Weg mit der Bürokratie!
Donnerstag, 21. Juli 2005, 10:41 Uhr
Nordhausen (nnz). Thüringen will bürokratische Hemmnisse auf Bundesebene beseitigen. In einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement haben Landesregierung und Wirtschaftsverbände heute einen 10-Punkte-Katalog zum Bürokratieabbau vorgelegt. Die nnz hat sich das Kompendium mal genauer angesehen.
Die Vorschläge wurden im Rahmen einer "Ausschreibung für eine neue Runde zur Sammlung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen" des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWA) erarbeitet. Thüringens Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz (CDU) kritisierte, dass die ursprüngliche Idee der Einrichtung von Testregionen vom Bund nach langem Hin und Her inzwischen aufgegeben worden sei. Hier sollten Bundesgesetze zunächst probeweise ausgesetzt oder vereinfacht werden. Stattdessen wird nunmehr offenbar gleich nach verbindlichen bundeseinheitlichen Lösungen gesucht. Nach Reinholz' Auffassung besteht dabei allerdings die Gefahr, dass gute Vorschläge zerredet oder auf die lange Bank geschoben werden.
Zugleich machte er aber deutlich, dass Thüringen an dem Ziel, überflüssige Regulierungen abzuschaffen, festhalte und sich deshalb an der Ausschreibung des BMWA beteiligt habe. "Wirtschaftsrecht ist überwiegend Bundesrecht", sagte der Minister. "Bürokratische Hemmschuhe für die Unternehmen müssen auf Bundesebene weggeräumt werden." An der Erarbeitung des Thüringer 10-Punkte-Katalogs zur Deregulierung des Bundesrechts waren neben dem Thüringer Wirtschaftsministerium der Verband der Wirtschaft Thüringens (VWT), die Handwerkskammern, der Gemeinde- und Städtebund (GStB) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) beteiligt. Die Federführung lag bei der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHK). Der DGB hat zu fast allen der nachfolgenden 10 Punkte eine abweichende Stellungnahme abgegeben.
Im Einzelnen schlägt der Katalog vor:
1. die Schaffung betrieblicher Bündnisse für Arbeit, um die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und damit Chancen für Neueinstellungen zu erhöhen;
2. die Möglichkeit, als Arbeitgeber befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer auch dann abzuschließen zu können, wenn mit diesem zuvor schon einmal ein befristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat;
3. die Anhebung des Schwellenwerts für den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes auf 20 Arbeitnehmer, um gerade kleine Unternehmen von den komplexen Anforderungen in diesem Bereich zu entlasten und die Möglichkeiten für Einstellungen zu verbessern;
4. die Klarstellung des Gesetzeswortlauts (Betriebsverfassungsgesetz § 102 Abs. 1) zur Anhörung des Betriebsrats bei einer geplanten Kündigung, um Unsicherheiten und nachfolgende Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, die vor allem zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen ohne entsprechenden Verwaltungsapparat gehen (Insbesondere ist zu klären, welchen Kriterien die Darlegung der Kündigungsgründe gegenüber dem Betriebrat genügen muss.);
5. die Verlängerung des Verkehrswegeplanungs-Beschleunigungsgesetzes bis zum Jahr 2019, um notwendige Infrastrukturmaßnahmen schnell umsetzen zu können;
6. die Einschränkung der Pflicht zur Ermittlung nicht ortsansässiger Personen von Planfeststellungen, um die bisherige unklare Regelung dieser Pflicht genauer zu fassen und die aus ihr resultierenden umfangreichen Klagemöglichkeiten gegen eine Planfeststellung zu begrenzen;
7. die Schaffung des Kündigungstatbestands der "Abrisskündigung" im Wohnungsmietrecht, um zum Abriss vorgesehene Wohnblocks in vernünftigen Zeiträumen und zu angemessenen Kosten frei ziehen zu können;
8. die Abschaffung der Rentenpflichtversicherung für Handwerker, um die Ungleichbehandlung zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerksberufen zu beseitigen;
9. die Übertragung der Gesetzgebungskompetenzen zum Ladenschluss auf die Länder, um die Ladenöffnungszeiten flexibel und regional angepasst regeln zu können;
10. die Abschaffung der Satzungsermächtigung der Berufsgenossenschaften zur Pflichtversicherung des Unternehmers, um die bisherige uneinheitliche Regelung unter den verschiedenen Genossenschaften zu beenden und die Entscheidung über die Absicherung seiner Unfallrisiken dem Unternehmer selbst zu überlassen.
Wirtschaftsminister Reinholz sagte, er hoffe - unabhängig von der möglichen Bundestagswahl im September - auf eine zügige Umsetzung dieser Vorschläge im Bund. "Das würde uns in Sachen Bürokratieabbau ein großes Stück voranbringen."
Autor: nnzDie Vorschläge wurden im Rahmen einer "Ausschreibung für eine neue Runde zur Sammlung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen" des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWA) erarbeitet. Thüringens Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz (CDU) kritisierte, dass die ursprüngliche Idee der Einrichtung von Testregionen vom Bund nach langem Hin und Her inzwischen aufgegeben worden sei. Hier sollten Bundesgesetze zunächst probeweise ausgesetzt oder vereinfacht werden. Stattdessen wird nunmehr offenbar gleich nach verbindlichen bundeseinheitlichen Lösungen gesucht. Nach Reinholz' Auffassung besteht dabei allerdings die Gefahr, dass gute Vorschläge zerredet oder auf die lange Bank geschoben werden.
Zugleich machte er aber deutlich, dass Thüringen an dem Ziel, überflüssige Regulierungen abzuschaffen, festhalte und sich deshalb an der Ausschreibung des BMWA beteiligt habe. "Wirtschaftsrecht ist überwiegend Bundesrecht", sagte der Minister. "Bürokratische Hemmschuhe für die Unternehmen müssen auf Bundesebene weggeräumt werden." An der Erarbeitung des Thüringer 10-Punkte-Katalogs zur Deregulierung des Bundesrechts waren neben dem Thüringer Wirtschaftsministerium der Verband der Wirtschaft Thüringens (VWT), die Handwerkskammern, der Gemeinde- und Städtebund (GStB) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) beteiligt. Die Federführung lag bei der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHK). Der DGB hat zu fast allen der nachfolgenden 10 Punkte eine abweichende Stellungnahme abgegeben.
Im Einzelnen schlägt der Katalog vor:
1. die Schaffung betrieblicher Bündnisse für Arbeit, um die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und damit Chancen für Neueinstellungen zu erhöhen;
2. die Möglichkeit, als Arbeitgeber befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer auch dann abzuschließen zu können, wenn mit diesem zuvor schon einmal ein befristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat;
3. die Anhebung des Schwellenwerts für den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes auf 20 Arbeitnehmer, um gerade kleine Unternehmen von den komplexen Anforderungen in diesem Bereich zu entlasten und die Möglichkeiten für Einstellungen zu verbessern;
4. die Klarstellung des Gesetzeswortlauts (Betriebsverfassungsgesetz § 102 Abs. 1) zur Anhörung des Betriebsrats bei einer geplanten Kündigung, um Unsicherheiten und nachfolgende Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, die vor allem zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen ohne entsprechenden Verwaltungsapparat gehen (Insbesondere ist zu klären, welchen Kriterien die Darlegung der Kündigungsgründe gegenüber dem Betriebrat genügen muss.);
5. die Verlängerung des Verkehrswegeplanungs-Beschleunigungsgesetzes bis zum Jahr 2019, um notwendige Infrastrukturmaßnahmen schnell umsetzen zu können;
6. die Einschränkung der Pflicht zur Ermittlung nicht ortsansässiger Personen von Planfeststellungen, um die bisherige unklare Regelung dieser Pflicht genauer zu fassen und die aus ihr resultierenden umfangreichen Klagemöglichkeiten gegen eine Planfeststellung zu begrenzen;
7. die Schaffung des Kündigungstatbestands der "Abrisskündigung" im Wohnungsmietrecht, um zum Abriss vorgesehene Wohnblocks in vernünftigen Zeiträumen und zu angemessenen Kosten frei ziehen zu können;
8. die Abschaffung der Rentenpflichtversicherung für Handwerker, um die Ungleichbehandlung zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerksberufen zu beseitigen;
9. die Übertragung der Gesetzgebungskompetenzen zum Ladenschluss auf die Länder, um die Ladenöffnungszeiten flexibel und regional angepasst regeln zu können;
10. die Abschaffung der Satzungsermächtigung der Berufsgenossenschaften zur Pflichtversicherung des Unternehmers, um die bisherige uneinheitliche Regelung unter den verschiedenen Genossenschaften zu beenden und die Entscheidung über die Absicherung seiner Unfallrisiken dem Unternehmer selbst zu überlassen.
Wirtschaftsminister Reinholz sagte, er hoffe - unabhängig von der möglichen Bundestagswahl im September - auf eine zügige Umsetzung dieser Vorschläge im Bund. "Das würde uns in Sachen Bürokratieabbau ein großes Stück voranbringen."
