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Was wird mit den Ruinen?

Mittwoch, 07. September 2005, 08:04 Uhr
Nordhausen (nnz). In Nordhausen hat sich in den zurückliegenden Jahren viel zum Positiven verändert. Doch einige hässliche Bauruinen sind geblieben. Was ist mit diesen seit dem vergangenen Jahr geworden, wie geht es weiter? Die nnz hat im Rathaus nachgefragt...


Parkallee 8 – Parkschloss
Für das städtische Grundstück wurde zwischen Parkschloss-Eigentümer und der Stadt Nordhausen ein Vertrag für die Nutzung als Parkplatz unterschrieben. Die Absperrung aus Betonelementen wurde entfernt. Die Entscheidung zur negativ beschiedenen Bauvoranfrage durch das Landesverwaltungsamt steht noch aus.


Baulücke Arnoldstrasse
Im sanierten Gebäude an der Bahnhofstraße sind über dem Ladengeschäft bis in das Dachgeschoss weitere Studentenwohnungen vorgesehen. Die Baulücke an der Arnoldstraße wird zwischenzeitlich als privater Parkplatz genutzt. Für das Gesamtkonzept der Baulückenschließung sind die Verhandlungen mit künftigen Mietern und die Klärung der Projektfinanzierung noch nicht abgeschlossen.


Altendorf 42 – Baulücke
Die schmale Baulücke mit kleinem Grundstück (ca. 100 Quadratmeter liegt im Sanierungsgebiet der Altstadt und ist gegenwärtig mit einem Bauzaun gesichert. Der Eigentümer hat einen Interessenten für eine künftige Bebauung gefunden. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.


Altendorf 44-46 – Wohnhausruinen
Der Eigentümer hat inzwischen Sicherungsmaßnahmen zur Vorbereitung der
umfangreichen Sanierung durchgeführt. Das Sanierungskonzept wird zur Zeit erarbeitet. Hierbei wird weitestgehend die Erhaltung der vorhandenen Altbausubstanz verfolgt. Die Häuser sollen entgegen früherer Planungen eigenständig bleiben. Dafür wird nach einem vermarktungsfähigen Nutzungskonzept gesucht. Denkbar sind Läden im Erdgeschoss und eine Büro- und Wohnnutzung in den Obergeschossen.


Altendorf 22 – Baulücke/Bauruine
Die Baulücke/Bauruine ist durch einen Bauzaun gesichert. Der Eigentümer beabsichtigt die Errichtung eines Wohnhauses mit 7 Wohnungen. Mit der Grundstücksvermessung ist der Eigentümer noch nicht weiter vorangekommen (fehlende Nachbarschaftszustimmung - Erben nicht ermittelbar). Die Antragstellung auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters ist noch nicht erfolgt, da die dafür erforderlichen Kosten noch nicht bekannt sind.

Johannes-Thal-Straße 1 - ehemalige Gaststätte La Vie
Was wird mit den Ruinen? (Foto: nnz) Was wird mit den Ruinen? (Foto: nnz) Der Eigentümer hat noch keine Nutzung für das Gebäude. Das Angebot der Stadt, das Gebäude mit dem Abriss des östlich gelegenen Wohnblocks zu beseitigen, wurde vom Eigentümer abgelehnt. Er plant nun eine künftige Nutzung als Gaststätte. Ein Bauantrag liegt noch nicht vor.


Freiherr-vom-Stein-Straße 48 – Wohn- und Geschäftshaus
Ein Fortgang der Sanierungsmaßnahme aus Altersgründen der Eigentümer (Erbengemeinschaft) ist nicht absehbar. Das Dach ist in sehr gutem Zustand. Die Westfassade hat stark sichtbare Schäden. Das Erdgeschoss ist durch Sicherungsmaßnahmen geschlossen. Im Obergeschoss ist das Gebäude noch bewohnt.
Am 11.08.05 findet mit dem Bauordnungsamt ein Ortstermin statt.


Bahnhofstraße 14
Das Grundstück umfasst vier Flurstücke mit insgesamt ca. 1.800 Quadratmeter Fläche. Die Gebäude sind gesichert. Der abgeschlossene Hinterhof wird als privater Parkplatz
genutzt. Der Eigentümer steht zur Zeit in Verhandlung mit einer Textilkette. Interessenten können weiterhin an den Eigentümer verwiesen werden, er ist auch
verkaufsbereit.


Bahnhofstraße 21 – Baulücke
Nach Rücksprache mit beauftragtem Planungsbüro: Geplant ist ein 3-geschossiges Büro- und Geschäftshaus mit Läden im Erdgeschoss und Büroflächen in den Obergeschossen. Die Entscheidung des künftigen Mieters der Büroflächen steht unmittelbar bevor, so dass der Baubeginn der Lückenschließung 2005 noch realistisch ist.


Altendorf 30 – Rosenmühle
Die Bemühungen des Eigentümers zur Vermarktung bzw. zum Verkauf der Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 4.300 Quadratmeter waren bisher erfolglos. Das Grundstück ist gesichert, die Abbruchgenehmigung für die ehemalige Rosenmühle
ist erteilt.


Barfüßerstraße 11 – Baulücke
Das ehemalige städtische Grundstück wurde 1997 verkauft. Entsprechend der Rückfallklausel des Kaufvertrages hätte das Grundstück bis 2002 bebaut werden müssen. Die Käuferin wurde nach Fristablauf vom Sanierungsträger aufgefordert
sich zur nicht durchgeführten Baumaßnahme zu erklären. Dieser Aufforderung ist sie nicht nachgekommen. Das Grundstück soll erneut zum Kauf angeboten werden.
Autor: nnz

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