Traum in der Domstrasse geplatzt
Mittwoch, 20. Juli 2005, 20:17 Uhr
Nordhausen (nnz). Nach einem langen Hin und Her war mit dem Haus in der Domstrasse endlich eine Bleibe für die Evangelische Grundschule in Nordhausen gefunden worden. Jetzt ist der Traum in der Domstrasse erst einmal geplatzt. Die nnz mit Einzelheiten.
Traum in der Domstrasse geplatzt (Foto: nnz)
Wie die nnz heute aus gesicherten Quellen erfuhr, kann aus dem Haus in der Domstraße keine Schule werden. Das hat viele Gründe, vor allem aber baulicher Natur. Dass Insider schon immer Probleme mit der Metamorphose eines Jugendhauses in eine Schule hatten, war in und um Nordhausen hinlänglich bekannt. Auch die nnz hatte darüber mit dem Verweis auf sicherheitstechnische Anforderungen berichtet.
Sowohl die bekannten Probleme mit der Brandsicherheit, den Fluchtwegen oder der Statik hätten nach nnz-Informationen jedoch gelöst werden können, wenn es da nicht andere Schwierigkeiten gegeben hätte. Das Landratsamt soll der Stadtverwaltung die Auflage erteilt haben, die Räumlichkeiten so herzurichten, dass darin Schüler unterrichtet werden können. Das wichtigste Kriterium besagt, dass die Höhe eines Unterrichtsraumes 3 Meter nicht unterschreiten darf, außerdem gebe es zu wenig natürliches Licht in den einzelnen Räumen. Und somit konnte eine Unbedenklichkeitserklärung seitens der Kreisverwaltung nicht gegeben werden, die wiederum Voraussetzung für den Schulbetrieb gewesen wäre.
Auch der Schulträger, die Evangelische Kirche in Thüringen, soll das nach unseren Informationen der Stadtverwaltung in einem Schreiben von Kirchenoberbaurat Bernd Rüttinger mitgeteilt haben.
Jetzt soll in der Stadtverwaltung intensiv darüber nachgedacht werden, dem Schulträger andere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Nach Recherchen der nnz könnte es sich dabei eventuell um nicht mehr genutzte Schulgebäude handeln. Eine Entscheidung soll dazu morgen im Rathaus getroffen werden.
Die Enttäuschung bei den Schülern, Eltern, beim Kirchenkreis und beim Förderverein ist wieder mal groß. Und so bleibt bei vielen die Frage im Raum: Wenn es Gesetzlichkeiten in Deutschland gibt – die an dieser Stelle nicht bewertet werden sollen – warum konnte man sich darüber nicht vorher informieren? Ein Blick in die entsprechende Literatur hätte erst nicht so viele Hoffnungen geweckt, die nun wieder enttäuscht wurden. Zumindest temporär.
Autor: nnz
Traum in der Domstrasse geplatzt (Foto: nnz)
Wie die nnz heute aus gesicherten Quellen erfuhr, kann aus dem Haus in der Domstraße keine Schule werden. Das hat viele Gründe, vor allem aber baulicher Natur. Dass Insider schon immer Probleme mit der Metamorphose eines Jugendhauses in eine Schule hatten, war in und um Nordhausen hinlänglich bekannt. Auch die nnz hatte darüber mit dem Verweis auf sicherheitstechnische Anforderungen berichtet.
Sowohl die bekannten Probleme mit der Brandsicherheit, den Fluchtwegen oder der Statik hätten nach nnz-Informationen jedoch gelöst werden können, wenn es da nicht andere Schwierigkeiten gegeben hätte. Das Landratsamt soll der Stadtverwaltung die Auflage erteilt haben, die Räumlichkeiten so herzurichten, dass darin Schüler unterrichtet werden können. Das wichtigste Kriterium besagt, dass die Höhe eines Unterrichtsraumes 3 Meter nicht unterschreiten darf, außerdem gebe es zu wenig natürliches Licht in den einzelnen Räumen. Und somit konnte eine Unbedenklichkeitserklärung seitens der Kreisverwaltung nicht gegeben werden, die wiederum Voraussetzung für den Schulbetrieb gewesen wäre.
Auch der Schulträger, die Evangelische Kirche in Thüringen, soll das nach unseren Informationen der Stadtverwaltung in einem Schreiben von Kirchenoberbaurat Bernd Rüttinger mitgeteilt haben.
Jetzt soll in der Stadtverwaltung intensiv darüber nachgedacht werden, dem Schulträger andere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Nach Recherchen der nnz könnte es sich dabei eventuell um nicht mehr genutzte Schulgebäude handeln. Eine Entscheidung soll dazu morgen im Rathaus getroffen werden.
Die Enttäuschung bei den Schülern, Eltern, beim Kirchenkreis und beim Förderverein ist wieder mal groß. Und so bleibt bei vielen die Frage im Raum: Wenn es Gesetzlichkeiten in Deutschland gibt – die an dieser Stelle nicht bewertet werden sollen – warum konnte man sich darüber nicht vorher informieren? Ein Blick in die entsprechende Literatur hätte erst nicht so viele Hoffnungen geweckt, die nun wieder enttäuscht wurden. Zumindest temporär.
