Erst Gelb, dann Rot
Freitag, 19. August 2005, 10:49 Uhr
Nordhausen (nnz). Die Abfall-Verantwortlichen im Landkreis Nordhausen machen jetzt Ernst. Sie wollen gegen Umweltsünder vorgehen. Und da bedienen Sie sich der Fußballregeln. Nur eine Trillerpfeife gibt es nicht.
Erst Gelb, dann Rot (Foto: nnz)
Überfüllte schwarze Restabfallbehälter erhalten zukünftig einen gelben Aufkleber mit dem Hinweis, dass es unzulässig ist, Abfallbehälter mit aufgetürmten Abfällen bereit zu stellen. Das zur Verfügung stehende Behältervolumen ist erreicht, sobald sich der Deckel des Abfallbehälters noch schließen lässt. Das Landratsamt weißt darauf hin, dass ab 5. September überfüllte Restabfallbehälter nicht mehr geleert werden. Dies wird dann durch einen Roten Punkt angezeigt.
Die Berechnung der Abfuhrgebühr erfolgt ausschließlich nach dem Behältervolumen, so dass für die Entsorgung der zusätzlich aufgestapelten Abfälle vom Bürger keine Bezahlung erfolgt. Ist der Restabfallbehälter für die auf dem Grundstück anfallenden Abfälle nicht ausreichend, so kann dieser jederzeit auf Antrag des Gebührenpflichtigen durch einen größeren ersetzt oder ein weiterer bereitgestellt werden.
Bei nur vorübergehend verstärkt anfallenden Restabfällen (z. B. Renovierungen), stehen grüne Restabfallsäcke (Fassungsvermögen 120 Liter) zur Verfügung. Diese Säcke können für einen Preis von 2,97 € käuflich an der Kasse des Landratsamtes Nordhausen während der Sprechzeiten erworben werden. Weitere Vertriebsstellen sind in der Abfallfibel verzeichnet. Weitere Fragen beantwortet die Abfallberaterin des Landratsamtes Nordhausen, Kathrin Wolff, unter der Tel.-Nr. 03631/911330.
Auch gelbe Säcke werden zukünftig nur noch dann entsorgt, wenn diese ordnungsgemäß befüllt sind. Ist dies nicht der Fall, gibt es einen roten Aufkleber, auf dem um die Nachsortierung gebeten wird. In Mehrfamilienhäusern bzw. in konzentriert bebauten Wohngebieten ist eine Nachsortierung oft gar nicht mehr möglich, so dass die Inhalte der falsch befüllten gelben Säcke letztlich im Restabfall entsorgt werden müssen. Dies wiederum bedeutet für die Bürger erhöhte Entsorgungskosten.
In den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne gehören nicht sämtliche Plastikabfälle, sondern nur Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt wie Kunststoffflaschen, Joghurtbecher oder Kunststofffolien. Außerdem werden z.B. auch Getränkekartons (z.B. Tetrapack), Getränke- und Konservendosen, Spraydosen (vollständig entleert) Aluminiumfolien und Verpackungsstyropor im Gelben Sack gesammelt.
Auch hier ist Kathrin Wolff für alle Fragen zuständig. Ferner findet man auch auf der Internetseite des Landratsamtes unter der Rubrik Verwaltung/Verwaltungsstruktur/FB Umwelt und Naturschutz umfangreiche Informationen zu dieser Thematik.
Autor: nnz
Erst Gelb, dann Rot (Foto: nnz)
Überfüllte schwarze Restabfallbehälter erhalten zukünftig einen gelben Aufkleber mit dem Hinweis, dass es unzulässig ist, Abfallbehälter mit aufgetürmten Abfällen bereit zu stellen. Das zur Verfügung stehende Behältervolumen ist erreicht, sobald sich der Deckel des Abfallbehälters noch schließen lässt. Das Landratsamt weißt darauf hin, dass ab 5. September überfüllte Restabfallbehälter nicht mehr geleert werden. Dies wird dann durch einen Roten Punkt angezeigt.Die Berechnung der Abfuhrgebühr erfolgt ausschließlich nach dem Behältervolumen, so dass für die Entsorgung der zusätzlich aufgestapelten Abfälle vom Bürger keine Bezahlung erfolgt. Ist der Restabfallbehälter für die auf dem Grundstück anfallenden Abfälle nicht ausreichend, so kann dieser jederzeit auf Antrag des Gebührenpflichtigen durch einen größeren ersetzt oder ein weiterer bereitgestellt werden.
Bei nur vorübergehend verstärkt anfallenden Restabfällen (z. B. Renovierungen), stehen grüne Restabfallsäcke (Fassungsvermögen 120 Liter) zur Verfügung. Diese Säcke können für einen Preis von 2,97 € käuflich an der Kasse des Landratsamtes Nordhausen während der Sprechzeiten erworben werden. Weitere Vertriebsstellen sind in der Abfallfibel verzeichnet. Weitere Fragen beantwortet die Abfallberaterin des Landratsamtes Nordhausen, Kathrin Wolff, unter der Tel.-Nr. 03631/911330.
Auch gelbe Säcke werden zukünftig nur noch dann entsorgt, wenn diese ordnungsgemäß befüllt sind. Ist dies nicht der Fall, gibt es einen roten Aufkleber, auf dem um die Nachsortierung gebeten wird. In Mehrfamilienhäusern bzw. in konzentriert bebauten Wohngebieten ist eine Nachsortierung oft gar nicht mehr möglich, so dass die Inhalte der falsch befüllten gelben Säcke letztlich im Restabfall entsorgt werden müssen. Dies wiederum bedeutet für die Bürger erhöhte Entsorgungskosten.
In den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne gehören nicht sämtliche Plastikabfälle, sondern nur Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt wie Kunststoffflaschen, Joghurtbecher oder Kunststofffolien. Außerdem werden z.B. auch Getränkekartons (z.B. Tetrapack), Getränke- und Konservendosen, Spraydosen (vollständig entleert) Aluminiumfolien und Verpackungsstyropor im Gelben Sack gesammelt.
Auch hier ist Kathrin Wolff für alle Fragen zuständig. Ferner findet man auch auf der Internetseite des Landratsamtes unter der Rubrik Verwaltung/Verwaltungsstruktur/FB Umwelt und Naturschutz umfangreiche Informationen zu dieser Thematik.
