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Anhörung zum Gesetzesentwurf der CDU zu Windrädern

„Schutz der Anwohner muss im Mittelpunkt stehen“

Donnerstag, 15. April 2021, 14:39 Uhr
Die CDU-Fraktion sieht sich nach der mündlichen Anhörung zu ihrem Gesetzentwurf bestärkt: „Wir wollen die Thüringer Bauordnung so ändern, dass darin ein Mindestabstand von 1000 Metern von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festgeschrieben wird...

Wir gehen damit an das Maximum dessen, was der Bund seit kurzem im Rahmen einer Länderöffnungsklausel ermöglicht.“ Das hat der Sprecher für Infrastruktur der CDU-Fraktion, Marcus Malsch, heute nach der Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten gesagt.

In ihren Vorträgen – wie auch den schriftlichen Stellungnahmen – sprach sich eine klare Mehrheit der Anzuhörenden für die Festlegung eines Mindestabstandes aus. Die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Regelung wird als sachgerechter Ausgleich zwischen den Interessen am Ausbau der Windenergie als regenerative Energie und den Interessen der Bürger im ländlichen Raum beziehungsweise in den angrenzenden Wohngebieten an einem ungestörten Wohnfrieden betrachtet.
So begrüßen und befürworten die thüringischen Landkreise die Einführung eines landesrechtlichen Mindestabstandes von 1000 m zwischen Windkraftanlagen und der Wohnbebauung. Auch nach Auffassung der IHK Südthüringen soll dieser Abstand voll ausgeschöpft werden.

Ebenso begrüßen der Thüringer Landesverband Energiewende mit Vernunft und der Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft eine thüringenweite und damit landeseinheitliche Regelung von Windräder-Abständen zu Siedlungsflächen.

„Der Schutz der Anwohner vor Immissionen muss im Mittelpunkt stehen. Wir sind überzeugt: Im Vorrücken in den Nahbereich zur Wohnbebauung kann nicht die Zukunft der Windkraft liegen“, fasst Malsch seine Eindrücke zusammen.

Der Unionspolitiker warnte davor, die ohnehin schon bestehenden Akzeptanzprobleme dieser Energieform in weiten Teilen der betroffenen Bevölkerung durch eine Unterschreitung des 1000-Meter-Abstands noch zu verschärfen. „Darüber hinaus ist uns wichtig, dass die Möglichkeit der Regionalen Planungsgemeinschaften, individuell Mindestabstände auch von mehr als 1000 Metern festzulegen, ausdrücklich erhalten bleibt. Diese zusätzlichen Vorsorgeabstände können und sollen in den Regionalplänen auch weiterhin festgelegt werden“, machte Malsch deutlich.
Autor: red

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