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Nun auch für Regen bezahlen

Donnerstag, 25. Oktober 2001, 14:01 Uhr
Nordhausen (nnz). Ab dem kommenden Jahr müssen sich die Grundstücksbesitzer der Stadt Nordhausen auf höhere Abgaben einrichten. Da wird nicht nur die Gebühr für das Abwasser erhoben, sondern auch eine neue Gebühr eingeführt ­ für Regenwasser.


So richtig wohl fühlten sich einige Stadträte gestern nicht. Wer beschließt auch schon gern höhere Gebühren, Beiträge oder Abgaben? Doch eine moderne Abwasserbehandlung muß bezahlt werden. Wie sollen selbst (oder vielleicht gerade) im öffentlichen Dienst Tariferhöhungen oder die Folgen der Ökosteuer ausgeglichen werden? Antworten auf diese Fragen findet man in keiner Bundestags- oder Landtagssitzung. Dafür sind die Kommunen zuständig.

Statt wie bisher 3,98 Mark müssen nun 4,10 Mark pro Kubikmeter Abwasser in der Rolandstadt von den Grundstücksbesitzern berappt werden. Diese Erhöhung des Nettopreises wird dazu auch noch rückwirkend erfolgen. Mit Hilfe eines Vorankündigungsbeschlusses vom Dezember 2000 hatte sich die kommunalen Unternehmen hierfür die Türen geöffnet. Die Gebührenspirale ist damit jedoch noch nicht beendet.

Ab 1. Januar 2002 muß in Nordhausen auch indirekt das Regenwasser bezahlt werden. Die Bezahlung erfolgt etwa nicht an der „Quelle“ (die ist kommunalrechtlich schwer zu definieren), sondern beim Abnehmer, dem Betreiber der Kläranlage. Regenwasser, das nicht versickert, läuft in eine gesonderte Kanalisation. Um diese zu bauen und zu betreiben, bedarf es einiger finanzieller Mittel.

Im Beamtendeutsch heißt das: „Erhebung einer Niederschlagsgebühr“. Gestern beschlossen ­ heute schon in den Briefkästen der Grundstücksbesitzer. Im Stadtentwässerungsbetrieb und einem privaten Zustelldienst war man sozusagen vorbereitet. In dem Schreiben an die Kunden des städtischen Unternehmens wird die Einführung der Niederschlagsgebühr begründet. Ratschläge werden gegeben, wie man bei der Grundstücksfläche sparen kann. Berechnet wird nur nach der versiegelten Fläche auf dem Grundstück. Und dafür sind pro Jahr einmalig 55 Pfennige je Quadratmeter zu berappen. Hinzu kommt eine Grundgebühr, die sich nach den Querschnitten der Abwasserleitung richtet. Für einen Querschnitt DN 150 sind das rund 30 Mark im Jahr.
Autor: psg

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