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Richter Kropp: Der alltägliche Rassismus

Mittwoch, 10. August 2005, 08:52 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Vorurteile gegenüber anderen, Rassismus erleben wir in verschiedenen Äußerungen und Stellungnahmen von Zeitgenossen. Da werden Witze über Behinderte oder andersfarbige Mitbürger gemacht, und die meisten lachen noch mit. Vor Richter Christian Kropp ist einem Mann jetzt das Lachen vergangen.


Am 16. Dezember des vergangenen Jahres traf der vierundvierzigjährige Frank G. (Name geändert) aus Großenehrich den Jugendlichen Rinaldo B. Dieser hatte mit einem Freund zusammen eine Woche vorher die Katze des G. in den Bauch getreten. Als G. nun den B sah, beleidigte er aufgrund dieses Vorfalls den dunkelfarbigen Jugendlichen mit den Worten:“ Ich schlage dich so, dass du in deinem Leben nicht mehr braun, sondern weiß wirst.“

Wegen Beleidigung hatte der Sondershäuser Amtsrichter Christian Kropp jetzt Strafbefehl gegen G. erlassen. Die Geldstrafe war mit 95 Tagessätzen und insgesamt fast 1500 € recht „knackig.“ G. hatte deshalb Einspruch eingelegt. Vor Gericht fand er aber einen Richter und einen Staatsanwalt, die für den alltäglichen Rassismus des G. überhaupt kein Verständnis hatten. „Es kann auch teurer werden“, so Amtsrichter Kropp, der damit auf die zahlreichen Vorstrafen des G. anspielte und die Möglichkeit, auch eine Freiheitsstrafe zu verhängen. Dies veranlaßte den G. sofort seinen Einspruch zurückzunehmen.

Mit fünf Minuten war dies dann wohl eine der kürzesten Strafrichtersitzungen in Deutschland. G. muß jetzt den Betrag zahlen oder kann ihn abarbeiten. Es ist zu hoffen, dass er sich mit solchen Äußerungen zurückhält.
Autor: nnz

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