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Kommt ein Vogel geflogen

Dienstag, 23. August 2005, 14:49 Uhr
Nordhausen (nnz). Wenn die Situation nicht so schlimm wäre, könnte man das Lied vom Vogel durchaus singen. Doch die Vogelgrippe bedroht auch Mitteleuropa und damit auch den Landkreis Nordhausen...


Auf Grund der zurzeit in einer Reihe von Ländern in Südostasien, Kasachstan und Russland auftretenden Vogelgrippe/Geflügelpest informiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Nordhausen. Die Klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza), auch als Vogelgrippe bezeichnet, ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Hühner, Perlhühner, Gänse, Enten, Tauben, Truthühner, Rebhühner, Wachteln, Fasane und Wildvögel. Einige besonders pathogene Erregerstämme können auch für Menschen gefährlich sein. Damit kann die Krankheit die Gesundheit von Menschen und Tieren ernsthaft gefährden und zu schweren wirtschaftlichen Schäden bei den empfänglichen Tieren führen.

Innerhalb der EU besteht gegen die klassische Geflügelpest Impfverbot, so dass die Bestände ungeschützt sind. Die klassische Geflügelpest ist nicht zu verwechseln mit der atypischen Geflügelpest (Newcastle Desease), gegen die Impfpflicht besteht.

Die Erkrankung tritt bei Geflügel unter folgenden Symptomen auf: Erhöhte Todesrate, hohes Fieber, Rückgang der Legeleistung, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, zentralnervöse Störungen, struppiges Gefieder, Schwellungen am Kopf, Hals und an den Beinen und typische Symptome sind Niesen und Schnorcheln.

Der Erreger gehört zur Familie Orthomyxoviridae, Genus Influenzavirus A. Es gibt eine Vielzahl von Subtypen und deren Kombinationen. Der Erreger (Virus) ist im Wasser bei 0oc bis zu 30 Tage infektiös. Das Virus wird durch Sekret, insbesondere die Atemluft und den Kot ausgeschieden. Die Inkubationszeit geht von wenigen Stunden bis zu 2-3 Tagen; durch Erhitzen von Geflügelprodukten auf 70°C wird der Erreger abgetötet, so dass beim Verzehr erhitzter Geflügelprodukte keine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht.

Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch Aerosole (Einatmung) aber auch durch Schmierinfektion. Im Vordergrund der Übertragung steht der direkte Tierkontakt, aber auch Geflügelprodukte, kontaminierte Geräte, Hühnerrmist und Fahrzeuge können den Erreger übertragen. Wildvögel können bei der Übertragung eine gewisse Rolle spielen. Hierbei ist insbesondere die Zugvogelproblematik zu beachten. Da aber nur einige Wassergeflügelarten aus den betroffenen Gebieten ihre Flugroute über Europa nehmen, ist die Gefahr relativ gering.

Trotzdem sind Vorkehrungen zu treffen. So ist ab Mitte September ein Auslaufverbot für Geflügel vorgesehen. Die Geflügelhalter haben sich darauf einzustellen und Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest hat die Europäische Union ein Einfuhrverbot für Geflügel, Geflügelfleisch, Eier und Vögel aus Südostasien, Kasachstan und Russland erlassen.

Die Situation wird von den Veterinärbehörden und den Wissenschaftlern sehr intensiv beobachtet. Aufstallungsgebote und andere Maßnahmen sind in Vorbereitung. In diesem Zusammenhang werden alle Geflügelhalter auf ihre Pflichten hingewiesen:

1. Jeder Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Enten, Gänsen, Tauben, Rebhühnern, Fasanen und Wachteln ist verpflichtet, seinen Bestand unter Angabe des Namens, der Anschrift und der Anzahl der gehaltenen Tiere unverzüglich beim Veterinäramt anzuzeigen.
2. Bei Auftreten erhöhter Tierverluste in einem Geflügelbestand (mehr als 3 Tiere in Beständen unter 100 Tieren, 2% in Beständen mit über 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden) oder erheblicher Veränderungen der Legeleistung oder der Gewichtszunahme ist jeder Tierhalter verpflichtet, das Veterinäramt unverzüglich zu informieren und eine Untersuchung auf Klassische Geflügelpest durchführen zu lassen.
3. Alle Geflügelhalter (auch Hobby-Halter) haben ein Register zu führen, in das sie alle Zu- und Abgänge von Geflügel jeweils mit Namen, Anschrift des bisherigen Besitzers, des Erwerbers und des Transporteurs, die Geflügelart und das Datum einzutragen haben. Der Besuch betriebsfremder Personen ist ebenfalls zu dokumentieren.

Das Amt empfiehlt, sich bei Besuchen in den betroffenen Ländern von Geflügelhaltungen und Märkten fernzuhalten und keine verbotenen Produkte einschließlich Lebensmittel mitzubringen. Zurzeit sollten Geflügelhalter keine fremden Ställe betreten und keine fremden Personen oder Fahrzeuge in ihre Bestände lassen. Beim Geflügelhandel ist besonders auf die Herkunft und den Gesundheitszustand der Tiere zu achten. Durch die eingeleiteten Maßnahmen, bei Einhaltung der allgemeinen Hygiene und unseren Empfehlungen, besteht zum jetzigen Zeitpunkt keine akute Gefahr für die hiesigen Geflügelhaltungen und damit auch für Menschen.
Autor: nnz

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