Unterirdisch
Montag, 27. Juni 2005, 09:58 Uhr
Nordhausen (nnz). Können Sie sich noch an den Kampf gegen Gips-Abbaupläne im Areal Günzdorf erinnern? Die Kommunen und auch die Naturschützer dachten, dass das Thema erledigt sei. Ist es aber nicht.
Das Unternehmen BPB Formula hat neue Pläne zum Gipsabbau im Gebiet Günzdorf zwischen Neustadt und Harzungen vorgelegt. Diesmal zum Untertagebau: "Hiermit versucht das Unternehmen, die Ablehung seiner Abbaupläne, die durch die Nachmeldung des Harzfelder Holzes als FFH Gebiet und durch die Ablehnung seitens der Kommune bereits bevorstand, zu umgehen," so Klaus-DieterKorb vom BUND Kreisverband Nordhausen.
"Es ist auch kein Zufall, dass von der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens keine Rede ist," so Korb weiter. Denn nur dies würde die Fragen der Raumverträglichkeit des Vorhabens, der Lärm und Staubbelastungen durch Verkehrsaufkommen und der Fremdenverkehrsbelange ausreichend berücksichtigen. "Statt dessen legt das Unternehmen nur einen Termin zur Anhörung über Umfang und Inhalte einer FFH-Verträglichkeitsprüfung vor, bei dem die Kommunen ihre eigenen Belange so gut wie nicht vorbringen können," argumentiert der Kreisgruppenvorsitzende. "Das Bergamt unterstützt das Ganze, indem es engste Fristen vorgibt!" Der BUND ruft daher dringlichst die Kommunen und den Landkreis auf, sich vor Ablauf der Fristen für die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens einzusetzen. Nur so können die Kommunen ihre Belange ausreichend zur Geltung bringen.
"Der weiße Fleck in der Karte des Raumordnungsplanes 99 für das Bergwerksfeld Günzdorf bedarf einer raumordnerischen Prüfung mit Beteiligung der Kommunen und des Kreises und nicht einer Schaffung von Tatsachen durch einen Alleingang des Bergamtes," so der BUND.
Autor: nnzDas Unternehmen BPB Formula hat neue Pläne zum Gipsabbau im Gebiet Günzdorf zwischen Neustadt und Harzungen vorgelegt. Diesmal zum Untertagebau: "Hiermit versucht das Unternehmen, die Ablehung seiner Abbaupläne, die durch die Nachmeldung des Harzfelder Holzes als FFH Gebiet und durch die Ablehnung seitens der Kommune bereits bevorstand, zu umgehen," so Klaus-DieterKorb vom BUND Kreisverband Nordhausen.
"Es ist auch kein Zufall, dass von der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens keine Rede ist," so Korb weiter. Denn nur dies würde die Fragen der Raumverträglichkeit des Vorhabens, der Lärm und Staubbelastungen durch Verkehrsaufkommen und der Fremdenverkehrsbelange ausreichend berücksichtigen. "Statt dessen legt das Unternehmen nur einen Termin zur Anhörung über Umfang und Inhalte einer FFH-Verträglichkeitsprüfung vor, bei dem die Kommunen ihre eigenen Belange so gut wie nicht vorbringen können," argumentiert der Kreisgruppenvorsitzende. "Das Bergamt unterstützt das Ganze, indem es engste Fristen vorgibt!" Der BUND ruft daher dringlichst die Kommunen und den Landkreis auf, sich vor Ablauf der Fristen für die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens einzusetzen. Nur so können die Kommunen ihre Belange ausreichend zur Geltung bringen.
"Der weiße Fleck in der Karte des Raumordnungsplanes 99 für das Bergwerksfeld Günzdorf bedarf einer raumordnerischen Prüfung mit Beteiligung der Kommunen und des Kreises und nicht einer Schaffung von Tatsachen durch einen Alleingang des Bergamtes," so der BUND.
