Das Landratsamt informiert:
Weiterbewilligungsantrag auf ALG II wieder erforderlich
Freitag, 17. Juli 2020, 09:15 Uhr
Ab dem 30. August müssen Jobcenter-Kunden wieder die Weiterbewilligung des Arbeitslosengeldes II beantragen. Damit endet eine Sonderregelung, die der Gesetzgeber im Rahmen des Sozialschutzpakets in der Corona-Pandemie beschlossen hatte...
Für Bewilligungszeiträume, die vom 31. März bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Diese Regelung läuft nun aus, damit sind Anträge zur Weiterbewilligung wieder erforderlich. Auch das Jobcenter Nordhausen verschickt deshalb ab kommender Woche Schreiben an alle Kunden, deren Arbeitslosengeld II ab dem 31. August endet. Die Weiterbewilligungsanträge müssen rechtzeitig in den Jobcentern eingehen, bevor das Arbeitslosengeld II ausläuft. Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist dann nicht mehr möglich.
Die Antragsunterlagen können auch bequem online übermittelt werden unter https://www.arbeitsagentur.de//arbeitslosengeld-2/weiterbewilligungsantrag-arbeitslosengeld-2
Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten weiter bis zum 30. September. Bei dieser vereinfachten Vermögensprüfung prüft das Jobcenter nur dann das Vermögen, wenn es erheblich ist, also dann, wenn es 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten erkennt das Jobcenter in voller Höhe an.
Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab dem 1. Oktober 2020 gestellt werden, gelten die bisher bekannten Regeln der Grundsicherung: Das Jobcenter prüft, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Notwendige Nachweise werden bei den Kunden angefordert.
Autor: redFür Bewilligungszeiträume, die vom 31. März bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Diese Regelung läuft nun aus, damit sind Anträge zur Weiterbewilligung wieder erforderlich. Auch das Jobcenter Nordhausen verschickt deshalb ab kommender Woche Schreiben an alle Kunden, deren Arbeitslosengeld II ab dem 31. August endet. Die Weiterbewilligungsanträge müssen rechtzeitig in den Jobcentern eingehen, bevor das Arbeitslosengeld II ausläuft. Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist dann nicht mehr möglich.
Die Antragsunterlagen können auch bequem online übermittelt werden unter https://www.arbeitsagentur.de//arbeitslosengeld-2/weiterbewilligungsantrag-arbeitslosengeld-2
Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten weiter bis zum 30. September. Bei dieser vereinfachten Vermögensprüfung prüft das Jobcenter nur dann das Vermögen, wenn es erheblich ist, also dann, wenn es 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten erkennt das Jobcenter in voller Höhe an.
Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab dem 1. Oktober 2020 gestellt werden, gelten die bisher bekannten Regeln der Grundsicherung: Das Jobcenter prüft, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Notwendige Nachweise werden bei den Kunden angefordert.
