Landespolitiker äußern sich
Gleichberechtigung auf Parteilisten in Thüringen ist verfassungswidrig
Donnerstag, 16. Juli 2020, 21:11 Uhr
Unter dieser Überschrift eine Meldung der FREIE WÄHLER Landesvereinigung Thüringen...
RRG hatte, wohl vor allem von Grünen und Linken Abgeordneten getrieben, vor, eine Frauenquote für die künftigen Landesliste der Parteien im Landeswahlgesetz festzuschreiben. Plakativ sollte damit der Frauenanteil in Parlament erhöht werden, sprich mehr Gleichberechtigung sollte damit der Öffentlichkeit suggeriert werden. Wir alle wissen, dass ein großer Anteil von Abgeordneten, speziell der CDU, über Direktmandate in den Landtag kamen und wohl auch weiterhin kommen werden.
Hier dominieren eindeutig die Männer, also wird nix mit gleichen Frauenanteil im Landtag. Viel wichtiger erscheint die Überlegung, dass man die Opposition in Schwierigkeiten bringen wollte. Abwechselnd sollten die Landeslisten immer im Wechsel mit einem Mann bzw. einer Frau besetzt werden. Hat man nicht ausreichend Frauen, die bereit sind für einen Listenplatz zu kandidieren, so wäre per Gesetz die Liste nach dem letzten Paar für geschlossen erklärt worden. Betroffen hätte es vor allem die AfD. Beschlossen wurde dieses Gesetz von RRG kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode. Also kurz vor Toresschluss. Bei der hohen Zahl von fachlich versierten Kennern der Problematik in den Oppositionsparteien hätte hier eine Klage aus den Reihen der führenden Oppositionspartei, der CDU, kommen müssen. Man überließ es aber der AfD. Und was ist das Resultat: Landesverfassungsgericht kippt das Gesetz, CDU fühlt sich bestätigt hat aber keinen Beitrag geleistet, AfD ist Sieger und RRG ist blamiert.
RRG-Politik führt zur Stärkung von AfD, CDU hat kein Rückgrat sich klar zu positionieren!
Ehrlichkeit, Anstand, Bürgernähe ist die Devise der FREIEN WÄHLER in Thüringen
FREIE WÄHLER Landesvereinigung Thüringen am 16.07.2020
Autor: khhRRG hatte, wohl vor allem von Grünen und Linken Abgeordneten getrieben, vor, eine Frauenquote für die künftigen Landesliste der Parteien im Landeswahlgesetz festzuschreiben. Plakativ sollte damit der Frauenanteil in Parlament erhöht werden, sprich mehr Gleichberechtigung sollte damit der Öffentlichkeit suggeriert werden. Wir alle wissen, dass ein großer Anteil von Abgeordneten, speziell der CDU, über Direktmandate in den Landtag kamen und wohl auch weiterhin kommen werden.
Hier dominieren eindeutig die Männer, also wird nix mit gleichen Frauenanteil im Landtag. Viel wichtiger erscheint die Überlegung, dass man die Opposition in Schwierigkeiten bringen wollte. Abwechselnd sollten die Landeslisten immer im Wechsel mit einem Mann bzw. einer Frau besetzt werden. Hat man nicht ausreichend Frauen, die bereit sind für einen Listenplatz zu kandidieren, so wäre per Gesetz die Liste nach dem letzten Paar für geschlossen erklärt worden. Betroffen hätte es vor allem die AfD. Beschlossen wurde dieses Gesetz von RRG kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode. Also kurz vor Toresschluss. Bei der hohen Zahl von fachlich versierten Kennern der Problematik in den Oppositionsparteien hätte hier eine Klage aus den Reihen der führenden Oppositionspartei, der CDU, kommen müssen. Man überließ es aber der AfD. Und was ist das Resultat: Landesverfassungsgericht kippt das Gesetz, CDU fühlt sich bestätigt hat aber keinen Beitrag geleistet, AfD ist Sieger und RRG ist blamiert.
RRG-Politik führt zur Stärkung von AfD, CDU hat kein Rückgrat sich klar zu positionieren!
Ehrlichkeit, Anstand, Bürgernähe ist die Devise der FREIEN WÄHLER in Thüringen
FREIE WÄHLER Landesvereinigung Thüringen am 16.07.2020
