nnz-online
Landkreis Nordhausen liegt dauerhaft unter einer Inzidenz von 50

Jendricke fordert schnelle Lockerungen

Montag, 15. Februar 2021, 14:30 Uhr
Als „nicht ausreichend“ bezeichnet Landrat Matthias Jendricke den neuen Entwurf der Landesregierung zur Sonder-Eindämmungsverordnung. Dabei verweist er auf einen dauerhaft niedrigen Inzidenz-Wert, der inzwischen die neuerdings geforderte Marke von 35 unterschreitet …

Matthias Jendricke (Foto: Nnz-Archiv) Matthias Jendricke (Foto: Nnz-Archiv)

In der Stellungnahme des Landkreises Nordhausen zum Entwurf der Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie gefährlicher Mutationen bezieht die Kreisverwaltung deutlich Stellung. „Der vorliegende Entwurf wird aus Sicht des Landkreises Nordhausen für nicht ausreichend erachtet. Die vorgesehenen wenigen Öffnungen von Einrichtungen sind für die Landkreise nicht ausreichend, deren Index bereits dauerhaft unter 50 bzw. sogar unter 35 ist“, heißt es in dem Schreiben, das an die Gesundheitsministerin Heike Werner adressiert ist.
 
Der Landkreis Nordhausen habe über den gesamten Zeitraum der Pandemieentwicklung immer einen der niedrigsten Indexwerte im Thüringer Vergleich gehabt, und mit dem heutigen Stand vom 15.Februar sogar nur einen Index von 33,6. Damit sei nicht nur die Unterschreitung des 50er, sondern auch des neuerdings von der Bundeskanzlerin priorisierten 35er Index erreicht. „Schon allein aus rechtlichen bzw. verfassungsrechtlichen Grundsätzen darf daher die Gewerbefreiheit und die Einschränkung des öffentlichen Lebens nicht so restriktiv verordnet werden, wie bei Landkreisen, deren Index auch jetzt noch um die 200 liegt.“, argumentiert Jendricke.
 
Deshalb hat die Verwaltung des Landkreises Nordhausen eine Reihe von Forderungen aufgestellt, die in der neuen Verordnungslage bei einer dauerhaften Unterschreitung eines Index von 50 erfüllt werden sollen. Im einzelnen betrifft es die zügige Öffnung von
  • Schulen und Kitas (Betreuung im Regelbetrieb in festen Gruppen),
  • Musikschulen (Individualunterricht mit FFP2-Masken),
  • weiteren körpernahen Dienstleistungen, beispielsweise Kosmetikstudios (Schutz mittels FFP2-Masken), neben den Friseuren,
  • Baumärkten mit Kontrollpersonal,
  • Blumenläden und Gärtnereien,
  • individuellen Beherbergungsangeboten (Ferienwohnungen),
  • Fitness-Studios mit entsprechendem Hygienekonzept
Bei einem fortlaufenden Index von 35 geht der Landkreis Nordhausen weiterhin davon aus, dass alle Angebote, bei denen der Abstand und die Maskenpflicht gewährleistet werden kann (Geschäfte, Sport- und Freizeitaktivitäten, kulturelle Angebote) und Hotels und Pensionen wieder geöffnet werden.
 
„Gerade im Hinblick auf das Verständnis der notwendigen Maßnahmen bei der Bevölkerung ist es erforderlich, dass bei einem besseren Index auch weitere Öffnungsmöglichkeiten für die Landkreise bestehen“, heißt es in dem Scheiben an Ministerin Werner weiter. „Die vom Land Thüringen bisher angestrebte Einheitlichkeit in der Verordnungslage wird vom Landkreis Nordhausen daher schon seit dem letzten Jahr skeptisch betrachtet.“

Hier spiee zusätzlich eine Rolle, dass der Landkreis Nordhausen mit seiner nördlichen Randlage, angrenzend an zwei andere Bundesländer, schon immer mit verschiedenen Verordnungslagen in seinem Umfeld umgehen musste. Beispielsweise habe das angrenzende Land Niedersachsen schon am letzten Wochenende Blumenläden und Gärtnereien öffnen lassen. Auch waren die Öffnungsmöglichkeiten für Baumärkte bereits im letzten Frühjahr in den angrenzenden Bundesländern unterschiedlich geregelt. Um diesem gerecht zu werden, hatte der Landkreis Nordhausen damals in seine Allgemeinverfügung ausdrücklich bei den Baumärkten zusätzliches Kontrollpersonal in der Eingangszone angeordnet.
 
Im Übrigen bleibt festzustellen, schreibt der Landrat, dass neben der Verordnung zur Einschränkung des öffentlichen Lebens für die Bevölkerung durch das Land auch zentrale Vorgabe für die Arbeitsweise der unteren Infektionsschutzbehörden (Gesundheitsämter) zu regeln sind, da sich aus der unterschiedlichen Arbeitsweise aus Sicht des Landkreises Nordhausen mitunter auch das unterschiedliche Infektionsgeschehen ableiten lässt. „Sofern seitens des Ministeriums an unserer konsequenten Vorgehensweise Interesse besteht, stehen wir gerne für Rücksprachen oder für einen Arbeitsbesuch der zuständigen Ministerin zur Verfügung“, bietet Matthias Jendricke an, der eine weitere Aufrechterhaltung der restriktiven Maßnahmen bei so guten Werten für nicht mehr vermittelbar hält.
 
Bereits letzte Woche, als der Wert noch bei über 50 lag hatte er in den Medien verlauten lassen: "Erst predigen wir den 50-er Index, und jetzt soll plötzlich der 35-er Index gelten. Ich kann das keinem Bürger mehr erklären!“
Olaf Schulze
Autor: osch

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2021 nnz-online.de