Richter Kropp: Der Rasenmäher-Mann
Montag, 08. August 2005, 09:09 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Im Frühjahr und Sommer beginnen für viele Männer die Zeiten erhöhter Arbeitsbelastung. Meistens sind sie es, die im Rahmen der Verteilung der familiären Pflichten, den Rasen zu mähen haben. Manchmal endet die Mahd auch vor Richter Christian Kropp.
Das Rasenmähen kann bei großen Grundstücken, auch nachdem die Sense kaum mehr in Gebrauch ist, trotz Rasenmähers oder Traktors schon längere Zeit in Anspruch nehmen. Der hemmungslose Wachstum des Rasens ist vielerorts auch nicht möglich, da dies in der Nachbarschaft nicht selten zu Beschwerden führt. Albert S. (56, Name geändert) aus Sondershausen hatte zur Beschleunigung des mühsamen Rasengeschäftes eine innovative Idee: Am 15.März griff er zum Benzinkanister und entzündete gegen 16.30 Uhr in Sondershausen in der Nähe einer Gartenanlage seinen Rasen. Dieser brannte dann auch froh und lichterloh, S. konnte aber nicht verhindern, dass das Feuer auf einen Wohnwagen übergriff, der dann restlos ausbrannte. Der Schaden betrug ca. 10.000 Euro.
Als die Beamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser vor Ort erschienen, stand Albert S. am Zaun und beobachtete fasziniert die Löscharbeiten der schon eingetroffenen Feuerwehrkräfte. Nur mühsam konnte er überhaupt als Täter ermittelt werden. Auf die Fragen der Polizeibeamten gab er dann zu, dies jedes Jahr zu machen, da die Arbeit am Rasen so schneller gehe.
Unter der juristischen Bezeichnung fahrlässige Brandstiftung hat jetzt das Sondershäuser Amtsgericht einen Strafbefehl erlassen, der auch rechtskräftig geworden ist. S. hat 1050 Euro als Geldstrafe hierbei an die Staatskasse zu zahlen. Für dieses Geld hätte er leicht auf professionelle Hilfe - beispielsweise durch eine Gärtnerei - zurückgreifen können. Weitere Kosten dürften aufgrund des Feuerwehreinsatzes auf ihn zukommen. Es bleibt zu hoffen, dass der Sondershäuser Brandmäher die Lehre aus dem Verfahren gezogen hat. Denn eine nahegelegene Gartenanlage hätte auch leicht Feuer fangen können, mit großen Gefahren für zahlreiche Anwohner.
Autor: nnzDas Rasenmähen kann bei großen Grundstücken, auch nachdem die Sense kaum mehr in Gebrauch ist, trotz Rasenmähers oder Traktors schon längere Zeit in Anspruch nehmen. Der hemmungslose Wachstum des Rasens ist vielerorts auch nicht möglich, da dies in der Nachbarschaft nicht selten zu Beschwerden führt. Albert S. (56, Name geändert) aus Sondershausen hatte zur Beschleunigung des mühsamen Rasengeschäftes eine innovative Idee: Am 15.März griff er zum Benzinkanister und entzündete gegen 16.30 Uhr in Sondershausen in der Nähe einer Gartenanlage seinen Rasen. Dieser brannte dann auch froh und lichterloh, S. konnte aber nicht verhindern, dass das Feuer auf einen Wohnwagen übergriff, der dann restlos ausbrannte. Der Schaden betrug ca. 10.000 Euro.
Als die Beamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser vor Ort erschienen, stand Albert S. am Zaun und beobachtete fasziniert die Löscharbeiten der schon eingetroffenen Feuerwehrkräfte. Nur mühsam konnte er überhaupt als Täter ermittelt werden. Auf die Fragen der Polizeibeamten gab er dann zu, dies jedes Jahr zu machen, da die Arbeit am Rasen so schneller gehe.
Unter der juristischen Bezeichnung fahrlässige Brandstiftung hat jetzt das Sondershäuser Amtsgericht einen Strafbefehl erlassen, der auch rechtskräftig geworden ist. S. hat 1050 Euro als Geldstrafe hierbei an die Staatskasse zu zahlen. Für dieses Geld hätte er leicht auf professionelle Hilfe - beispielsweise durch eine Gärtnerei - zurückgreifen können. Weitere Kosten dürften aufgrund des Feuerwehreinsatzes auf ihn zukommen. Es bleibt zu hoffen, dass der Sondershäuser Brandmäher die Lehre aus dem Verfahren gezogen hat. Denn eine nahegelegene Gartenanlage hätte auch leicht Feuer fangen können, mit großen Gefahren für zahlreiche Anwohner.
