darf ist auch nicht definiert. Ob die eine Gruppe von fünf Kindern einer anderen Gruppe beim Fußballspiel auf einen Platz begegnen darf oder doch eher nur Speer- und Hammerwerfer mit dieser Regelung gemeint sind, hat der Gesetzgeber in der Kürze der Zeit nicht exakt festgelegt.
Die Teststationen im Kreis werden wie schon zur Modellöffnungsphase weiter betrieben.
Auf die Nachfrage der nnz, welche Regelung im Testverfahren für Menschen gilt, die von der Corona-Krankheit schon wieder genesen sind, stellten die anwesenden Experten fest, dass es für diese Personengruppe noch keine speziellen Vorschriften gäbe. Auch bereits Geimpfte müssen beim Einkaufen nach wie vor einen Test vorweisen.
Für Besuche in Freigehegen, Zoos oder Tierparks oder bspw. auch in der heute eröffneten Bundesgartenschau in Erfurt müssen sich alle Besucher vorher testen lassen. Nur Kinder unter sechs Jahren sind von den Tests ausgeschlossen.
Mit wechselnden Inzidenzzahlen können eine Reihe der heute noch gewährten Möglichkeiten schnell wieder der Vergangenheit angehören. Erst wenn die Inzidenzzahl wieder fünf Tage unter dem Grenzwert liegt, treten die Lockerungen wieder in Kraft. Das Gesetz gilt vorerst bis zum 30.Juni.
Olaf Schulze
Hier noch einmal eine grafische Übersicht zum besseren Verständnis der mannigfaltigen im vierten Infektionsschutzgesetz verankerten Maßnahmen:
Autor: oschEs war wohl eine kurze Nacht für Jessica Piper, die Pressesprecherin des Landratsamtes und Marcel Hardrath, den Leiter des Beteiligungsmanagements und ÖPNV-Koordinator des Kreises. Beide mussten bis heute Morgen eine Ergänzung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes mit seinen Auswirkungen im Landkreis Nordhausen erstellen. Vorgestellt wurde das Papier ihn einer Pressekonferenz.
Landrat Matthias Jendricke führte aus, dass er ab morgen (Samstag, 24. April) das Bundesgesetz anwende und nicht wisse, wann der Freistaat welche Ergänzungen dazu bekanntgeben wolle. Das klang etwas genervt von den Genossen in Erfurt. Genervt ist der Landrat persönlich auch vom Maskentragen und den Unannehmlichkeiten, warb aber dennoch um Disziplin und blickte hoffnungsvoll in eine Zukunft Mitte Juni, von der er glaubt, dass die Impfkampagne bis dahin große Fortschritte gemacht habe und zur Entspannung der Situation beitragen werde.
Inzwischen werden durch seine Behörde auch Schnelltests an Wirtschaftsunternehmen im Kreis verteilt, damit diese der verordneten Testverpflichtung nachkommen könnten.
Das hastig beschlossene vierte Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung gilt ab heute, seine Wirkung wird es im Landkreis Nordhausen aber erst ab morgen entfalten, versicherte der Landrat.
Die Bundesländer sind ebenfalls seit heute an die vom Robert-Koch-Institut (RKI) ermittelten täglichen Inzidenzwerte gebunden. Die daraus resultierenden Maßnahmen werden bei Überschreitung der unterschiedlichen Grenzwerte für Schulen und Kitas, Einkaufen per click & meet und alles andere zum übernächsten Tag dann umgesetzt. Mit dieser einheitlichen Regelung seien die Debatten um zu unterschiedlichen Tageszeiten ermittelte Werte aus der Welt geschafft. Alles ist jetzt von den RKI-Zahlen abhängig und fertig.
Für heute, den ersten Tag des Gesetzes, werden die vorangegangenen Tage zu Rate gezogen, so als wäre das Gesetz schon länger in Kraft. Der Landkreis Nordhausen gehört damit zu einer von ganzen fünf Gebietskörperschaften in Thüringen, wo am Montag der Schulbetrieb (die für Weiterbetrieb erforderliche Sieben-Tages-Inzidenz ist hier die 165) fortgeführt werden kann. Die anderen Kreise und Städte gehen wieder einmal in den Schul-Lockdown. Im Landkreis Nordhausen lagen die Inzidenzwerte seit dem 16.April immer zwischen 110 und 125.
In den Testzentren des Kreises wurden von Montag bis gestern insgesamt 2 017 Schnelltests absolviert, davon waren 15 positiv (was einen Prozentsatz von 0,74 ausmacht), von denen es aber noch keine Bestätigung durch einen PCR-Test gibt.
Ab morgen, Samstag, der 24.April, ist im Kreisgebiet ein Verkauf per Click & meet möglich, wenn die Kunden einen aktuellen, höchstens 24 Stunden alten Test vorweisen können.
Friseure und Fußpfleger dürfen weiter aktuell arbeiten, ab sofort müssen ihre Kunden aber ein Testzertifikat vorlegen und es sind in den Geschäften nur noch FFP2-Masken zulässig. Auch in allen Einrichtungen des Öffentlichen Personennahverkehrs wie Bussen, Bahnen etc. müssen die Fahrgäste ab sofort zwingend eine FFP2-Maske tragen.
Alle anderen körpernahen Dienstleister außer den Friseuren und Fußpflegern schließen wieder (weil der Inzidenzwert des Landkreises die Bundes-Notbremsen-Marke von 100 übersteigt).
Die Kitas bleiben geöffnet, Grundschulen werden im Wechselunterricht betrieben. Die 4. Klassen gelten als Abschlussklassen und sind von den Schließungen ab der Marke von 165 ausgenommen. Die Notbetreuung wird weiter gewährleistet. Die anderen Schulen setzen einen Wechselunterricht fort.
Die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr gilt ab morgen Nacht und der Landrat kündigte an, dass sein Vollzugsdienst die Einhaltung der Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit zu regelmäßigen Ruhens- und Schlafenszeitenauch kontrollieren werde. Dafür sind im Landratsamt fünf neue Mitarbeiter eingestellt worden, die sich ihre Sporen vorher bei Polizei oder Bundeswehr verdient haben. Die Frauenquote ist dabei offensichtlich unberücksichtigt geblieben, denn es geht dem Verwaltungschef darum, dass sich seine Mitarbeiter auch körperlich durchsetzen können gegen etwaige Regelbrecher. Fünf weitere Mitarbeiter ähnlicher Konstitution hat der Kreis sich von externen Dienstleistern besorgt, so dass zehn Vollzugsbeamte patrouillieren werden. Auch an Wochenenden und Feiertagen werden sie Präsenz zeigen und verfügen über Fahrzeuge mit den Aufklebern Vollzugsdienst.
Reichlich Verwirrung herrscht immer noch bei dem Punkt des regelmäßigen Trainingsbetriebs von jungen Sportlern bis 14 Jahre. Da heißt es aus Berlin im Gesetz, dass Sport mit fünf Kindern im Freien wieder erlaubt sei, wenn der Übungsleiter vorher negativ getestet wurde. Hier war zur Stunde noch unklar, wie das Land in diese Frage entscheidet und ob es diese Genehmigung eventuell wieder verschärft. Welche Sportart betrieben werden darf ist auch nicht definiert. Ob die eine Gruppe von fünf Kindern einer anderen Gruppe beim Fußballspiel auf einen Platz begegnen darf oder doch eher nur Speer- und Hammerwerfer mit dieser Regelung gemeint sind, hat der Gesetzgeber in der Kürze der Zeit nicht exakt festgelegt.
Die Teststationen im Kreis werden wie schon zur Modellöffnungsphase weiter betrieben.
Auf die Nachfrage der nnz, welche Regelung im Testverfahren für Menschen gilt, die von der Corona-Krankheit schon wieder genesen sind, stellten die anwesenden Experten fest, dass es für diese Personengruppe noch keine speziellen Vorschriften gäbe. Auch bereits Geimpfte müssen beim Einkaufen nach wie vor einen Test vorweisen.
Für Besuche in Freigehegen, Zoos oder Tierparks oder bspw. auch in der heute eröffneten Bundesgartenschau in Erfurt müssen sich alle Besucher vorher testen lassen. Nur Kinder unter sechs Jahren sind von den Tests ausgeschlossen.
Mit wechselnden Inzidenzzahlen können eine Reihe der heute noch gewährten Möglichkeiten schnell wieder der Vergangenheit angehören. Erst wenn die Inzidenzzahl wieder fünf Tage unter dem Grenzwert liegt, treten die Lockerungen wieder in Kraft. Das Gesetz gilt vorerst bis zum 30.Juni.
Olaf Schulze
Hier noch einmal eine grafische Übersicht zum besseren Verständnis der mannigfaltigen im vierten Infektionsschutzgesetz verankerten Maßnahmen:


