Richter Kropp: Drastische Zunahme
Montag, 04. Juli 2005, 09:26 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Im Kyffhäuserkreis gibt es seit Jahren eine drastische Zunahme von sogenannten Schulbummlern. Dabei handelt es sich um Jugendliche, die lieber die Schule schwänzen und teilweise um Eltern, denen das Verhalten ihrer Zöglinge völlig gleichgültig ist. Dann muß sich Richter Christian Kropp drum kümmern....
Für beide – also Eltern und Schüler - gibt es nach dem Thüringer Schulgesetz ein Bußgeldverfahren, denn das verschuldete Versäumen des Unterrichtes stellt einen Bußgeldtatbestand dar, genauso wie die fehlende Beaufsichtigung der Kinder. Da Jugendliche im Regelfall nicht über die erforderlichen Geldbeträge verfügen, sieht das Ordnungswidrigkeitengesetz hierfür als Ersatz die Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden vor. Viel Arbeit für Jugendrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht, bei dem sich die Zahl der Verfahren schon in diesem ersten Halbjahr mehr als verfünffacht hat. In einem komplizierten Verfahren sind die Jugendlichen anzuhören, die Zahl der Stunden festzusetzen und auch zu überwachen. Die Vermittlung der Arbeitsstunden erfolgt durch den Horizont e. V. in Sondershausen.
Viele der Schulbummler gehen auch dort nicht hin, so Amtsrichter Kropp, der dann bis zu einer Woche Arrest in der Arrestanstalt in Weimar verhängen kann. Dieser wird dann aber auch durchgezogen, zur Not unter Zwang mit Hilfe von Polizeibeamten. Zahlreiche der jugendlichen Schulbummler, die nicht selten aus sozialschwachem Elternhaus kämen, kennt Kropp im übrigen aus seiner Arbeit als Jugendrichter. Hat er doch einige von ihnen bereits wegen Diebstahls und Straßenverkehrsdelikten verurteilt.
Es bleibt zu hoffen, dass es sich bei der steigenden Zahl von Schulbummlern im Kyffhäuserkreis um keinen Trend handelt. Denn wer nicht zur Schule geht und keinen Abschluß erhält, der bekommt auch keinen Arbeitsplatz. Für manchen dann eine Spirale mit der Folge weiterer Straftaten und schlechten Chancen im späteren Leben.
Autor: nnzFür beide – also Eltern und Schüler - gibt es nach dem Thüringer Schulgesetz ein Bußgeldverfahren, denn das verschuldete Versäumen des Unterrichtes stellt einen Bußgeldtatbestand dar, genauso wie die fehlende Beaufsichtigung der Kinder. Da Jugendliche im Regelfall nicht über die erforderlichen Geldbeträge verfügen, sieht das Ordnungswidrigkeitengesetz hierfür als Ersatz die Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden vor. Viel Arbeit für Jugendrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht, bei dem sich die Zahl der Verfahren schon in diesem ersten Halbjahr mehr als verfünffacht hat. In einem komplizierten Verfahren sind die Jugendlichen anzuhören, die Zahl der Stunden festzusetzen und auch zu überwachen. Die Vermittlung der Arbeitsstunden erfolgt durch den Horizont e. V. in Sondershausen.
Viele der Schulbummler gehen auch dort nicht hin, so Amtsrichter Kropp, der dann bis zu einer Woche Arrest in der Arrestanstalt in Weimar verhängen kann. Dieser wird dann aber auch durchgezogen, zur Not unter Zwang mit Hilfe von Polizeibeamten. Zahlreiche der jugendlichen Schulbummler, die nicht selten aus sozialschwachem Elternhaus kämen, kennt Kropp im übrigen aus seiner Arbeit als Jugendrichter. Hat er doch einige von ihnen bereits wegen Diebstahls und Straßenverkehrsdelikten verurteilt.
Es bleibt zu hoffen, dass es sich bei der steigenden Zahl von Schulbummlern im Kyffhäuserkreis um keinen Trend handelt. Denn wer nicht zur Schule geht und keinen Abschluß erhält, der bekommt auch keinen Arbeitsplatz. Für manchen dann eine Spirale mit der Folge weiterer Straftaten und schlechten Chancen im späteren Leben.
