Auf die Reise geschickt
Montag, 22. August 2005, 18:10 Uhr
Nordhausen (nnz). Obwohl das Bundesverfassungsgericht noch das letzte Wort sprechen muß, gehen die Verantwortlichen von einer Bundestagswahl am 18. September aus. Jetzt werden die ersten Briefe verschickt.
Eine automatische Eintragung ins Wählerverzeichnis wurde für alle Wahlberechtigten vorgenommen, die am 14. August 2005 mit Hauptwohnung in Thüringen gemeldet waren. Alle automatisch ins Wählerverzeicnis eingetragenen Personen erhalten bis spätestens 28. August 2005 ihre Wahlbenachrichtigung. Es sollte also jeder aufmerksam die Post durchsehen, ob die Wahlbenachrichtigung enthalten ist.
Bei Nichterhalt der Wahlbenachrichtigung bis Donnerstag, den 25. August 2005 sollte der Betroffene - spätestens jedoch am Freitag, dem 26. August 2005 - bei seiner Gemeindebhörde nachfragen, ob er diese noch erhält oder einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen muss.
Bürger, die bis zum 14. August 2005 nicht mit einer Hauptwohnung im Sinne des Melderechts erfasst waren (z.B. wegen Umzug oder Personen ohne festen Wohnsitz) haben ebenfalls bis spätestens Sonntag, den 28. August 2005 die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zu stellen.
Auch wenn sich Bürger nicht sicher sind, ob sie 'automatisch' ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, aber glauben, in Thüringen wahlberechtigt zu sein, sollte die Nachfrage bei der Gemeindebehörde (Wahlamt) am Ort der Hauptwohnung erfolgen. Denn ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis kann nur bis Sonntag, den 28. August 2005 beantragt werden.
Wer seine Wahlbenachrichtigung am Wahltag nicht mehr findet, ist trotzdem wahlberechtigt und kann seine Stimme am Wahlsonntag abgeben.
Autor: nnzEine automatische Eintragung ins Wählerverzeichnis wurde für alle Wahlberechtigten vorgenommen, die am 14. August 2005 mit Hauptwohnung in Thüringen gemeldet waren. Alle automatisch ins Wählerverzeicnis eingetragenen Personen erhalten bis spätestens 28. August 2005 ihre Wahlbenachrichtigung. Es sollte also jeder aufmerksam die Post durchsehen, ob die Wahlbenachrichtigung enthalten ist.
Bei Nichterhalt der Wahlbenachrichtigung bis Donnerstag, den 25. August 2005 sollte der Betroffene - spätestens jedoch am Freitag, dem 26. August 2005 - bei seiner Gemeindebhörde nachfragen, ob er diese noch erhält oder einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen muss.
Bürger, die bis zum 14. August 2005 nicht mit einer Hauptwohnung im Sinne des Melderechts erfasst waren (z.B. wegen Umzug oder Personen ohne festen Wohnsitz) haben ebenfalls bis spätestens Sonntag, den 28. August 2005 die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zu stellen.
Auch wenn sich Bürger nicht sicher sind, ob sie 'automatisch' ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, aber glauben, in Thüringen wahlberechtigt zu sein, sollte die Nachfrage bei der Gemeindebehörde (Wahlamt) am Ort der Hauptwohnung erfolgen. Denn ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis kann nur bis Sonntag, den 28. August 2005 beantragt werden.
Wer seine Wahlbenachrichtigung am Wahltag nicht mehr findet, ist trotzdem wahlberechtigt und kann seine Stimme am Wahlsonntag abgeben.
