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Richter Kropp: Sonderbares Ehepaar

Montag, 29. August 2005, 07:31 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Der Paragraf 315 c des Strafgesetzbuches beschreibt den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Der Regelfall hierzu ist der alkoholisierte Autofahrer. Doch für Richter Christian Kropp kam es noch dicker.


Wenn der Kraftfahrer aufgrund seines Alkohols seinen mobilen Untersatz nicht mehr im Griff hat und deswegen einen Unfall verursacht, bei dem Leib und Leben anderer Personen gefährdet sind, dann ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe fällig. Einen ganz ungewöhnlichen Fall auf diesem Gebiet hatte jetzt das Amtsgericht Sondershausen zu entscheiden gehabt.

Am 22. April 2005 befuhr Jana D. mit ihrem Auto gegen 15.35 Uhr in Sondershausen den Jechaburger Weg. Auf dem Beifahrersitz befand sich ihr Mann Hugo (50, Name geändert), der mit 2,67 Promille stark betrunken war. Beide Ehegatten fingen auf dieser Fahrt an zu streiten, als plötzlich Hugo D. ohne Vorankündigung die Handbremse des Wagens bei laufender Fahrt zog. Jana D. verlor dadurch die Kontrolle über ihren Wagen und kollidierte gegen einen am Fahrbahnrand parkenden Wagen. An diesem entstand ein Sachschaden in Höhe von 2000 Euro.

Auch dieser Fall stelle einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar, so das Sondershäuser Amtsgericht. Man müsse nicht unbedingt Kraftfahrer sein, um dieses Delikt zu verwirklichen. In der Praxis seien ähnliche Fälle entschieden worden, wenn beispielsweise Jugendliche Steine oder Gullideckel auf die Straße geworfen haben und jemand dadurch zu Schaden gekommen sei.

Mit 250 Euro hat das Amtsgericht gegen Hugo D. jetzt Strafbefehl erlassen, der auch rechtskräftig geworden ist. Es bliebe eigentlich zu hoffen, dass es für das Ehepaar eine Lehre war und beide ihre Streitigkeiten nicht mehr auf offener Straße austragen. Hugo D. jedenfalls ist wegen eines weiteren Alkoholdelikts in Sondershausen erneut aktenkundig geworden. Die Verhandlung steht noch an.
Autor: nnz

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