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Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Ratgeber in "Leichte Sprache" übersetzt

Montag, 12. April 2021, 11:43 Uhr

„Leichte Sprache ist für Menschen mit Behinderungen oder anderen Einschränkungen, ein zusätzliches Angebot, um Sachverhalte zu verstehen. Wir wollen durch weitestmöglichen Abbau von Barrieren allen betroffenen Mitmenschen die Möglichkeit der Information geben“, sagt Thüringens Justizminister Dirk Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...

„Ich freue mich daher, dass wir das entsprechende Angebot des Ministeriums nun deutlich erweitert haben. Denn wir wollen die Arbeit der Justiz allen Bürgerinnen und Bürgern näherbringen“,
Geeignete Publikationen des Ministeriums zu juristischen Themen wurden in Zusammenarbeit mit dem Büro für Leichte Sprache beim Lebenshilfe Sachsen in die Leichte Sprache übertragen. Bei der Leichten Sprache werden einfache kurze Sätze sowie viele Bilder verwendet. Die Texte wurden zudem vor Veröffentlichung von betroffenen Menschen geprüft. Ziel ist es juristische Themen so zu vermitteln, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen verstanden werden können. „Es ist wichtig, dass immer mehr Informationen in Leichter Sprache bereitgestellt werden. Wenn Menschen Informationen nicht verstehen können, führt dies zu Benachteiligungen. Leicht verständliche Texte stärken Teilhabe und Chancengleichheit und fördern Gleichstellung im Sinne von Integration“, so Adams.

Aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Thüringer Maßnahmenplan besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Abbau von Barrieren in allen Lebensbereichen so auch unter anderem durch Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache. „Die Nachfrage nach solchen Broschüren und Materialien ist hoch. Die Angebote sollen daher weiter ausgebaut und beständig aktualisiert werden.“
Vom Justizministerium liegen nunmehr vier Broschüren in Leichter Sprache vor:
  • „Wie kann ich vorsorgen? Ratgeber zur Vorsorge-Vollmacht, Betreuungs-Verfügung und Patienten-Verfügung“
  • „Erb-Recht“
  • „Ihre Rechte – Merkblatt für die Opfer von Straf-Taten“
  • „Wir begleiten Sie – Psycho-soziale Prozess-Begleitung für die Opfer von Straf-Taten“

Zudem finden sich auf der Internet-Seite des Ministeriums Informationen in Leichter Sprache zur Behörde, der Homepage und zu Kontaktmöglichkeiten: https://justiz.thueringen.de/leichte-sprache/hefte
Autor: red

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