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Paul Schierholz gegen Nordhäuser Rathaus

Anwalt Marko Siebold: "Die Zeit arbeitet für uns"

Mittwoch, 22. Juli 2020, 20:33 Uhr
Im Mai dieses Jahres berichtete die nnz über einen Vorgang, der mit dem Neubau der Feuerwache im Zusammenhang steht. Konkret mit dem dazugehörigen Grundstück. Jetzt wurde dazu in Mühlhausen verhandelt...

Hier befinden sich die beschriebenen Grundstücke (Foto: nnz) Hier befinden sich die beschriebenen Grundstücke (Foto: nnz)
Paul Schierholz und seine Schwester hatten im Jahr 2005 im Zuge von Verhandlungen zur Rückabwicklung von Enteignungen zu DDR-Zeiten mit der SWG ein Vorkaufsrecht für ihre drei ehemaligen Grundstücke auf dem Areal des Neubaus vereinbart. Zur Sicherung dieses Anspruchs wurde im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung zugunsten der Familie Schierholz eingetragen. Bei einem Verkauf der Grundstücke durch die SWG oder einem ähnlichen Geschäft unter Umgehung des Vorkaufsrechts bewirkt die Auflassungsvormerkung, dass die Eintragung des neuen Eigentümers, hier der Stadt Nordhausen, gegenüber der Familie Schierholz unwirksam ist.

So jedenfalls sahen und sehen es Paul Schierholz und dessen Anwalt Marko Siebold. Weil außergerichtlich keine Gesprächsbereitschaft von Seiten der SWG und der Stadt Nordhausen bestand, blieb Familie Schierholz nur der Klageweg zum Landgericht Mühlhausen. Und da war gestern der erste Verhandlungstag.

"Die drei Berufsrichter konnten sich unserer juristischen Auffassung anschließen, dass es sich bei der Entnahme der Grundstücke aus dem Gesellschaftsvermögen der SWG durch die Stadt Nordhausen um einen verkaufsähnlichen Vorgang gehandelt hat, welcher zum Vorkauf durch die Kläger berechtigt. Die Kammer blieb damit auch in der mündlichen Verhandlung bei ihrer bereits im Hinweisbeschluss im Mai schriftlich geäußerten Einschätzung der Rechtslage.“, sagt Rechtsanwalt Siebold der nnz.

Die Stadtverwaltung, die sich ebenfalls von einem Nordhäuser Anwalt vertreten ließ, hat in Mühlhausen unter anderem vorgetragen, die seinerzeitige Einräumung des Vorkaufrechts sei rechtswidrig gewesen. Mit diesem Argument vermochte die Stadt jedoch nicht durchzudringen. Mit der Bemerkung „pacta sunt servanda“, also Verträge sind einzuhalten, lehnte das Gericht diesen Einwand ab.

Ausriss aus dem Grundbuch (Foto: privat) Ausriss aus dem Grundbuch (Foto: privat)
Das Verfahren wurde ruhend gestellt, damit der Stadtrat Gelegenheit bekommen kann, über den Abschluss eines Vergleichs auf der Grundlage des schriftlichen Hinweisbeschlusses mit einer Zahlung in Höhe von 40.000 Euro an die Kläger zu befinden. „Hätte die Rathausspitze nicht so ignorant und starrsinnig agiert und alle Gesprächsangebote im Vorfeld ausgeschlagen, hätten sich meine Mandanten bereits viel früher mit einem deutlich geringeren Betrag zufrieden gegeben. Aber Hybris wurde nicht nur im alten Griechenland bestraft“, räsoniert Marko Siebold und wundert sich über den Leichtsinn im Umgang mit in einer für die Stadt so wirtschaftlich bedeutsamen Angelegenheit.

„Meine Mandanten wollen Gerechtigkeit und die Zeit arbeitet für uns“, sagt Marko Siebold mit Blick auf den Baufortschritt und mit der Aussicht auf einen womöglich mehrjährigen Rechtsstreit, sollte es keinen Vergleich geben und die Stadt in Berufung gehen wollen.
Peter-Stefan Greiner
Autor: psg

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