Wassersportaktivitäten auf dem Stausee Kelbra
Boot fahren, segeln und baden erlaubt - Kite-Surfen nicht gestattet
Freitag, 23. April 2021, 11:38 Uhr
Bei der Talsperre Kelbra handelt es sich um eine Hochwasserschutzanlage, deren Stausee sich über zwei Bundesländer, Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen, erstreckt. Seit Jahrzehnten hat sich das Gebiet zu einem wertvollen Naturschutzgebiet entwickelt. Gleichzeitig ist der Stausee ein touristischer Magnet...
Alle Aktivitäten an und auf der Wasserfläche sind an allen Talsperren im Land Sachsen-Anhalt ohne Genehmigung des Eigentümers und der unteren Wasserbehörde (Landkreis) verboten.
Der Badebetrieb einschließlich Bootsverleih und Segelbootbetrieb wurde mit der Stadt Kelbra vertraglich im Jahr 2014 für beide Bundesländer geregelt und ist somit eine genehmigte Nutzung an der Talsperre Kelbra. Das Kite-Surfen wurde in diesem Vertrag ausdrücklich nicht zugelassen.
Des Weiteren verbietet die Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (N2000-LVO LSA), Anlage Nr. 3.4 Gebietsbezogene Anlage für das Europäische Vogelschutzgebiet Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt), § 3, Abs. 1, Satz 2 das Kite-Surfen. Verstöße können vom Landkreis Mansfeld-Südharz als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das teil der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt mit.
Autor: psgAlle Aktivitäten an und auf der Wasserfläche sind an allen Talsperren im Land Sachsen-Anhalt ohne Genehmigung des Eigentümers und der unteren Wasserbehörde (Landkreis) verboten.
Der Badebetrieb einschließlich Bootsverleih und Segelbootbetrieb wurde mit der Stadt Kelbra vertraglich im Jahr 2014 für beide Bundesländer geregelt und ist somit eine genehmigte Nutzung an der Talsperre Kelbra. Das Kite-Surfen wurde in diesem Vertrag ausdrücklich nicht zugelassen.
Des Weiteren verbietet die Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (N2000-LVO LSA), Anlage Nr. 3.4 Gebietsbezogene Anlage für das Europäische Vogelschutzgebiet Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt), § 3, Abs. 1, Satz 2 das Kite-Surfen. Verstöße können vom Landkreis Mansfeld-Südharz als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das teil der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt mit.
