nnz-online
Ab Dienstag gelten neue Regeln fürs Einkaufen im Kreis

Alle Testzentren der Modellregion im Überblick

Freitag, 02. April 2021, 18:30 Uhr
Bevor Geschäfte, Museen und Gedenkstätten des Landkreises Nordhausen am Dienstag nach Osten wieder Gäste empfangen oder einlassen dürfen, müssen diese getestet sein. Wir haben Ihnen alle Testzentren des Landkreises hier aufbereitet...

Ab Dienstag ist ein Großeinkauf bei vorherigem Corona-Test wieder möglich (Foto: nnz-Archiv) Ab Dienstag ist ein Großeinkauf bei vorherigem Corona-Test wieder möglich (Foto: nnz-Archiv)


Anlaufstellen für Schnelltests in der Woche vom 6. bis 10. April sind:

Testzentrum Zorgestraße Nordhausen
Zorgestraße 15, Nordhausen
Mo - Fr: 07:30 - 19:30 Uhr,
Sa: 07:30 - 13:30 Uhr,
Vorherige Terminvereinbarung unter:
https://www.doctolib.de/testzentrum-covid/nordhausen/buergertest-zentrum-nordhausen
Tel. 03631 911 9201

Testzentrum HSB-Bahnhof Nordhausen
Bahnhofsplatz 3a, Nordhausen
Di - Sa: 09:00 - 17:00 Uhr,
keine Terminvereinbarung erforderlich

Testzentrum Kornmarkt Nordhausen
Kornmarkt 9 (Hauptsparkasse), Nordhausen
Di - Sa: 09:00 - 15:00 Uhr,
keine Terminvereinbarung erforderlich

Testzentrum Autodrom Nordhausen
Am Stadion 2B, Nordhausen
Di - Fr: 10:30 - 18:00 Uhr
(am 10.04.21 geschlossen),
keine Terminvereinbarung erforderlich

Testzentrum Heringen
Turnhalle Regelschule,
Rudolf-Breitscheid-Straße 5, Heringen
Di - Sa: 09:00 - 15:00 Uhr,
keine Terminvereinbarung erforderlich

Testzentrum Bleicherode
Hauptstraße 115, Bleicherode
Di - Sa: 09:00 - 15:00 Uhr,
keine Terminvereinbarung erforderlich

Testzentrum Wolkramshausen
Alte Schäferei, Parkstraße, Wolkramshausen
Di - Sa: 09:00 - 15:00 Uhr,
keine Terminvereinbarung erforderlich

Testzentrum Ilfeld
Neanderklinik
Neanderplatz 6, Ilfeld
Di - Sa: 08:00 - 14:30 Uhr,
keine Terminvereinbarung erforderlich

Testzentrum Ellrich
Rettungsdienst Ellrich,
Nordhäuser Weg 2, Ellrich
Di - Sa: 08:00 - 14:00 Uhr,
keine Terminvereinbarung erforderlich

Zusätzliche Stationen des Testbusses:
03.04.21 9-13 Uhr, Nordhausen, Parkplatz Marktkauf

Di - Sa, 06. bis 10.April, 9-12 Uhr Sollstedt am Markt sowie 14-17 Uhr in Niedersachswerfen Herkules

Bevor aber eingekauft werden kann, sind folgende Regeln zu beachten, die in der neuen Allgemeinverfügung des Landkreises aufgelistet sind:
  • Der Zutritt zu den im Modellvorhaben neu geöffneten Läden sowie Museen und Gedenkstätten ist nur mit einem max. 24 Stunden gültigen negativen Antigen-Schnelltest oder einem max. 48 Stunden alten negativen PCR-Test möglich. Dies gilt für Erwachsene und Kinder ab 4 Jahren.
  • Um ausreichend Testkapazitäten für das Modellvorhaben bereitzustellen, hat der Landkreis Nordhausen kurzfristig gemeinsam mit den Hilfsorganisationen, allen voran den Johannitern und dem DRK sowie weiteren Partnern, ein Netz mit mehr als zehn Teststellen im gesamten Landkreisgebiet aufgebaut, die kostenfreie Schnelltests mit und ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten (siehe Übersicht unten).
  • Um die Handhabung in den Geschäften und weiteren Einrichtungen zu erleichtern, hat der Landkreis zudem alle Teststellen mit handlichen Bescheinigungen von Negativ-Tests ausgestattet. Zusätzlich zu den Teststellen bieten auch schon viele Arztpraxen Schnelltests an.
  • Neben der vorherigen Testung sehen die Vorgaben des Landes vor, dass sich die Kunden bzw. Gäste digital registrieren müssen, um eine mögliche Kontaktnachverfolgung sicherstellen zu können. Dafür kann beispielsweise die Luca-App genutzt werden, sowohl für die Inhaber bzw. Betreiber als auch die Kunden bzw. Gäste.
  • Wer ohne Smartphone unterwegs ist oder keine Kontaktnachverfolgungs-App hat, kann auch manuell seine Kontaktdaten (mindestens Name und Telefonnummer) im Geschäft oder der jeweiligen Einrichtung hinterlassen. Um sich nicht permanent in neue Listen eintragen zu müssen, können die Kunden auch bereits eigene ausgefüllte Datenzettel mitführen, welche sie dann in den Geschäften hinterlassen.
  • Die Geschäfte und Museen müssen die Zahl der Besucher in Relation zur Raumgröße begrenzen. Betreiber bzw. Inhaber müssen über ein Hygienekonzept, entsprechend den Festlegungen ihrer Fach- und Berufsverbände, verfügen.
  • Auch die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiterhin, dazu gehört auch die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske oder FFP2-Maske.
  • Die neuen Regelungen der Modellregion zur vorherigen Testungen und Registrierung von Kontaktdaten gelten nicht für die Geschäfte, die schon jetzt komplett geöffnet sind.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2021 nnz-online.de