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Anträge können gestellt werden

Elektromobilität wird gefördert

Donnerstag, 04. Februar 2021, 15:00 Uhr
Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Ab sofort können gewerbliche und kommunale Unternehmen sowie Kommunen wieder Anträge für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen einreichen...



Besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung kommunaler und gewerblicher Flotten wie zum Beispiel Dienstwagen, Taxis, Mobilitäts- und Sharingdienste, die durch Nutzung erneuerbarer Energien und eine hohe Laufleistung einen wesentlichen Umweltnutzen erzielen. Die Antragsfrist läuft bis zum 31.März.

Förderfähig sind Elektrofahrzeuge sowie die für den Betrieb dieser Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur. Die mögliche Förderquote liegt bei wirtschaftlich tätigen Unternehmen zwischen vierzig und sechzig Prozent, im kommunalen Kontext ist eine Förderquote von bis zu neunzig Prozent möglich.

Anträge sind über das easyonline Portal an den Projektträger Jülich einzureichen. Bei Fragen zur Antragstellung stehen der Projektträger Jülich sowie NOW GmbH als Programmgesellschaft zur Verfügung.

Weitere Informationen unter: www.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme/elektromobilitat
www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/invest
Autor: emw

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