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Das Landratsamt informiert:

Bekämpfung der Geflügelpest

Mittwoch, 31. März 2021, 10:52 Uhr
Aufgrund der anhaltend schwierigen Infektionslage bei der Geflügelpest hat das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz noch einmal auf die Festlegungen hingewiesen, die seit Januar als vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen gelten...

Wichtig ist insbesondere, dass der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler derzeit verboten ist. Außerdem gilt für alle privaten und gewerblichen Geflügelhaltungen, dass Hunde und Katzen von den Haltungen fernzuhalten sind.

Zu den Hygienemaßnahmen gehört auch, dass an den Eingängen Vorrichtungen zur Desinfektion der Schuhe wichtig sind und vor jedem Betreten der Geflügelhaltung die Hände zu waschen und zu desinfizieren sind. So soll verhindert werden, dass unbeabsichtigt die Krankheitserreger in die Ställe gebracht werden. Weitere Informationen unter www.tmasgff.de/veterinaerwesen/tiergesundheit/gefluegelpest
Autor: red

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