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Schrott als Urlaubssouvenir

Donnerstag, 21. Juli 2005, 08:41 Uhr
Nordhausen (nnz). Jährlich geraten 150.000 Deutsche im Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall. Fremde Sprache und fremdes Recht sorgen schnell für zusätzlichen Stress. Was ist zu tun? Antworten auf diese Frage mit einem Klick.


Wichtig: Ruhe bewahren und den Unfall so genau wie möglich dokumentieren – mit Fotos und einem Unfallbericht. Dieser Einsatz lohnt sich: Denn um den Rest kann man sich bequem von zu Hause aus kümmern und die letzten Urlaubstage halbwegs entspannt genießen.

„Schadenregulierungsbeauftragter“ heißt das Zauberwort. Jeder europäische Versicherer hat in jedem EU-Land eine solche Stelle, und die kümmert sich um die Abwicklung des Schadens. Falls sie nicht aktiv wird, kann man sich nach drei Monaten an den Verein für Verkehrsopferhilfe wenden. Die Zeitschrift FINANZtest hat rechtzeitig zum Ende der Sommerferien für die liebsten Reiseländer der Deutschen zusammengestellt, was man in puncto Personenschäden, Sachschäden, Mindestdeckung, Anwaltskosten und Verjährung wissen muss und was nicht ersetzt wird.

Denn auch beim Verkehrsunfall gilt: andere Länder, andere Sitten. So sind Ansprüche in Spanien zum Beispiel nach einem Jahr verjährt, in Frankreich erst nach zehn Jahren. Eine Checkliste zum Thema Auslandschadenschutzversicherung, Schutzbrief und Verkehrsrechtschutz sagt, wie man sich schon vor dem Urlaub für den Fall der Fälle absichert.
Autor: nnz

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