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Wird die Mehrwertsteuersenkung weitergereicht?

Montag, 29. Juni 2020, 07:03 Uhr
Am 1. Juli tritt für sechs Monate deutschlandweit eine verringerte Mehrwertsteuer in Kraft. Für die meisten Produkte und Dienstleistungen sinkt die Steuer von 19 auf 16 Prozent. Für einige wie beispielsweise die Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr verringert sich die Steuer von 7 auf 5 Prozent. Nnz hat nachgefragt, ob diese Veränderungen von städtischen Unternehmen an die Verbraucher weitergegeben werden...

Im Namen der Stadt Nordhausen antwortete Lutz Fischer, der Pressesprecher der Stadt. Er schrieb uns: „Der Zeitplan zum zweiten Corona-Steuerhilfegesetz sieht vor, dass die abschließenden Beratungen im Bundesrat am 29. Juni nachmittags stattfinden soll. Grund hierfür: Auch der Bundestag wird erst am Vormittag desselben Tages das Gesetz in 2./3. Lesung verabschieden. Das wäre nur zwei Tage bevor die Mehrwertsteuersenkung greifen soll.

Es kann also erst – ohne den demokratischen Weg der Gesetzgebung vorwegzugreifen – in der kommenden Woche und kurz vor der möglichen Senkung der Mehrwertsteuer in den kommunalen Unternehmen abschließend entschieden werden. Ansprechpartner sind dabei die Unternehmen.“

In den Nordhäuser Verkehrsbetrieben haben wir uns mit Thorsten Schwarz, dem Geschäftsführer des Unternehmens, unterhalten. „Für eine kurzfristige Tarifumstellung wäre der Aufwand zu hoch. Die Fahrkahrtenautomaten lassen sich nicht so einfach umrüsten und es würden auch ganz krumme Beträge herauskommen, wenn wir zwei Prozent abziehen. Außerdem ist ein festgelegter Tarif ein genehmigtes Verfahren. Um das zu ändern, bedürfte es eines Antrags, über den dann frühestens im Oktober entschieden würde. Im Dezember läuft die Regelung schon wieder aus, dann müsste alles zurückgestellt werden. Da ist eine Umrüstung teurer als der Nutzeffekt“, sagte Herr Schwarz und fügte noch an, dass sein Unternehmen in der Zeit des Lockdowns hohe finanzielle Verluste erlitten hätte.

So werden die ermäßigten Steuersätze wohl für die meisten Endverbraucher wenigstens in diesem Bereich nicht zum Tragen kommen. Und wenn wir die Antwort des Pressesprechers der Stadt Nordhausen betrachten wird klar, dass es woanders ähnliche Probleme hier in den Verkehrsbetrieben geben wird. Eine Umstellung wegen zwei oder drei Prozent, die noch per Gesetzeskraft genehmigt werden muss ist für den zeitlichen Rahmen von nur sechs Monaten kaum machbar. Und so bleiben uns als Verbraucher wohl hauptsächlich die Preise für Lebensmittel und andere Verkaufsgüter, wo wir einige Cent einsparen können. Bis Silvester!
Autor: red

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