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nnz-doku: Die Forschreibung

Donnerstag, 18. August 2005, 10:01 Uhr
Nordhausen (nnz). Die nnz hatte gestern über den Beschluß des Stadtrates zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes berichtet. Was aber ist darunter eigentlich zu verstehen und wie die Stadtverwaltung ihre künftigen Haushalte sichern will, dass packt die nnz in ihre doku-Reihe.



Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt folgende Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für den Zeitraum 2005 - 2008:

1. Es werden alle Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsdurchführung eingeleitet, um die Pflichtzuführung sicherzustellen.

2. Alle Mehreinnahmen aus Veräußerungserlösen sind ausschließlich zur Deckung der Soll-Fehlbeträge einzusetzen. Das investive Ausgabeverhalten der Stadt Nordhausen wird daran angepasst.

3. Ab dem 5. September 2005 wird die Stadt Nordhausen monatlich, erstmals zum Stand 31. August 2005, der Kommunalaufsicht für den Landkreis Nordhausen die Auswertung und Zusendung der aktualisierten Gruppierungsübersicht einschließlich einer Rechnungsergebnisvorschau zum 31. Dezember 2005 übergeben.

4. Mit der Sanierung des Kindergartens im Ortsteil Leimbach wird entsprechend des Stadtratsbeschlusses BV/0253/2005 vom 8. Juni 2005 der Johanniter Unfallhilfe e. V., Kreisverband Nordhausen, beauftragt. Gemäß der Ratenzahlungsvereinbarung (lt. Stadtratsbeschluss BV/0253/2005 vom 8. Juni 2005) erfolgt die Refinanzierung des Eigenanteils durch die Stadt Nordhausen ab dem Jahr 2008. Entsprechend Finanzplan und Haushaltssicherungskonzept ist die Leistungsfähigkeit der Stadt Nordhausen zu diesem Zeitpunkt wieder hergestellt. Die Zinszahlungen sind ab sofort fällig und durch Zinsoptimierung im laufenden Haushalt zu kompensieren.

5. Mit der Sanierung der Grund- und Regelschule „Käthe Kollwitz“, einschließlich Turnhalle, wird die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH mit Stadtratsbeschluss BV/0314/2005 vom 6. Juli 2005 beauftragt. Die Zins- und Tilgungsleistungen sind entsprechend Zins- und Tilgungsplan aus dem städtischen Haushalt sicherzustellen und planmäßig einzuordnen.

6. Durch die in den Punkten 4 und 5 dieses Beschlusses erwähnten Zahlungen darf der Abbau der bestehenden Soll-Fehlbeträge nicht gefährdet werden.

7. Weitere neue Investitionsmaßnahmen dürfen ausschließlich erst geplant und durchgeführt werden, nachdem der Abbau der bestehenden Soll-Fehlbeträge abgeschlossen ist und eine Genehmigungsfähigkeit nach §§ 63 und 64 Thüringer Kommunalordnung grundsätzlich auch ohne Ausnahme möglich ist.

8. Erstmals sollen im Jahr 2006 Einnahmen aus der Verzinsung des Eigenkapitals des Eigenbetriebes (in Höhe von 5 % der allgemeinen Rücklage) in den städtischen Haushalt fließen. Diese Einnahme soll zukünftig kontinuierlich erhoben werden.

9. Die Landesgartenschau Nordhausen 2004 GmbH ist zur Kostenoptimierung in die Stadtwerke Nordhausen - Holding für Versorgung und Verkehr GmbH einzugliedern.

Begründung: <&v>
Das überarbeitete Haushaltssicherungskonzept - aufgestellt für die Jahre 2005 bis 2008 - enthält im Resultat Maßnahmen, die die Leistungsfähigkeit der Stadt Nordhausen durch Konsolidierung wesentlich verbessern sollen. Um diese Zielstellung zu erreichen, hat der Abbau der Soll-Fehlbeträge oberste Priorität. Im Haushaltsplan 2005 wurde daher der Abbau von Fehlbeträgen in Höhe von 8.383.156 Euro vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass bei weiterer konsequenter Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes mit einer Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt in Höhe des Planansatzes zu rechnen ist. Insbesondere sind dabei die Steuereinnahmen zu erwähnen. Zum 31. Juli 2005 gestalteten sich diese wie folgt:

Planansatz 2005: 5.500.00 Euro
Derzeit erwartet: 6.427.000 Euro
Differenz: 927.000 Euro

Eine weitere Steigung der Einnahmen aus Gewerbesteuern ist aufgrund der schon jetzt positiven Tendenz zu erwarten. Zudem sind die Festlegungen aus der Haushaltskonsolidierung betreffs der Erhöhung der Hebesätze bei Grundsteuer A und B bisher noch nicht zum Tragen gekommen. Aufgrund des In-Kraft-Tretens des Haushaltes 2005 wurden die neuen Steuerbescheide erst Mitte Juli 2005 versendet. Es ist daher davon auszugehen, dass mit weiteren Einnahmen aus Steuern, über den Planansatz hinaus, zu rechnen ist.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde in Zusammenarbeit mit den städtischen Betrieben und Gesellschaften die Zuschusszahlung entsprechend den Ansätzen des Haushaltsplanes 2005 auf Null reduziert. Weiterhin sollen künftig Einnahmen aus der Verzinsung des Eigenkapitals des städtischen Eigenbetriebes in den städtischen Haushalt fließen. Für das Haushaltsjahr 2006 wird mit einer Einnahme in Höhe von ca. 150.000,00 Euro gerechnet.

Die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen oder auch die Zusammenlegung von Gesellschaften mit dem Ziel der Kostenoptimierung und Zuschussreduzierung für den städtischen Haushalt wird entsprechend Haushaltssicherungskonzept kontinuierlich weiter geprüft. So ist u. a. die Landesgartenschau Nordhausen 2004 GmbH von der Stadtwerke Nordhausen - Holding für Versorgung und Verkehr GmbH zu übernehmen. Dadurch entfällt für die Stadt Nordhausen die Zuschusszahlung an die Landesgartenschau Nordhausen 2004 GmbH; mit einem Zuschuss an die Stadtwerke Nordhausen - Holding für Versorgung und Verkehr GmbH ist nicht zu rechnen. Die Projekte zur Konsolidierung werden fortgeführt. Die Investitionen der vergangenen Jahre, insbesondere auch für die Landesgartenschau, bedeuteten trotz großzügiger Bereitstellung von Fördermitteln eine große finanzielle Kraftanstrengung für die Stadt Nordhausen.

Trotz der angespannten Finanzlage müssen allerdings notwendige Investitionen im Rahmen der Erfüllung der Pflichtaufgaben, auch in der Stadt Nordhausen, durchgeführt werden. Im Jahr 2003 bestand ein Antrag auf eine investive Förderung für die Kindertagesstätte Leimbach. Das Land Thüringen hat einen entsprechenden Fördermittelantrag damals abgelehnt. Ohne die Bereitstellung von Fördermitteln war die Stadt Nordhausen nicht in der Lage, die notwendige Investitionsmaßnahme zu realisieren. Mit Schreiben des Landratsamtes Nordhausen, Fachbereich Jugend, vom 19. November 2003 wurde uns mitgeteilt, dass die künftige Investitionsmaßnahme in die oberste Priorität -A- eingestuft worden sei.

Mit provisorischen Instandsetzungsmaßnahmen konnte die Betriebserlaubnis für den Kindergarten Leimbach bis heute aufrechterhalten werden. Mit Schreiben des Landratsamtes Nordhausen, Gesundheitsamt, vom 11. April 2005 wurde das Hygieneproblem akut und es wurde auf die ständige Feuchtigkeit, durch welche das Mauerwerk Schaden genommen habe, sowie auf die Mängel der Trinkwasserleitungen hingewiesen. Es wurde festgestellt, dass sich das gesamte Gebäude in einem sehr kritischen Zustand befindet. Aus diesen Gründen und vor allen Dingen zum Schutz der Gesundheit der Kinder ist in Kürze mit einer Versagung der Betriebserlaubnis zu rechnen und dringender Handlungsbedarf geboten.

Da die finanzielle Situation des Landes Thüringen sowie auch die der Stadt Nordhausen sich weiterhin als angespannt darstellte, sahen wir zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung für das Haushaltsjahr 2005 keine Möglichkeit einer Kreditaufnahme. Eine erneute Ablehnung eines Wiederholungsantrages für Fördermittel war wahrscheinlich. Dennoch stellte der Träger der Einrichtung einen Antrag auf Fördermittel. Sehr erfreut und positiv überrascht wurden wir mit der Übergabe des Zuwendungsbescheides durch den Thüringer Minister, Herrn Dr. Klaus Zeh.

Nachdem die Fördermittelbereitstellung abgesichert war, positionierte sich der Stadtrat mit Beschlussnummer BV/0253/2005 vom 8. Juni 2005 eindeutig für die Durchführung der dringend notwendigen Investition. Die Bereitstellung von Kindergartenplätzen gehört zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden. Die Erfüllung dieser Pflichtaufgabe hat ungeachtet der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune zu erfolgen. Aus diesem Grund hat die Stadt sich für alternative Finanzierungsmodelle entschieden. Diese sind kreditähnliche Rechtsgeschäfte und daher durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen. Mit einer Stellungnahme zum Genehmigungsantrag meldete die Kommunalaufsicht aufgrund der schlechten dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt Bedenken zur Genehmigung an.

Auch der Schulbetrieb in der Käthe-Kollwitz-Schule kann unter dem gegebenen Bauzustand nicht auf Dauer fortgeführt werden. Dringender Sanierungsbedarf besteht dort zum Beispiel bei den Sanitäreinrichtungen, Fenster, Türen, Fußböden, Fassade. Hierfür sollen insbesondere die günstigen Zinssätze der Kreditanstalt für Wiederaufbau genutzt werden, um die wenigen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zur Sicherung des Gesamtkonzeptes verwenden zu können. Für rund 450.000,00 Euro sind bereits per Zuwendungsbescheid Fördermittel für diese Schulbaumaßnahme zugesichert worden, weitere Fördermittel für den Umbau der Turnhalle werden für 2006 beantragt. In gemeinsamen Gesprächen zwischen Vertretern der Stadt Nordhausen, der Kommunalaufsicht für den Landkreis und dem Landesverwaltungsamt wurde herausgearbeitet, dass es sich bei den Genehmigungen von notwendigen Investitionsmaßnahmen nur um Einzelgenehmigungen handeln kann.

Insbesondere würde eine Genehmigung für die Finanzierungsmodelle für die Investition „Kindergarten Leimbach“ und „Sanierung der Käthe-Kollwitz-Schule“ in Aussicht gestellt, wenn im Rahmen des Rechnungsergebnisses 2005 eine Mindestzuführung in Höhe der Tilgung erreicht wird. Bei Abwägung aller Risiken wurde davon ausgegangen, dass bei der Bewertung des Zwischenergebnisses zum Haushalt 2005 eine Mindestzuführung in Höhe der Tilgung garantiert werden kann.

Um sicher zu gehen, dass der Stadtrat der Stadt Nordhausen die in Aussicht gestellten Genehmigungen zur Finanzierung der o. g. notwendigen Investitionsmaßnahmen mit trägt, sollen beide Maßnahmen in das Gesamtkonzept der Haushaltssicherung eingebunden werden. Aufgrund der Beurteilung der „Dauernden Leistungsfähigkeit“ der Stadt Nordhausen kann einer Kreditaufnahme gemäß §§ 63 und 64 Thüringer Kommunalordnung nur unter bestimmten Voraussetzungen zugestimmt werden. Sowohl die Sanierung des Kindergartens im Ortsteil Leimbach, als auch die Sanierung der Grund- und Regelschule „Käthe Kollwitz“, können zeitlich nicht ohne Schaden für die Stadt Nordhausen weiter hinausgeschoben werden.

Für beide Investitionsmaßnahmen werden im Rahmen von Finanzierungsmodellen die zurzeit günstigen Kreditzinsen zur Anwendung kommen. Den Grundsatzbeschlüssen (siehe Text des Beschlusses) für diese Investitionen liegen entsprechende Zins- und Tilgungspläne bei. Aufgrund der allgemein schlechten Finanzlage der Städte und Gemeinden sollen alternative Finanzierungsmodelle erschlossen werden.
Autor: nnz

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