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Landratsamt informiert

Fragen und Antworten zur Geflügelpest

Mittwoch, 13. Januar 2021, 12:29 Uhr
In der vergangenen Woche informierte das Veterinäramt des Kreises zu Maßnahmen gegen die Geflügelpest, nachdem in Wipperdorf ein Geflügelhalter kurz vor Jahresende 49 seiner 50 Tiere in kurzer Zeit verloren hatte. Seitdem sind einige Fragen aufgekommen, die man jetzt noch einmal zusammengefasst hat...


Die sogenannte "FAQ" wurde auf der eingerichteten Informationsseite des Landratsamtes veröffentlicht.

Was können Sie tun, um die Sicherheit im Stall zu erhöhen?

Überprüfen Sie die Biosicherheit im Stall und optimieren Sie diese! Der Kontakt zwischen dem Geflügel und Wildvögeln sollte unbedingt verhindert werden! Allgemein ist es ratsam:
  • Stallbesuche von Personen zu minimieren, die nicht direkt mit der Pflege deines Geflügels beschäftigt sind
  • Stallkleidung und Stallschuhe zu verwenden, die nur im Geflügelstall getragen, regelmäßig gewaschen und desinfiziert werden. Optimalerweise verbleibt die Stallkleidung im Stall.
  • Weiterhin ist es ratsam sich vor und nach dem Aufenthalt im Hühnerstall zumindest die Hände zu waschen und auch hier Desinfektionsmittel zu benutzen.
  • Desinfektionswannen oder Desinfektionsmatten mit einem geeigneten Desinfektionsmittel zur Schuhdesinfektion direkt vor und nach dem Betreten des Stalls zu verwenden, ggf. auch Schuhüberzieher und Einmalkleidung zu benutzen, die nach Gebrauch unschädlich entsorgt werden müssen.
  • Futter, Einstreu und alle Gegenstände zum Misten, Füttern und Tränken wildvogelsicher aufzubewahren und kein Futter, z. B. Grünfutter, Fallobst etc. zu verfüttern, das mit dem Kot von Wildvögeln in Kontakt gekommen sein könnte.
  • Trinkwasser darf ebenso wenig mit Wildvögeln in Kontakt gekommen sein also z. B. kein Oberflächenwasser oder Regenwasser für die Tränken benutzen.
  • Futter und Tränken nur im Stall und vor Wildvögeln gesichert aufzustellen.
  • Andere Haustiere wie Hunde oder Katzen vom Stall fernzuhalten, denn sie können Träger sein, ohne selbst zu erkranken.
  • Keine Futtereimer, Tränken Tröge o.Ä. an andere Geflügelhalter zu verleihen.


Wie können Hobbyhalter ihr Geflügel schützen?
  • Kein Kontakt zu Wildvögeln
  • Kein Verfüttern von Speise- und Küchenabfällen oder Eierschalen
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
  • Stall vor unbefugtem Zutritt sichern
  • Nur Personen in den Bestand lassen, die diesen unbedingt aufsuchen müssen
  • Tragen von Schutzkleidung
  • Hände und Schuhe vor Betreten des Stalls desinfizieren
  • Kein Besuch von anderen Geflügelbeständen
  • Guter baulicher Zustand der Stallungen
  • Regelmäßige Schadnagerbekämpfung
  • Eierkartons nur einmal verwenden


Was heißt Aufstallpflicht?
Im Landkreis Nordhausen gilt aktuell wie in weiten Teilen Thüringens ein Aufstallgebot für Hausgeflügel, um den Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern. Das bedeutet, dass alles Haugeflügel keinen Auslauf mehr ins Freigelände bekommen darf. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen.

Was hat es mit der risikoorientierten Stallpflicht auf sich?
Auf Grundlage der jeweils aktuellen Entwicklung des Wildvogelgeflügelpestgeschehens in Thüringen und aktuellsten Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts werden Risikogebiete bei einem Geflügelpestgeschehen der Wildvogelpopulation festgelegt und Stallpflicht angeordnet. Dies hat das TMASGFF aufgrund des aktuellen Geschehens im Landkreis Nordhausen angeordnet und das Veterinäramt hat die Aufstallung im gesamten Landkreis bis auf Weiteres verfügt. Diese Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis besteht unabhängig von den Schutzmaßnahmen vor der Ausbreitung der Geflügelpest im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet im raum Bleicherode, alle Geflügelhalter des Landkreises müssen ihr Geflügel aufstallen.

Wie wird die Geflügelpest bekämpft?
Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Ein Verdacht muss sofort dem zuständigen örtlichen Veterinäramt mitgeteilt werden. Zur Überprüfung des Verdachtes auf Geflügelpest entnehmen die Veterinärbehörden Proben. Diese werden zur Untersuchung in spezielle amtliche Labore gebracht. Bestätigt sich der Verdacht, werden vor Ort Maßnahmen für den Seuchenbetrieb, einen 3 km großen Sperrbezirk und ein 10 km großes Beobachtungsgebiet angeordnet.

Die Maßnahmen sind darauf gerichtet, die Verbreitung des Virus so gut wie möglich zu verhindern. Darum werden zuerst die Seuchenbetriebe und die Betriebe, in denen der Verdacht des Ausbruchs besteht, geräumt. Das heißt, das vorhandene Geflügel wird tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt. Gleichzeitig wird alles unternommen, um durch eine optimale Hygiene, Desinfektionsmaßnahmen, Betretungsverbote usw. eine Verschleppung des Virus aus dem Seuchengebiet durch Tierkontakte, indirekten Kontakt über Personen, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu zu verhindern.

Warum ist die Anmeldung der Geflügelhaltung und die Führung eines Bestandsregisters so wichtig?
Geflügelhaltungen müssen angemeldet werden, auch wenn es nur wenige Tiere wie z.B. ein paar Hühner oder Wachteln sind, müssen die Tiere beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse angemeldet sein. Bei wenigen Tieren ist das häufig kostenlos.

Bestandsregister: Die Art und Anzahl der Geflügelneuzugänge und -abgänge muss in allen Geflügelhaltungen mit Datum und vorherigem bzw. zukünftigem Besitzer und ggf. Transporteur dokumentiert werden.

Legeliste: In Vogelgrippezeiten ist es sinnvoll, dass auch Klein- & Hobbyhaltungen die tägliche Legeleistung und die Anzahl verendeter Tiere pro Tag mit Datum (z.B. einer Legeliste) dokumentieren; ab einer bestimmten Anzahl ist die Todesursache über einen Tierarzt abzuklären.

Was ist Geflügelpest?
Die Geflügelpest, auch aviäre Influenza (AI) oder Geflügelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten, aber auch viele andere Vögel sind empfänglich.

Bei den aviären Influenzaviren kann man grundsätzlich zwischen zwei Gruppen, den so genannten niedrig pathogenen („wenig krank machenden“) und den hoch pathogenen („stark krank machenden“) Influenzaviren, unterscheiden. Die hoch pathogenen aviären Influenzaviren (zum Beispiel H5N8) können bei Nutzgeflügel, zum Beispiel bei Hühnern oder Puten, zu hohen Tierverlusten führen. Die niedrig pathogenen Influenzaviren rufen dagegen oftmals nur geringe bis gar keine Krankheitsanzeichen hervor, da diesen Viren die Eigenschaften zum Auslösen einer schweren Erkrankung fehlen. Nur die Infektion mit hochpathogenen aviären Influenzaviren wird als Geflügelpest bezeichnet.

Was bedeuten „H“ und „N“?
Bei Geflügelpest unterscheidet man zwischen einer niedrig- und einer hochpathogenen Form. Aviäre Influenzaviren gehören zur Gruppe der Influenza A-Viren. Diese verfügen über zwei Oberflächenproteine - das Hämagglutinin (H) und die Neuraminidase (N). Es gibt verschiedene Varianten dieser Oberflächenproteine. Diese Stoffe können in unterschiedlicher Form kombiniert und ansteckend sein, so entstehen Namen wie H5N8.

Wo kommt das Virus her?
Wildgeflügel (insbesondere Enten) kann als Reservoir des Virus betrachtet werden. Die Tiere sind häufig Virusträger, ohne selbst zu erkranken. Aviäre Influenzaviren sind weltweit verbreitet.

Was sind die Symptome der Geflügelpest?
Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Nach einer kurzen Inkubationszeit verläuft die Erkrankung schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich.

Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Es kommt zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung.

Wie wird die Erkrankung übertragen?
Das Virus kann einerseits über den direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen werden. Insbesondere wild lebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie erkranken selbst nicht an Geflügelpest, können das Virus aber über große Entfernungen verschleppen. Das Virus verbreitet sich auch über die Luft. Andererseits ist auch die indirekte Übertragung durch Menschen, Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten möglich. Der Mensch ist ein bedeutsamer Überträger der Seuche: über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann die Geflügelpest weiter verbreitet werden.

Ist der Erreger auf den Menschen übertragbar?
Laut Robert-Koch-Institut haben bisherige Erfahrungen gezeigt, dass vor allem Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel gefährdet sind. Insgesamt ist das Risiko jedoch auch dann als sehr gering einzuschätzen. Infektionen des Menschen mit HPAI H5N8 Viren wurden bislang weltweit nicht nachgewiesen. Wie bei allen Geflügelpestviren sind aber auch bei H5N8 erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Robert-Koch-Institut: Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Können Geflügelfleisch und Eier weiterhin verzehrt werden?
Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich. Selbst bei einer Infektion von Hausgeflügelbeständen ist für den Verbraucher keine Gefahr zu erwarten, weil das Virus bereits bei +70° Celsius – und damit bei der üblichen küchenmäßigen Zubereitung – sicher abgetötet wird. Grundsätzlich sollten bei der Verarbeitung von Geflügelfleisch die allgemeinen Hygieneregeln Beachtung finden.

Gibt es noch Freiland- oder Bio-Eier zu kaufen, wenn ein Aufstallgebot erlassen wurde?
Für eine Übergangszeit von 16 Wochen dürfen Freiland-Eier als solche vermarktet werden, auch wenn die Hühner aufgrund einer behördlichen Anordnung keinen Auslauf ins Freigelände mehr haben.

Bei Bio-Eiern ist es etwas anders: Nach der EU-Öko-Verordnung muss den Tieren ständiger Zugang zu Freigelände gewährt werden, es sei denn tierseuchenrechtliche Anordnungen stehen dem entgegen. Die Eier dürfen trotz Aufstallpflicht weiter als Bio-Eier verkauft werden, den Hühnern muss jedoch im Stall zusätzliches Rauhfutter angeboten werden. Das sind beispielsweise Heu, Grassilage, Maissilage, Luzerneheu oder Kartoffelschalen. Auch bei Bio-Hennen gilt dies nicht unbegrenzt. Hier gibt es keine 16-Wochen-Frist, sondern den Hennen muss insgesamt mindestens ein Drittel ihrer Lebenszeit Auslauf gewährt werden. Wann diese Frist unterschritten wird, kann nur individuell für jede Herde berechnet werden.

Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen die Eier aus Freiland- oder Öko-Haltung als Eier aus Bodenhaltung vermarktet werden.

Ist der Erreger auf Haustiere übertragbar?
In der Regel erkranken nur Vögel, andere Tiere können das Virus aber weiter verbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren – insbesondere Hunde und Katzen – mit toten oder kranken Tieren verhindert werden.

Was sollte man tun, wenn man einen toten Vogel findet?
Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden. Im Kreislauf der Natur ist das Sterben einzelner Tiere ein normaler Vorgang. Besonders im Winter sterben alte und kranke Tiere durch Kälte oder durch schlechte Ernährung häufiger als in anderen Jahreszeiten. Deshalb muss nicht jeder tote Vogel an Geflügelpest gestorben sein! Erst wenn mehrere Vögel deutlich krank erscheinen oder an einer Stelle tot gefunden werden, sollten Sie das Veterinäramt Nordhausen benachrichtigen.
Autor: red

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