Auf der Jagd nach dem Geld
Dienstag, 23. August 2005, 12:47 Uhr
Nordhausen (nnz). Die Kommunen in Thüringen sind klamm. Ihnen fehlt schlicht und ergreifend Geld. Nicht nur Geld, das sie vom Land erhalten, auch das ihnen der Bürger schuldig ist. Wie es mit den Forderungen im Landkreis und in der Stadtverwaltung Nordhausen aussieht und wie diese eingetrieben werden, das hat die nnz erfahren.
Die Stadtverwaltung Nordhausen sitzt momentan auf einem ärgerlichen Berg von Forderungen. Rund 1,7 Millionen Euro ist der hoch und ist auf diese Größe allein im vergangenen Jahr angewachsen. In erster Linie sind es die Steuern, die eine Kommune eintreiben muß, die da nicht gezahlt wurden. Die Summe von 1,7 Millionen Euro splittet sich nach Angaben des Rathauses in rund 19.000 Einzelfälle auf.
Ein wenig anders, nämlich höher gestaltet sich der Schuldenberg im Landratsamt. Dort sitzt der Kämmerer auf 10,9 Millionen Euro Miesen. Das allerdings relativiert sich, wenn man den dicksten Brocken abzieht – die Kreisumlage. Die macht in Summe rund acht Millionen Euro aus. Geld, das dem Landkreis gesetzlich zusteht, die Kommunen aber nicht zahlen wollen oder nicht zahlen können. Bleiben also Forderungen in Höhe von 2,8 Millionen Euro. Hier sieht der Trend beunruhigend aus. Erstens ist ein Anstieg offener Forderungen zu beobachten, zweitens gibt es in der jüngeren Vergangenheit neben den bekannten Dauerschuldnern zunehmend neue Schuldner, welche erstmals mit der Vollstreckungsstelle in Berührung kommen.
Und wie gedenkt man die einzutreiben? Da sind die Möglichkeiten beider Verwaltungen zwar identisch, jedoch nicht beschränkt. Bei nicht gezahlten Gebühren wird oftmals die Kontopfändung angewandt, darüber hinaus auch die Lohn- oder Gehaltspfändung. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, sei auch die Sachpfändung ein sehr wirksames Mittel zur Schuldeneintreibung. Seit dem vergangenen Jahr geht es zunehmend an die Kraftfahrzeuge. Nach einer erfolglosen Zahlungsaufforderung wird die Gangart härter. Sie endet mit der Sicherstellung des Fahrzeugen und – in diesem Jahr zum ersten Mal gemacht – mit der Verwertung durch eine öffentlich-rechtliche Versteigerung. Zuvor werden noch die berüchtigten Ventilwächter oder Parkkrallen eingesetzt.
Seltener aus Sicht des Landratsamtes gibt es eine Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen, zum Beispiel in Grundstücke. Dieser Mittel wird sich auch im Nordhäuser Rathaus bedient, noch nicht angewendet wurde die Durchsuchung einer Schuldnerwohnung. Ausgeschlossen werden kann diese Maßnahme nicht, denn wie oben geschrieben: Es ist kein Geld mehr da und offene Forderungen können sich weder das Rathaus, noch das Landratsamt leisten.
Autor: nnzDie Stadtverwaltung Nordhausen sitzt momentan auf einem ärgerlichen Berg von Forderungen. Rund 1,7 Millionen Euro ist der hoch und ist auf diese Größe allein im vergangenen Jahr angewachsen. In erster Linie sind es die Steuern, die eine Kommune eintreiben muß, die da nicht gezahlt wurden. Die Summe von 1,7 Millionen Euro splittet sich nach Angaben des Rathauses in rund 19.000 Einzelfälle auf.
Ein wenig anders, nämlich höher gestaltet sich der Schuldenberg im Landratsamt. Dort sitzt der Kämmerer auf 10,9 Millionen Euro Miesen. Das allerdings relativiert sich, wenn man den dicksten Brocken abzieht – die Kreisumlage. Die macht in Summe rund acht Millionen Euro aus. Geld, das dem Landkreis gesetzlich zusteht, die Kommunen aber nicht zahlen wollen oder nicht zahlen können. Bleiben also Forderungen in Höhe von 2,8 Millionen Euro. Hier sieht der Trend beunruhigend aus. Erstens ist ein Anstieg offener Forderungen zu beobachten, zweitens gibt es in der jüngeren Vergangenheit neben den bekannten Dauerschuldnern zunehmend neue Schuldner, welche erstmals mit der Vollstreckungsstelle in Berührung kommen.
Und wie gedenkt man die einzutreiben? Da sind die Möglichkeiten beider Verwaltungen zwar identisch, jedoch nicht beschränkt. Bei nicht gezahlten Gebühren wird oftmals die Kontopfändung angewandt, darüber hinaus auch die Lohn- oder Gehaltspfändung. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, sei auch die Sachpfändung ein sehr wirksames Mittel zur Schuldeneintreibung. Seit dem vergangenen Jahr geht es zunehmend an die Kraftfahrzeuge. Nach einer erfolglosen Zahlungsaufforderung wird die Gangart härter. Sie endet mit der Sicherstellung des Fahrzeugen und – in diesem Jahr zum ersten Mal gemacht – mit der Verwertung durch eine öffentlich-rechtliche Versteigerung. Zuvor werden noch die berüchtigten Ventilwächter oder Parkkrallen eingesetzt.
Seltener aus Sicht des Landratsamtes gibt es eine Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen, zum Beispiel in Grundstücke. Dieser Mittel wird sich auch im Nordhäuser Rathaus bedient, noch nicht angewendet wurde die Durchsuchung einer Schuldnerwohnung. Ausgeschlossen werden kann diese Maßnahme nicht, denn wie oben geschrieben: Es ist kein Geld mehr da und offene Forderungen können sich weder das Rathaus, noch das Landratsamt leisten.
