Kollegen vor Gericht
Zerrissen, zerknüllt, zerkaut?
Donnerstag, 09. Juli 2020, 12:32 Uhr
Eine Verkehrskontrolle bei Wipperdorf aus dem vergangenen Jahr führte heute zu einer Verhandlung vor dem Nordhäuser Amtsgericht. Die dargelegten Vorgänge sind reichlich kurios, es geht um zwei Polizeibeamte, eine Ordnungswidrigkeit und einen Beleg, der im Verdauungstrakt einer Polizistin verschwunden sein soll…
Zur Vorgeschichte: am 8. März des vergangenen Jahres war der Polizeibeamte Rainer L. und ein Kollege bei Wipperdorf im Einsatz, Verkehrskontrolle, alles Routine. Am Bahnübergang stoppt das Duo einen Mopedfahrer, der das Ampelsignal der Schrankenanlage missachtet haben soll. Wie sich herausstellt handelt es sich beim dem 15 Jahre alten Fahrer um den Sohn der Kollegin J., der nach Aussage des Beamten L. davon ausging, das da Mutti im Einsatzwagen sitzt.
Die Beamten nehmen den Vorfall auf und füllen einen Ordnungswidrigkeiten Erfassungsbeleg (OE-Beleg) aus. Kurios wird es mit der Ankunft der Kollegin und Mutter vor Ort. L. sagt aus, sie habe den Beleg vom Klemmbrett des Kollegen G. entfernt, zerrissen, zerknüllt, schließlich in den Mund gesteckt und sich dann kauend zu ihrem Pkw begeben und dabei den Dienstwagen der beiden Beamten passiert. Hierhin hat sich L. zu diesem Zeitpunkt zurückgezogen, rund acht Meter vom Ort des Geschehens entfernt. Mit der Kollegin J. habe er bis dahin kaum Berührungspunkte gehabt, doch das soll sich ändern.
Denn um die Vorgänge bei Wipperdorf ging es heute nur am Rande, in der Hauptsache drehte sich die Verhandlung um das, was L. wenige Tage später auf der Wache der Landespolizeiinspektion gesagt haben soll. Laut Staatsanwaltschaft soll L. gefragt haben, wo er seinen OE-Beleg (Anm. d. Red.: zu einer anderen Kontrolle) ablegen könne, damit der nicht im Darmtrakt der Kollegin J. lande. In der Folge wird ihm üble Nachrede vorgeworfen, seine Äußerungen seien bewusst lächerlich, überspitzt und ehrmindernd gewesen und hätten zudem die Unwahrheit verbreitet, da J. den Originalbeleg der Kontrolle bei Wipperdorf vorlegen konnte, dieser also nicht von ihr aufgegessen wurde. Das Dokument lag dem Gericht in Kopie vor, mit dem Vermerk das dass Papier deutliche Knüll- und Risspuren zeige. Der Strafbefehl gegen L. ergeht am 13. Mai 2020, der Beklagte legt wenige Tage später Widerspruch ein.
Die genaue Wortwahl wird von der Verteidigung bestritten, L. kann sich nicht mehr erinnern was er exakt gesagt hat, räumt aber ein das der Begriff "Verdauungstrakt" gefallen sein könnte. Vom "Darmtrakt sei nie die Rede gewesen. Da man den Mund als erstes Element des Verdauungstraktes bezeichnen könne, habe L. keine Unwahrheiten verbreitet, argumentiert die Verteidigung.
Eine gute halbe Stunde dauert die Verhandlung heute und endet nach dem Austausch der "Rechtsargumente" mit der Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit der Schuld. Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse, L. seine eigenen Auslagen. Ein Verfahren gegen J. wurde laut dem Rechtsanwalt des Herrn L. aus dem gleichen Grund eingestellt, die zuständige Landespolizeidirektion teilte mit, dass man sich grundsätzlich nicht zu disziplinarischen Verfahren äußere. Bleibt die Ordnungswidrigkeit, die sich bei Wipperdorf ereignet haben soll. Hier wird nach einem ersten Widerspruch nach nnz-Informationen noch verhandelt.
Angelo Glashagel
Bild von Edward Lich auf Pixabay
Autor: redZur Vorgeschichte: am 8. März des vergangenen Jahres war der Polizeibeamte Rainer L. und ein Kollege bei Wipperdorf im Einsatz, Verkehrskontrolle, alles Routine. Am Bahnübergang stoppt das Duo einen Mopedfahrer, der das Ampelsignal der Schrankenanlage missachtet haben soll. Wie sich herausstellt handelt es sich beim dem 15 Jahre alten Fahrer um den Sohn der Kollegin J., der nach Aussage des Beamten L. davon ausging, das da Mutti im Einsatzwagen sitzt.
Die Beamten nehmen den Vorfall auf und füllen einen Ordnungswidrigkeiten Erfassungsbeleg (OE-Beleg) aus. Kurios wird es mit der Ankunft der Kollegin und Mutter vor Ort. L. sagt aus, sie habe den Beleg vom Klemmbrett des Kollegen G. entfernt, zerrissen, zerknüllt, schließlich in den Mund gesteckt und sich dann kauend zu ihrem Pkw begeben und dabei den Dienstwagen der beiden Beamten passiert. Hierhin hat sich L. zu diesem Zeitpunkt zurückgezogen, rund acht Meter vom Ort des Geschehens entfernt. Mit der Kollegin J. habe er bis dahin kaum Berührungspunkte gehabt, doch das soll sich ändern.
Denn um die Vorgänge bei Wipperdorf ging es heute nur am Rande, in der Hauptsache drehte sich die Verhandlung um das, was L. wenige Tage später auf der Wache der Landespolizeiinspektion gesagt haben soll. Laut Staatsanwaltschaft soll L. gefragt haben, wo er seinen OE-Beleg (Anm. d. Red.: zu einer anderen Kontrolle) ablegen könne, damit der nicht im Darmtrakt der Kollegin J. lande. In der Folge wird ihm üble Nachrede vorgeworfen, seine Äußerungen seien bewusst lächerlich, überspitzt und ehrmindernd gewesen und hätten zudem die Unwahrheit verbreitet, da J. den Originalbeleg der Kontrolle bei Wipperdorf vorlegen konnte, dieser also nicht von ihr aufgegessen wurde. Das Dokument lag dem Gericht in Kopie vor, mit dem Vermerk das dass Papier deutliche Knüll- und Risspuren zeige. Der Strafbefehl gegen L. ergeht am 13. Mai 2020, der Beklagte legt wenige Tage später Widerspruch ein.
Die genaue Wortwahl wird von der Verteidigung bestritten, L. kann sich nicht mehr erinnern was er exakt gesagt hat, räumt aber ein das der Begriff "Verdauungstrakt" gefallen sein könnte. Vom "Darmtrakt sei nie die Rede gewesen. Da man den Mund als erstes Element des Verdauungstraktes bezeichnen könne, habe L. keine Unwahrheiten verbreitet, argumentiert die Verteidigung.
Eine gute halbe Stunde dauert die Verhandlung heute und endet nach dem Austausch der "Rechtsargumente" mit der Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit der Schuld. Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse, L. seine eigenen Auslagen. Ein Verfahren gegen J. wurde laut dem Rechtsanwalt des Herrn L. aus dem gleichen Grund eingestellt, die zuständige Landespolizeidirektion teilte mit, dass man sich grundsätzlich nicht zu disziplinarischen Verfahren äußere. Bleibt die Ordnungswidrigkeit, die sich bei Wipperdorf ereignet haben soll. Hier wird nach einem ersten Widerspruch nach nnz-Informationen noch verhandelt.
Angelo Glashagel
Bild von Edward Lich auf Pixabay
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