Sensibilisieren
Donnerstag, 18. August 2005, 07:43 Uhr
Nordhausen (nnz). Im 15. Jahr der deutschen Einheit gibt es noch immer Gerechtigkeitslücken im bundesdeutschen Rentenrecht. Auf die Auswirkungen soll in einer Diskussionsrunde aufmerksam gemacht werden. nnz mit den Einzelheiten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens der ehemaligen DDR gehören zu einer der betroffenen Berufsgruppen, die in ihren Erwerbsjahren auf Lohn für eine höhere Rente verzichteten. Diese höhere Rente war Bestandteil der Rentengesetzgebung der ehemaligen DDR. Im Einigungsvertrag noch festgeschrieben und im Rentenüberleitungsgesetz stufenweise abgebaut, gibt es diese in der DDR erworbenen speziellen Rechte nicht mehr. Da der besondere Steigerungssatz nicht mehr berücksichtigt wird, erhalten die Mitarbeiter des ehemaligen mittleren medizinischen Personals der DDR deutlich weniger Rente als vergleichbare westdeutsche Rentner. Das Entlohnungssystem der DDR betrachtete die erbrachte Arbeitsleistung auch als Beitragsleistung für die Rentenkasse. Dass Arbeitsleistung bei vorenthaltenem Lohn im Rentenrecht anerkannt werden kann, wird auch vom Bundesverfassungsgericht akzeptiert.
Für die bundesweit ca. 300 000 Betroffenen muss eine politische Lösung gefunden werden. In dieser Diskussionsrunde wollen wir die angehenden und die bereits gewählten Bundestagsabgeordneten auf dieses Problem aufmerksam machen und dafür sensibilisieren, so Sabine Wenzel von der Initiativgruppe Gesundheitswesen in Nordhausen gegenüber der nnz.
22. August 2005, 18.00 Uhr, Gaststätte Finkenburg
Autor: nnzDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens der ehemaligen DDR gehören zu einer der betroffenen Berufsgruppen, die in ihren Erwerbsjahren auf Lohn für eine höhere Rente verzichteten. Diese höhere Rente war Bestandteil der Rentengesetzgebung der ehemaligen DDR. Im Einigungsvertrag noch festgeschrieben und im Rentenüberleitungsgesetz stufenweise abgebaut, gibt es diese in der DDR erworbenen speziellen Rechte nicht mehr. Da der besondere Steigerungssatz nicht mehr berücksichtigt wird, erhalten die Mitarbeiter des ehemaligen mittleren medizinischen Personals der DDR deutlich weniger Rente als vergleichbare westdeutsche Rentner. Das Entlohnungssystem der DDR betrachtete die erbrachte Arbeitsleistung auch als Beitragsleistung für die Rentenkasse. Dass Arbeitsleistung bei vorenthaltenem Lohn im Rentenrecht anerkannt werden kann, wird auch vom Bundesverfassungsgericht akzeptiert.
Für die bundesweit ca. 300 000 Betroffenen muss eine politische Lösung gefunden werden. In dieser Diskussionsrunde wollen wir die angehenden und die bereits gewählten Bundestagsabgeordneten auf dieses Problem aufmerksam machen und dafür sensibilisieren, so Sabine Wenzel von der Initiativgruppe Gesundheitswesen in Nordhausen gegenüber der nnz.
22. August 2005, 18.00 Uhr, Gaststätte Finkenburg
