Richter Kropp: Teure Sprüche
Montag, 15. August 2005, 08:48 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Im allgemeinen Leben wird die Verrohung der Sitten immer häufiger beklagt, dies gilt auch in zunehmendem Maße vor Gericht. Von Gerichtssendungen der Privatsender ist das Publikum gewohnt, dass es ungestört in der Hauptverhandlung schreien und brüllen darf - das muß man dann auch vor dem wirklichen Gericht auch so machen. Allerdings ist das bei Richter Kropp ein wenig anders.
Der Sondershäuser Amtsrichter Christian Kropp hat für solche Zeitgenossen seine eigenen Maßnahmen entwickelt: Er verhängt gegen solche Rabauken hohe Ordnungsgelder. So kostete das laute Türewerfen der Ehefrau eines Angeklagten, den Kropp gerade verurteilt hatte, im vergangenen Jahr 200 €. Im Jahr 2005 ist bereits die Zahl solche Ordnungsgelder explosionsartig angestiegen. Einem Angeklagten, der den Richter mit der Begründung ablehnte, er errichte im Kyffhäuserkreis ein Rechtsvoluntariat, bedachte der strenge Amtsrichter mit 300 € Ordnungsgeld wegen Ungebühr.
Bekannt ist auch der Fall des Mike K. (29, Name geändert) worden. Dieser Angeklagte, dem ein Betäubungsmitteldelikt zur Last gelegt wurde, fing mitten in der Hauptverhandlung an den Richter anzuschreien. Das ganze sei Beschiß, er würde sich nicht anpissen lassen. Für diese und weitere Beleidigungen erhielt Mike K. per Zuruf 100, 150 und 200 € Ordnungsgeld, bis er schwieg. Da begann er nämlich zu nachrechnen, dass das Ganze teurer werden würde als der Strafbefehl in Höhe von 450 €, gegen den er sich mit seinem Einspruch gewandt hatte. Am Ende der Hauptverhandlung wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 € verurteilt, was er dann auch klaglos annahm.
Das Benehmen vor Gericht lässt auch in anderen Fällen zu wünschen übrig. Ein Angeklagter nahm aus einem Flachmann vor der Hauptverhandlung schnell noch einen Hieb. Er habe Angst vor dem Richter, so der Mann, der dafür 150 € zu zahlen hatte. Die Kleidungsgewohnheiten mancher Angeklagter hat sich vor Gericht auch nicht geändert: Da sieht man Tops und knappe Hot Pants, während das Gerichtspersonal in dicken Roben schwitzt. Ihre Kleidung ist einer Hauptverhandlung vor einem deutschen Gericht nicht angemessen, so die mahnenden Worte von Amtsrichter Kropp.
Den Freistaat Thüringen jedenfalls werden die zahlreichen Ordnungsgelder freuen, gehen sie doch direkt in die Staatskasse. Sollte einer der Rabauken im übrigen diesen Betrag nicht zahlen sorgen, ist vorgesorgt: Bis zu 10 Tage Ordnungshaft sind alternativ vorgesehen. Darauf kann man sich bei Richter Christian Kropp durchaus verlassen.
Autor: nnzDer Sondershäuser Amtsrichter Christian Kropp hat für solche Zeitgenossen seine eigenen Maßnahmen entwickelt: Er verhängt gegen solche Rabauken hohe Ordnungsgelder. So kostete das laute Türewerfen der Ehefrau eines Angeklagten, den Kropp gerade verurteilt hatte, im vergangenen Jahr 200 €. Im Jahr 2005 ist bereits die Zahl solche Ordnungsgelder explosionsartig angestiegen. Einem Angeklagten, der den Richter mit der Begründung ablehnte, er errichte im Kyffhäuserkreis ein Rechtsvoluntariat, bedachte der strenge Amtsrichter mit 300 € Ordnungsgeld wegen Ungebühr.
Bekannt ist auch der Fall des Mike K. (29, Name geändert) worden. Dieser Angeklagte, dem ein Betäubungsmitteldelikt zur Last gelegt wurde, fing mitten in der Hauptverhandlung an den Richter anzuschreien. Das ganze sei Beschiß, er würde sich nicht anpissen lassen. Für diese und weitere Beleidigungen erhielt Mike K. per Zuruf 100, 150 und 200 € Ordnungsgeld, bis er schwieg. Da begann er nämlich zu nachrechnen, dass das Ganze teurer werden würde als der Strafbefehl in Höhe von 450 €, gegen den er sich mit seinem Einspruch gewandt hatte. Am Ende der Hauptverhandlung wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 € verurteilt, was er dann auch klaglos annahm.
Das Benehmen vor Gericht lässt auch in anderen Fällen zu wünschen übrig. Ein Angeklagter nahm aus einem Flachmann vor der Hauptverhandlung schnell noch einen Hieb. Er habe Angst vor dem Richter, so der Mann, der dafür 150 € zu zahlen hatte. Die Kleidungsgewohnheiten mancher Angeklagter hat sich vor Gericht auch nicht geändert: Da sieht man Tops und knappe Hot Pants, während das Gerichtspersonal in dicken Roben schwitzt. Ihre Kleidung ist einer Hauptverhandlung vor einem deutschen Gericht nicht angemessen, so die mahnenden Worte von Amtsrichter Kropp.
Den Freistaat Thüringen jedenfalls werden die zahlreichen Ordnungsgelder freuen, gehen sie doch direkt in die Staatskasse. Sollte einer der Rabauken im übrigen diesen Betrag nicht zahlen sorgen, ist vorgesorgt: Bis zu 10 Tage Ordnungshaft sind alternativ vorgesehen. Darauf kann man sich bei Richter Christian Kropp durchaus verlassen.
