Richter Kropp: Die schlagenden Eltern
Dienstag, 02. August 2005, 09:26 Uhr
Sondershausen (nnz). Sie ist eine dorfbekannte Hure, die nur lügt. So urteilen nicht etwa die Nachbarn über Heike B., sondern sie selbst über ihre zehnjähige Tochter. So ein Kind kann man ruhig verprügeln, doch damit ist jetzt Schluß. Richter Christian Kropp sprach ein Machtwort.
Sie sind nicht erziehungsfähig und gehören für ihre Taten in Haft. Es wird Zeit, dass ihre Kinder ihnen weggenommen werden, um in einem besseren Umfeld groß zu werden, so die deutlichen Worte von Amtsrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht gegenüber Harald und Heike B. (42 und 39, Namen geändert) aus dem Kyffhäuserkreis.
Die Sylvesternacht auf 2005 werden manche in Rohnstedt nicht vergessen. Jana und Robert, zwei minderjährige Kinder der B., irrten in der Sylvesternacht durch die Straßen, als sie von Passanten aufgegriffen wurden. Sie hätten Angst, nach Hause zu kommen, dort würden sie nur geschlagen.
Als die hilfreichen Passanten sie nach Hause brachten, schlug auch sogleich die stark alkoholisierte Heike B. mit voller Wucht auf Jana ein. Für die restlichen Nachtstunden kamen beide Kinder noch an anderer Stelle unter, doch schon am nächsten Tage waren sie wieder fällig. Heike B. ließ es sich nicht nehmen, Jana und dann auch Robert mit voller Wucht zu schlagen und zu treten, so dass sie in der elterlichen Wohnung über Gegenstände fielen. Der ebenfalls stark alkoholisierte Harald B. feuerte noch seine Frau an, sie solle es den Kindern mal richtig geben. Das Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung brachte Schreckliches an den Tag: Heike B. hatte 8 Kinder, die ihr weggenommen werden mußten, weil sie erziehungsuntauglich ist. Sie ist fünfzehnmal vorbestraft und steht unter laufender Bewährung. Die fünf Kinder bei den B.s stammen alle von Harald B., der achtmal vorbestraft ist und auch unter laufender Bewährung steht. Vor Gericht leugneten beide die Tat hartnäckig und wurden sogar ausfällig. So sei doch die zehnjährige Jana eine dorfbekannte Hure, die nur lügen würde.
Doch vor Gericht gab es genügend Zeugen, die sie überführten und von den schrecklichen Zuständen in der Wohnung der B. berichten konnten. 6 Monate Freiheitsstrafe für Heike und 1 Monat für Harald B., beides ohne Bewährung, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Sondershausen. Harald B. hat zudem eine zwölfmonatige Freiheitsstrafe zu erwarten aus einem älteren Verfahren. Dies dürfte das Ende der Familie B. bedeuten und Hoffnung für die betroffenen Kinder. Jedoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da beide hiergegen Berufung eingelegt haben.
Autor: nnzSie sind nicht erziehungsfähig und gehören für ihre Taten in Haft. Es wird Zeit, dass ihre Kinder ihnen weggenommen werden, um in einem besseren Umfeld groß zu werden, so die deutlichen Worte von Amtsrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht gegenüber Harald und Heike B. (42 und 39, Namen geändert) aus dem Kyffhäuserkreis.
Die Sylvesternacht auf 2005 werden manche in Rohnstedt nicht vergessen. Jana und Robert, zwei minderjährige Kinder der B., irrten in der Sylvesternacht durch die Straßen, als sie von Passanten aufgegriffen wurden. Sie hätten Angst, nach Hause zu kommen, dort würden sie nur geschlagen.
Als die hilfreichen Passanten sie nach Hause brachten, schlug auch sogleich die stark alkoholisierte Heike B. mit voller Wucht auf Jana ein. Für die restlichen Nachtstunden kamen beide Kinder noch an anderer Stelle unter, doch schon am nächsten Tage waren sie wieder fällig. Heike B. ließ es sich nicht nehmen, Jana und dann auch Robert mit voller Wucht zu schlagen und zu treten, so dass sie in der elterlichen Wohnung über Gegenstände fielen. Der ebenfalls stark alkoholisierte Harald B. feuerte noch seine Frau an, sie solle es den Kindern mal richtig geben. Das Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung brachte Schreckliches an den Tag: Heike B. hatte 8 Kinder, die ihr weggenommen werden mußten, weil sie erziehungsuntauglich ist. Sie ist fünfzehnmal vorbestraft und steht unter laufender Bewährung. Die fünf Kinder bei den B.s stammen alle von Harald B., der achtmal vorbestraft ist und auch unter laufender Bewährung steht. Vor Gericht leugneten beide die Tat hartnäckig und wurden sogar ausfällig. So sei doch die zehnjährige Jana eine dorfbekannte Hure, die nur lügen würde.
Doch vor Gericht gab es genügend Zeugen, die sie überführten und von den schrecklichen Zuständen in der Wohnung der B. berichten konnten. 6 Monate Freiheitsstrafe für Heike und 1 Monat für Harald B., beides ohne Bewährung, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Sondershausen. Harald B. hat zudem eine zwölfmonatige Freiheitsstrafe zu erwarten aus einem älteren Verfahren. Dies dürfte das Ende der Familie B. bedeuten und Hoffnung für die betroffenen Kinder. Jedoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da beide hiergegen Berufung eingelegt haben.
