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Richter Kropp: Roßtäuscher

Montag, 27. Juni 2005, 09:35 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Im Kyffhäuserkreis ist er bekannt wie ein bunter Hund, der Autoverkäufer Pierre Hucke (44, Name geändert). Besonders seine kreative Preisgestaltung ist es, die immer wieder Bürger in sein Autohaus lockt: Tolle Autos für wenig Geld. Das aber imponierte Richter Christian Kropp überhaupt nicht. Im Gegenteil...


Da sollen - so hört man - auch schon einmal alte Leasing- und Kreditverträge nicht abgelöst, Unfallwagen als Neuwagen verkauft oder der Tachostand am Wagen zurückgedreht worden sein, in Hucke-Manier, wie man im Kyffhäuser so sagt. Die Zeche zahlt bei solchen Roßtäuschermethoden in jedem Fall der Kunde, dann ist es aber auch zu spät. Die Sondershäuser Justiz hatte bislang immer Schwierigkeiten mit dem windigen Hucke Zu einfältig und gierig waren in vielen Fällen die Zeugen, so dass es bislang nicht zu einer Verurteilung gekommen ist. Das hat sich nunmehr in mehreren Verfahren grundlegend geändert:

Am 18.08.2003 verkaufte H. an eine junge Frau aus dem Kyffhäuserkreis einen Golf IV für 36.000 €. Da die Dame nur über wenig Einkommen verfügte, mußte die Mutter als Bürgin ran. Beide wunderten sich, dass auf den Verträgen der Ehemann der Zeugin erwähnt war, obwohl der mit H. nichts zu tun haben wollte. Das sei aus „familientechnischen Gründen“, so der windige Autoverkäufer. Post von der Bank könne man einfach wegwerfen. Tatsächlich erhielt dann der Ehemann einen Vertrag, in dem er als Kreditnehmer bezeichnet war. Die Autokäuferin konnte durch Vertragswiderruf von diesem unseriösen Geschäft zurücktreten.

Pierre Hucke verurteilte jetzt der Sondershäuser Amtsrichter Christian Kropp zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung und der Auflage, 200 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Bereits wenige Tage zuvor hatte Kropp ihn wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe verurteilt, da H. einen Pkw gegen den Willen des Kunden an einen Dritten verliehen hatte, der dann eine „Probefahrt“ mit über 16.000 km veranstaltete. Beide Verfahren sind nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt worden ist.

Vor dem Amtsgericht Mühlhausen gibt es, wie man hört, noch weitere größere Verfahren. So ist zu hoffen, dass sich das Problem Hucke im Kyffhäuserkreis bald von alleine regeln wird. Bis dahin seien alle Autokäufer gewarnt: Billig muß nicht immer gut sein.
Autor: nnz

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