Bodo Ramelow Daten werden offenbar in USA ausgelesen
Ministerpräsident wird wieder ausgespäht
Dienstag, 02. Februar 2021, 16:12 Uhr
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, machte heute auf den schlechte Schutz der persönlichen Daten in der App Clubhouse aufmerksam. Dort hatte der Thüringer Ministerpräsident letztens Einblicke in seine Fertigkeiten beim Candy Crush gegeben...
Die App Clubhouse ist derzeit bekanntlich in aller Munde und hat spätestens seitdem Ministerpräsident Bodo Ramelow dort despektierlich die Bundeskanzlerin "das Merkelchen" nannte, einen erheblichen Nutzeransturm zu verzeichnen.
"Viele Menschen haben gerade gegenwärtig ein überwältigendes Interesse an einer neuen diskursiven Plattform, die spannende Kommunikation und den ungezwungenen Austausch mit anderen verspricht", heißt es in einer Pressemeldung der Hamburger Behörde. Die App werfe jedoch viele Fragen zur Wahrung der Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzern und von dritten Personen auf.
So werden die Adressbücher in den Mobilfunkgeräten von jenen Nutzerinnen und Nutzern, die andere Personen einladen, automatisch ausgelesen und durch die Betreiber in den USA gespeichert. Dadurch geraten Kontaktdaten von zahlreichen Menschen, ohne dass diese überhaupt mit der App in Kontakt kommen, in fremde Hände, wo sie dann zu Zwecken der Werbung oder Kontaktanfragen verwendet werden können. Die Betreiber speichern nach eigenen Angaben zudem die Mitschnitte aller in den verschiedenen Räumen geführten Gespräche, um Missbräuche zu verfolgen, ohne dass die näheren Umstände transparent werden.
Anbieter, die sich an europäische Nutzer richten, so teilt der Hamburger Datenschutzbeauftragte mit, müssen deren Rechte auf Information, Auskunft, Widerspruch und Löschung achten. Gleichzeitig bestehe die Pflicht, die technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten zu gewährleisten. An all dem aber bestünden derzeit bei der Clubhouse-App einige Zweifel. Die Hamburger Datenschützer hätten sich daher mit den anderen deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmt und hierzu einen Katalog von Fragen an die Betreiber in Kalifornien übersandt, um die Einhaltung des europäischen Datenschutzrechts zu überprüfen.
Johannes Caspar, oberster Hamburgischer Datenschützer sagte dazu: Es kommt leider immer wieder vor, dass Anbieter aus den USA auf den europäischen Markt drängen oder einfach nur mit ihren Produkten und Dienstleistungen bei uns erfolgreich sind, ohne die grundlegendsten datenschutzrechtlichen Vorgaben des europäischen Digitalmarktes einzuhalten. Hier gilt es, zügig darauf hinzuweisen, welche Regeln auf dem Spielfeld Europa gelten und diese auch durchzusetzen. Es ist im Interesse aller europäischen Nutzer, Dienste in Anspruch nehmen zu können, die weder eigene noch fremde Rechte verletzen und die nicht erst nach Jahren erfolgreicher Nutzerbindung in Europa sich den Prinzipien des Schutzes der Privatheit öffnen.
Der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Lutz Hasse, schickte die Hamburger Meldung heute an die Presse raus. Ob er auch eine Kopie in die Thüringer Staatskanzlei zur freundlichen Lektüre weitergeleitet hat, ist nicht bekannt.
Autor: redDie App Clubhouse ist derzeit bekanntlich in aller Munde und hat spätestens seitdem Ministerpräsident Bodo Ramelow dort despektierlich die Bundeskanzlerin "das Merkelchen" nannte, einen erheblichen Nutzeransturm zu verzeichnen.
"Viele Menschen haben gerade gegenwärtig ein überwältigendes Interesse an einer neuen diskursiven Plattform, die spannende Kommunikation und den ungezwungenen Austausch mit anderen verspricht", heißt es in einer Pressemeldung der Hamburger Behörde. Die App werfe jedoch viele Fragen zur Wahrung der Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzern und von dritten Personen auf.
So werden die Adressbücher in den Mobilfunkgeräten von jenen Nutzerinnen und Nutzern, die andere Personen einladen, automatisch ausgelesen und durch die Betreiber in den USA gespeichert. Dadurch geraten Kontaktdaten von zahlreichen Menschen, ohne dass diese überhaupt mit der App in Kontakt kommen, in fremde Hände, wo sie dann zu Zwecken der Werbung oder Kontaktanfragen verwendet werden können. Die Betreiber speichern nach eigenen Angaben zudem die Mitschnitte aller in den verschiedenen Räumen geführten Gespräche, um Missbräuche zu verfolgen, ohne dass die näheren Umstände transparent werden.
Anbieter, die sich an europäische Nutzer richten, so teilt der Hamburger Datenschutzbeauftragte mit, müssen deren Rechte auf Information, Auskunft, Widerspruch und Löschung achten. Gleichzeitig bestehe die Pflicht, die technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten zu gewährleisten. An all dem aber bestünden derzeit bei der Clubhouse-App einige Zweifel. Die Hamburger Datenschützer hätten sich daher mit den anderen deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmt und hierzu einen Katalog von Fragen an die Betreiber in Kalifornien übersandt, um die Einhaltung des europäischen Datenschutzrechts zu überprüfen.
Johannes Caspar, oberster Hamburgischer Datenschützer sagte dazu: Es kommt leider immer wieder vor, dass Anbieter aus den USA auf den europäischen Markt drängen oder einfach nur mit ihren Produkten und Dienstleistungen bei uns erfolgreich sind, ohne die grundlegendsten datenschutzrechtlichen Vorgaben des europäischen Digitalmarktes einzuhalten. Hier gilt es, zügig darauf hinzuweisen, welche Regeln auf dem Spielfeld Europa gelten und diese auch durchzusetzen. Es ist im Interesse aller europäischen Nutzer, Dienste in Anspruch nehmen zu können, die weder eigene noch fremde Rechte verletzen und die nicht erst nach Jahren erfolgreicher Nutzerbindung in Europa sich den Prinzipien des Schutzes der Privatheit öffnen.
Der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Lutz Hasse, schickte die Hamburger Meldung heute an die Presse raus. Ob er auch eine Kopie in die Thüringer Staatskanzlei zur freundlichen Lektüre weitergeleitet hat, ist nicht bekannt.
