Richter Kropp: Angst vor schwarzen Mann?
Montag, 25. Juli 2005, 08:53 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Für viele sind sie Glücksbringer wie ein Cent oder ein Kleeblatt: die Schornsteinfeger. Das Abwischen von Staub von der Kleidung des Schornsteinfegers galt in früheren Jahren als Glückszeichen. Es gibt aber auch Menschen, die bundesdeutschen Schornsteinfegern den Zutritt verwehren.
Heute sind bei diesem Berufsstand die Arbeiten mit Staub und Kohle eher seltener geworden, im Vordergrund stehen nicht selten Immissionsschutzmessungen und andere Arbeiten mit technischem Gerät. Es gibt aber auch Leute, die haben Angst vorm Schwarzen Mann. Dazu gehört auch Angelique D. (Name geändert), die Miteigentümerin eines Hauses in Sondershausen ist. Jedenfalls versuchte ein Schornsteinfegermeister aus Sondershausen im Jahre 2004 mehrmals vergeblich, ihr Grundstück zu betreten und dort Kehrarbeiten durchzuführen. Hierzu ist D. nach dem Schornsteinfegergesetz jedoch verpflichtet. Diese Vorschrift dient unser aller Schutz, denn kaputte Schornsteine oder falsche Immissionsschutzwerte können unter Umständen auch zu Gefahren bis zu Explosionen führen.
Das Landratsamt des Kyffhäuserkreises hat jedenfalls gegen Angelique D. einen Bußgeldbescheid in Höhe von 150 € festgesetzt. Hiergegen hatte sie Einspruch eingelegt, so dass das Verfahren vor Amtsrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht zu verhandeln war. Zum Hauptverhandlungstermin war zur Überraschung der Verfahrensbeteiligten dann niemand erschienen, weder die Betroffene noch der Schornsteinfegermeister. Dieser erhielt ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 €. Wer auf seinen Terminen bestehe, der müsse auch selber solche einhalten, so der Richter. Der Einspruch der D. gegen den Bußgeldbescheid ist verworfen worden und das Verfahren inzwischen rechtskräftig abgeschlossen.
Zu den Hintergründen der Weigerung der D. konnte das Gericht wenig ermitteln. Aus den Akten hat sich aber ergeben, dass die D. dem Deutschen Reich angehört, einer obskuren, sektenartigen Organisation, die jeden Kontakt zu den Behörden meidet. Offensichtlich darf nur ein reichsdeutscher Schornsteinfegermeister solche Häuser betreten.
Autor: nnzHeute sind bei diesem Berufsstand die Arbeiten mit Staub und Kohle eher seltener geworden, im Vordergrund stehen nicht selten Immissionsschutzmessungen und andere Arbeiten mit technischem Gerät. Es gibt aber auch Leute, die haben Angst vorm Schwarzen Mann. Dazu gehört auch Angelique D. (Name geändert), die Miteigentümerin eines Hauses in Sondershausen ist. Jedenfalls versuchte ein Schornsteinfegermeister aus Sondershausen im Jahre 2004 mehrmals vergeblich, ihr Grundstück zu betreten und dort Kehrarbeiten durchzuführen. Hierzu ist D. nach dem Schornsteinfegergesetz jedoch verpflichtet. Diese Vorschrift dient unser aller Schutz, denn kaputte Schornsteine oder falsche Immissionsschutzwerte können unter Umständen auch zu Gefahren bis zu Explosionen führen.
Das Landratsamt des Kyffhäuserkreises hat jedenfalls gegen Angelique D. einen Bußgeldbescheid in Höhe von 150 € festgesetzt. Hiergegen hatte sie Einspruch eingelegt, so dass das Verfahren vor Amtsrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht zu verhandeln war. Zum Hauptverhandlungstermin war zur Überraschung der Verfahrensbeteiligten dann niemand erschienen, weder die Betroffene noch der Schornsteinfegermeister. Dieser erhielt ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 €. Wer auf seinen Terminen bestehe, der müsse auch selber solche einhalten, so der Richter. Der Einspruch der D. gegen den Bußgeldbescheid ist verworfen worden und das Verfahren inzwischen rechtskräftig abgeschlossen.
Zu den Hintergründen der Weigerung der D. konnte das Gericht wenig ermitteln. Aus den Akten hat sich aber ergeben, dass die D. dem Deutschen Reich angehört, einer obskuren, sektenartigen Organisation, die jeden Kontakt zu den Behörden meidet. Offensichtlich darf nur ein reichsdeutscher Schornsteinfegermeister solche Häuser betreten.
