Landes-FDP fordert Beteiligung des Parlaments
Politischen Ausnahmezustand beenden
Dienstag, 27. Oktober 2020, 16:40 Uhr
Der von Ramelow nun veröffentlichte Vorstoß, Regierungs-Maßnahmen bei Pandemien durch die Parlamente legitimieren zu wollen, ist unglaubwürdig. Bisher fehle ein konkreter Vorschlag von Rot-Rot-Grün, wie der Landtag in die Entscheidungen der Landesregierung formal und dauerhaft einbezogen werden soll...
Als einzige Fraktion hatten die Freien Demokraten bereits im Sommer einen konkreten Gesetzentwurf zur dauerhaften Einbeziehung des Landtages bei Verordnungen nach § 32 Infektionsschutzgesetz (Corona-Verordnungen) vorgelegt. Rot-Rot-Grün hatte diesen Vorstoß abgelehnt. Daher kann man die Ankündigung des Ministerpräsidenten, er wolle dringend Parlamentsbeteiligung herbeiführen, nicht wirklich ernst nehmen, wenn Rot-Rot-Grün weiter an der Ablehnung festhält.
Seit Beginn des Jahres herrscht ein politischer Ausnahmezustand, der dringend beendet werden muss. Wir werden daher einen erneuten Vorstoß unternehmen und die Einbindung des Landtages per Gesetz fordern. Wir wollen, dass die Landesregierung handlungsfähig bleibt, der Landtag aber seiner Legitimation und Kontrollpflicht nachkommen kann. Daher sollen nach unseren Vorstellungen Verordnungen innerhalb von vier Wochen dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Dies soll auf zwei Wegen möglich sein. Zum einen das reguläre Verfahren über das Plenum. Bei besonderer Eilbedürftigkeit, soll ein Sonderausschuss, der die Mehrheitsverhältnisse abbildet, auch bei hoher Infektionsgefahr die Rechte des Parlamentes wahrnehmen können so der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Robert-Martin Montag. Der Entwurf sehe zudem vor, dass bei Ablehnung der Maßnahmen oder bei Überschreiten der Vorlagefrist die Verordnung automatisch außer Kraft trete. Die Freien Demokraten hoffen im nächsten Plenum nun auf eine breite Zustimmung für ihren Entwurf.
Autor: redAls einzige Fraktion hatten die Freien Demokraten bereits im Sommer einen konkreten Gesetzentwurf zur dauerhaften Einbeziehung des Landtages bei Verordnungen nach § 32 Infektionsschutzgesetz (Corona-Verordnungen) vorgelegt. Rot-Rot-Grün hatte diesen Vorstoß abgelehnt. Daher kann man die Ankündigung des Ministerpräsidenten, er wolle dringend Parlamentsbeteiligung herbeiführen, nicht wirklich ernst nehmen, wenn Rot-Rot-Grün weiter an der Ablehnung festhält.
Seit Beginn des Jahres herrscht ein politischer Ausnahmezustand, der dringend beendet werden muss. Wir werden daher einen erneuten Vorstoß unternehmen und die Einbindung des Landtages per Gesetz fordern. Wir wollen, dass die Landesregierung handlungsfähig bleibt, der Landtag aber seiner Legitimation und Kontrollpflicht nachkommen kann. Daher sollen nach unseren Vorstellungen Verordnungen innerhalb von vier Wochen dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Dies soll auf zwei Wegen möglich sein. Zum einen das reguläre Verfahren über das Plenum. Bei besonderer Eilbedürftigkeit, soll ein Sonderausschuss, der die Mehrheitsverhältnisse abbildet, auch bei hoher Infektionsgefahr die Rechte des Parlamentes wahrnehmen können so der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Robert-Martin Montag. Der Entwurf sehe zudem vor, dass bei Ablehnung der Maßnahmen oder bei Überschreiten der Vorlagefrist die Verordnung automatisch außer Kraft trete. Die Freien Demokraten hoffen im nächsten Plenum nun auf eine breite Zustimmung für ihren Entwurf.
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