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Corona-Verordnungen der Thüringer Landesregierung

Opposition kritisiert fehlende Parlamentsbeteiligung

Freitag, 27. November 2020, 15:16 Uhr
Heftige Kritik übten heute Parlamentarier der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion an der unzureichenden Beteiligung des Landtags bei der anstehenden Corona-Verordnung. Hintergrund ist die Ankündigung der rot-rot-grünen Minderheitsregierung, den zuständigen Landtagsgremien die Corona-Verordnung des Landes Thüringen nicht rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten am Dienstag vorzulegen…

“Was die Landesregierung heute mit ihrer Plauderstunde in den Ausschüssen betrieben hat, hat nichts mit echter Einbindung zu tun. Diese Scheinbeteiligung reicht nicht aus”, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Andreas Bühl. Die Landesregierung mache da weiter, wo sie im Sommer aufgehört habe. Bereits damals hatte die FDP-Fraktion ein Landesgesetz gefordert, dass die Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung unter Vorbehalt der Zustimmung durch das Parlament stellt. So aber gebe es keine verlässlichen und rechtssicheren Verordnungen für die Bürgermeister und Landräte. „Sie sollen einmal mehr auf den letzten Drücker informiert werden und haben keine Chance, um in ihren Kindergärten und Schulen noch rechtzeitig vor Inkrafttreten der Verordnung die notwendigen Vorbereitungen zu treffen.

Von der Landesregierung hatte Bühl im Ausschuss gefordert, umgehend und nicht erst am Sonntag den entsprechenden Entwurf der Notverordnung zu liefern. „Sowohl die Kommunalen Spitzenverbände als auch die zuständigen Ausschüsse müssen die Möglichkeit erhalten, den Entwurf noch beraten zu können, sich dazu zu äußern und gegebenenfalls korrigierend eingreifen zu können.“ Wenn Hinweise des Parlaments nicht einmal mehr im Vorfeld aufgenommen werden könnten, würden nachträgliche Änderungen der Verordnung zu Irritationen in der Bevölkerung führen. "Was für die nächsten Wochen gilt, sollte mit Veröffentlichung der Verordnung klar sein", sagte Bühl.

Auch FDP-Chef Kemmerich geißelte das Kommunikationschaos der rot-rot-grünen Landesregierung bei der Umsetzung der Pandemie-Maßnahmen. „Die Menschen werden verrückt gemacht“, kritisierte er. „Sie wissen oft nicht, wie sie sich verhalten sollen, und was mit einzelnen Auflagen überhaupt gemeint ist.“ So gibt es in Thüringen noch immer keine Verordnung, die das Handeln von Kommunen und Landkreisen im Zuge der Pandemie-Bekämpfung rechtssicher regelt. Dringender Handlungs- und Aufklärungsbedarf besteht beispielsweise bei der Festlegung von Quarantäne-Regeln an Schulen. Sie sind oft noch von Landkreis zu Landkreis verschieden, heißt es in einer Pressemitteilung der Fraktion. Das stelle alle Lehrer, die Landkreis-übergreifend tätig sind, vor große, noch dazu vermeidbare Probleme.

“Korrigiert die Landesregierung nicht noch ihren derzeitigen Zeitplan, bleibt von der von Bodo Ramelow versprochen Parlamentsbeteiligung nicht mehr als ein laues Lüftchen”, bemängelt CDU-Mann Bühl.

Kemmerich verdeutlicht: „Wir stellen die Notwendigkeit von entschlossenen Maßnahmen keineswegs in Frage. Allerdings erwarten wir und mit uns sicher die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, dass die Landesregierung die Krise auch professionell managt.“  

Während einer gemeinsamen Sitzung der Landtagsausschüsse für Bildung sowie für Soziales haben die beiden Fachminister heute die Fraktionen über geplante Maßnahmen informiert. Das kann nach Auffassung der Opposition aber allenfalls eine erste Stufe der Beteiligung des Parlaments sein. Die aktive Einbindung des Landtags halten die Oppositionspolitiker angesichts der Schwere und Dauer der die Freiheitsrechte beschränkenden Maßnahmen dringend geboten.
Autor: red

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