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Was wurde aus dem Antikorruptionsbericht 2017?

Der lange Weg zur Wahrheit

Dienstag, 07. Juli 2020, 09:30 Uhr
Am 27.September 2018 stellte Oberbürgermeister Kai Buchmann im Nicht-Öffentlichen Teil der Stadtratssitzung den Antikorruptionsbericht des Jahres 2017 vor. Keine besonderen Vorkommnisse, spezifische Details nennt der Oberbürgermeister nicht. Die Vorstellung verlief kurz und schmerzlos, erinnert sich Stadtrat Georg Müller. Hier, hinter den verschlossenen Türen des Ratssaales, hätte diese Geschichte enden können…

Ausriss von Fragestellungen an den damaligen OB Dr. Klaus Zeh (Foto: privat) Ausriss von Fragestellungen an den damaligen OB Dr. Klaus Zeh (Foto: privat)
Gelesen hat das Dokument vermutlich keiner der Stadträte, mit Ausnahme des OB und so gibt es auch keine weiteren Nachfragen. „Unterm Strich gab es keine Beanstandungen“, sagt Müller. Erst als ihm ein Teil des Berichtes zugespielt wird, kommen Fragen auf. Beanstandet wird unter anderem die Geburtstagsfeier eines Rathausmitarbeiters in gehobener Stellung, soviel ist inzwischen bekannt.

Der SPD-Stadtrat sieht damals nicht das ganze Dokument, nur das Inhaltsverzeichnis. „Zwischen dem, was ich dort gelesen habe und dem, was ich gehört hatte, ergab sich eine Diskrepanz.“, erzählt Müller. Und hier geht die Geschichte weiter und schlägt Pfade ein, die stutzig machen müssen. Es beginnt mit einer E-Mail, die angeblich verloren geht.

Die Chronologie
Am 11. April 2019 wird die von Müller verschickt, er bittet um Einsicht in den Antikorruptionsbericht. Eine Antwort erhält er nicht, später wird es aus dem Rathaus heißen, die E-Mail sei schlicht nicht angekommen. Dass die Mail verfasst und abgeschickt wurde, kann Müller aber nachweisen.

Am 24. April macht der Oberbürgermeister in einer Sitzung des Hauptausschusses klar, dass man im Rathaus die Ansicht vertritt, keine Einsicht gewähren zu müssen. SPD und Linke wollen die Kommunalaufsicht mit ins Boot holen, um die Rechtslage klären zu lassen. Man ist der Ansicht das dem Stadtrat hier „wesentliche Informationen und Kontrollrechte“ verweigert würden. Buchmann meint, er wolle die Einschätzung abwarten und dann entscheiden.

Am 8. Mai tritt der Stadtrat erneut zusammen, fraktionsübergreifend unterzeichnen 20 Mitglieder einen Antrag, in dem um Akteneinsicht gebeten wird.

Ab dem 15. Mai befasst sich das Rechtsamt des Rathauses mit dem Thema und am 14. August erreicht Müller die Antwort der Kommunalaufsicht. Die Stadt hat gegenüber der Behörde Stellung genommen und begründet ihre Verweigerungshaltung unter anderem mit dem Datenschutz beteiligter Dritter, Personen also, die im Antikorruptionsbericht auftauchen. Man könne dem Stadtrat keine Einsicht gewähren, da man davon ausgehen müsse, dass die Inhalte dann an die Presse „durchgestochen“ werden. Tatsächlich sei dies bereits geschehen.

Im Antwortschreiben der Kommunalaufsicht heißt es:

Die hierzu befragte Stadt hält das Vorbringen für zu pauschal und bringt ihre Verwunderung zum Ausdruck, dass die Thematik über die Presse kommuniziert wird. Verwiesen wird zum Beispiel darauf, dass das Verfahren selbst als auch Auszüge aus dem Antikorruptionsbericht von dem Stadtratsmitglied Hans-Georg Müller in der Presse zitiert worden seien. […] Da er (Anm. d. Red.: der Oberbürgermeister) nicht ausschließen könne, „dass nach Einsichtnahme in diesem Bericht auch diese Informationen wieder der Presse zugänglich gemacht werden, kann nur Akteneinsicht in Angelegenheiten gewährt werden, welche der Zuständigkeit des Stadtrates obliege, was hier nicht der Fall sei“

„Die Aussage allein ist schon eine Frechheit und grenzt an Ehrverletzung. Der Oberbürgermeister wirft dem Stadtrat indirekt Geheimnisverrat vor. Es wurden keine Inhalte an die Presse weitergegeben. Wenn es um Nicht-Öffentliche Inhalte geht, macht man das grundsätzlich nicht. Davon abgesehen kann man nicht etwas weitergeben, dass man noch nicht einmal zu Gesicht bekommen hat.“ Die Antwort der Kommunalaufsicht sei aus seiner Sicht „äußerst schwammig“ gewesen, sagt Müller der nnz. Im Ergebnis stellt sich die Behörde auf die Seite des Rathauses, der Stadtrat sei als Organ nicht zuständig und der Oberbürgermeister könne die Einsicht verweigern:

Der Auskunftsanspruch gilt nicht grenzenlos. Er ist zum Beispiel beschränkt auf den Kompetenzbereich des Gemeinderates. Hier hat die Stadt Gründe vorgetragen, die dafür sprechen, dass die Auskunft bzw. beantragte Einsicht in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters und nicht dagegen dem Stadtrat bzw. einzelnen einzelnen Stadträten zusteht.

Die Stadtverwaltung kontrolliert sich in Sachen Korruption also selbst, Einblicke dritter Institutionen wie dem Stadtrat sind der Kommunalaufsicht nach rechtlich nicht notwendig. Es obliegt allein dem Oberbürgermeister, möglichem Fehlverhalten in seiner Verwaltung nachzugehen. Theoretisch könnte also ein Antikorruptionsbericht auch die Rathausspitze selbst belasten und der Stadtrat würde es nie erfahren, so er denn nicht von selbiger Rathausspitze darüber informiert würde. Die Probleme, die eine solche reine Selbstkontrolle aufwirft, sollten evident sein.

Müller wartet auf die angekündigte Entscheidung des Oberbürgermeisters, doch im Rathaus reagiert man nicht mehr. Zeit vergeht, der Herbst kommt über das Jahr. Am 28.11. verfasst Müller zwei weitere Schreiben an den Oberbürgermeister. Im ersten Schriftstück bittet er um die ausstehende Entscheidung des OB. Seit der „im Ergebnis offenen Stellungnahme“, sind gut zwei Monate vergangen, schreibt Müller.

Mit dem zweiten Schriftsatz will er einen anderen Weg gehen: wenn er als Stadtrat keine Einsicht in die Vorgänge der Verwaltung nehmen darf, dann vielleicht als Bürger. Immerhin gibt es das „Informationsfreiheitsgesetz“, das es dem Bürger leichter machen soll, hinter die Kulissen des deutschen Amtsapparates zu blicken.

Die Antwort auf Schreiben Nummer Eins, die Anfrage aus der Position des Stadtratsmitgliedes, geht am 11.12. bei Müller ein. Wie zu erwarten folgt das Rathaus der Empfehlung der Kommunalaufsicht. Der Stadtrat sei rechtlich nicht zuständig, eine Einsicht könne nicht gewährt werden.

Einen Tag später geht bei Georg Müller eine zweite Antwort ein, ein echter „Hammer“, wie sich der Stadtrat ausdrückt. Als Bürger sei Müller in der Position eines „Dritten“ und müsste ein rechtliches Interesse vorweisen, um Einsicht nehmen zu können. Dies solle er bis zum 3. Januar nachholen. Geschehe dies nicht, “werde ich Ihren Antrag der Widerspruchsbehörde mit der Bitte vorlegen, diesen kostenpflichtig zurückzuweisen“

„Das ist inhaltlich wie rechtlich vollkommen verfehlt. Die Widerspruchsbehörde kann ins Spiel kommen, wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, etwa ein Knöllchen wegen Falschparkens. In dieser Sache gibt es aber keinen Bescheid, nur eine Anfrage. Die ist nicht kostenpflichtig und kann von jedermann immer und überall gestellt werden“, erklärt Georg Müller und beantwortet das Schreiben des Rathauses auch entsprechend, am 2. Januar, einen Tag vor Ablauf der gesetzten Frist:

“Ihr Schreiben vom 12.12.2019 offenbart inhaltlich deutliche Kenntnislücken im Verwaltungsverfahrensrecht im Allgemeinen als auch ein grundlegendes Un- und ein gravierendes Fehlverständnis des Informationsfreiheitsrechtes im Speziellen. […] Ihr Hinweis auf eine Vorlage an die Widerspruchsstelle ist deplatziert, da ein Widerspruch gar nicht vorliegt, was auch nicht anders sein kann, da ein rechtsbehelfsfähiger Bescheid noch gar nicht erlassen wurde.“

In der Zwischenzeit ist aus dem „Informationsfreiheitsgesetz“, das „Transparenzgesetz“ geworden, für die Streitsache ändert das aber erst einmal nichts. Die Reaktion aus dem Rathaus zeige „ein gravierendes Fehlverständnis der Rechtslage“. Für ihn stellt die Causa Antikorruptionsbericht geradezu den „Idealfall“ für Anwendung der Gesetzeslage dar. „Mir geht es gar nicht mehr so sehr um den Inhalt des Berichtes. Da könnten natürlich fragwürdige Dinge drin stehen, ebenso gut kann es aber auch alles harmlos oder verjährt sein. Die Sache dreht sich inzwischen um grundsätzlichere Fragen. Welche Kontrollrechte hat der Rat und wie geht man mit ihnen um? Der Bürger soll die Möglichkeit haben, staatliches Handeln zu kontrollieren. Darum gibt es diese Gesetze. Werden sie nicht angewandt, schürt das Argwohn und Misstrauen.“

Die Reaktionen aus dem Rathaus dürfen verwundern. Im Wahlkampf hatte Herr Buchmann mit mehr Transparenz gegenüber dem Bürger und dem Kampf gegen Korruption geworben und gewonnen, sein Handeln im Amt scheint dem nun diametral entgegenzustehen. Der Eindruck verstärkt sich noch, bedenkt man, dass sich der Berichtszeitraum nicht mit der Amtszeit Buchmanns, sondern mit der seines Vorgängers befasst. Verfehlungen kann der aktuelle Amtsinhaber hier gar nicht begangen haben. Warum also hält man das Schriftstück weiter unter Verschluss? Müller glaubt, dass man im Rathaus dabei sei, einen Machtkampf mit dem Stadtrat auszufechten.

Doch vermutlich liegen hier die Dinge etwas tiefer im Rathaus. Noch einmal der Blick zurück. Die Geschichte des Antikorruptionsberichtes hat noch eine zweite, eine tragische Seite.

Den Bericht für das Jahr 2017 erstellte die damalige Antikorruptionsbeauftragte der Stadtverwaltung, Uta G.. Anders als einige ihrer Vorgängerinnen und Vorgänger, ging Frau G. den Vorwürfen nach, die ihr durch Mitarbeiter der Rathauses angetragen wurden und die sie selbst recherchierte, exakt und ohne Rücksicht auf Stellung des betroffenen Mitarbeiters, hört man aus ihrem ehemaligen Arbeitsumfeld.

Deshalb ist ihr Bericht vermutlich länger, detaillierter und klarer formuliert. Hier werden - höchst gefährlich - Ross und Reiter benannt. Nach nnz-Informationen soll sich der Oberbürgermeister Buchmann nach Vorlage des Berichts Anfang 2018 gar dahingehend geäußert haben, dass er im öffentlichen Teil einer Stadtratssitzung vorgetragen werden soll. Auch sollte Uta G. eine mehrseitige Präsentation vorbereiten. Doch einige Wochen später – der Bericht der Antikorruptionsbeauftragten machte die Runde innerhalb der Leitungsspitze – kehrte sich alles um.

All das hat Uta G. in ihrem Vermächtnis protokollarisch festgehalten. Bleibt die Frage nach dem "Warum", die vermutlich in der Leitungsspitze des Rathauses zu finden sein könnte, denn niemand außer dem OB konnte Kenntnis von dem Bericht haben. Oder man ist geneigt zu analysieren, in welcher Dezernatsverantwortlichkeit die berichteten Sachverhalte vorwiegend zu finden waren.

„Für mich begann damals das Mobbing. Als gleichzeitige Innenrevision wurde mir Akteneinsicht verwehrt, wurden mehrere Prüfaufträge erteilt, die zeitlich nicht zu realisieren waren, dann wurden sie plötzlich wieder zurückgenommen. Ich sollte zum Beispiel im Kreisumlagestreit mit der Kreisverwaltung dort Akteneinsicht nehmen, sollte gar Bücher der Service Gesellschaft prüfen, sollte juristische Sachverhalte analysieren. Das alles war in Summe zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zu ertragen“, protokolliert Uta G. in ihrem Vermächtnis, das der nnz vorliegt. Sie kündigte nach mehr als 18 Jahren Arbeit im Nordhäuser Rathaus ihren Arbeitsvertrag. Ein persönliches, vielleicht klärendes Gespräch mit ihrem einzigen Dienstvorgesetzten, dem OB, gab es nicht.

Am 21. Februar 2019 beschrieb Uta G. kurz und bündig in ihrem Abschiedsbrief, was ihr im Rathaus widerfahren war: „Das Mobbing durch den Oberbürgermeister Herrn Buchmann habe ich bis zur letzten Minute meines Lebens nicht überwunden. … Ich habe nur meine Arbeit gemacht.“ Dann nahm sie sich das Leben.

Wieder in das Jahr 2020: Weitere Schriftwechsel folgen im Februar und März, die Positionen sind verhärtet. Müller schreibt am 11. März:

"Abgesehen davon, dass es ihnen bisher nicht gelungen ist, die geschilderten Vorsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zu verwirklichen, ist deshalb leider auch Ihr jüngstes Schreiben trotz der festen gegenteiligen Versicherung nicht geeignet, Vertrauen in ein Glücken des Unterfangens zu erwecken. Denn wenn Sie das Gesetz genauso lesen wie mein Schreiben, wird Ihr Wunsch nach Gesetzeskonformität, der gleichfalls mein innigster Wunsch ist, nicht in Erfüllung gehen können."

Schließlich schaltet Müller den Thüringer Datenschutzbeauftragten ein und bittet um Mithilfe. Den hat anscheinend auch die Stadtverwaltung angeschrieben und ihre Sicht der Dinge geschildert. Die Stellungnahme übermittelt man am 5.6. 2020 an Müller, auch von dieser Seite wird bekräftigt, dass der Rat aus Gründen des Datenschutzes kein Recht habe, Einsicht zu erhalten. Den zweiten Part von Müllers Anfrage, dass Auskunftsersuchen des Bürgers, hat die Stadtverwaltung gegenüber dem Datenschutzbeauftragten scheinbar nicht erwähnt, die Antwort bezieht sich allein auf die Zuständigkeit des Stadtrates.

Für Müller sind die Entscheidungen der Rathausspitze nicht nachvollziehbar. „Sie können als Stadtrat in Erfahrung bringen, welcher Geschäftsführer der Beteiligungsunternehmen wieviel verdient. Sie würden erfahren, ob jemandem fragwürdiges Verhalten vorgeworfen wird, aber erst, wenn es zu einer Kündigung kommen würde. Ob es aber Anzeichen für Korruption gibt, da darf der Stadtrat keinen Einblick erhalten. Man hätte es einfacher haben können, ohne den Datenschutz zu verletzen. Etwa durch Schwärzungen bestimmter Passagen, die Rückschlüsse auf Dritte zulassen würden oder durch eine schlichte Einverständniserklärung der betroffenen Personen.“

Auch dazu bezieht die Stadt gegenüber der Kommunalaufsicht Stellung: “Die Stadt hat in einem Bericht mitgeteilt, dass der Bericht nicht wirklich anonymisiert werden könne, da aufgrund der überschaubaren Größe und der Verwaltungsstruktur der Stadt trotz Namensschwärzung Identifizierungen möglich seien. Wegen der Verzeichnisstruktur, die zudem im Internet auf der Stadtseite abgebildet sei, könne von einem Thema auf den Mitarbeiter rückgeschlossen werden.“

Müller will nun erst einmal die Antwort des Datenschutzbeauftragen auf seine Bürgeranfrage abwarten. Führt das nicht zum Erfolg, wäre ein Klageverfahren vor dem zuständigen Gerichten denkbar. Der Weg zur Wahrheit werde lang, sagt Müller, locker lassen will er aber nicht.
Angelo Glashagel

Anm. d. Red.: Der Schriftverkehr liegt der Redaktion vor
Autor: psg

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