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Treppenlift-Zuschüsse reduzieren Kosten

Sonntag, 05. Dezember 2021, 12:38 Uhr
Mit fortschreitendem Alter nimmt die Beweglichkeit des menschlichen Körpers stark ab. Der Bewegungsapparat verweigert immer häufiger die Dienste und die Gelenke beklagen sich bei jedem Schritt. Eine Treppe kann in solchen Fällen zum unüberwindlichen Hindernis werden und die ältere Generation in der Wohnung festhalten...


Doch auch für Menschen, die an einer Krankheit der Gelenke und Knochen leiden oder die ihre Mobilität durch einen Unfall einbüßten, stellt die Treppe ein Problem dar. 

Glücklicherweise gibt es mittlerweile die Möglichkeit, auf einen Treppenlift zurückzugreifen. Das Gerät wird mittels eines Schienensystems an der Treppe angebracht und ist für den Transport der Gehbehinderten von einer in die nächste Etage verantwortlich. Der eigene Lebensraum kann somit wieder in vollem Umfang genutzt werden und die Betroffenen erhalten ein Stück an Lebensqualität zurück. Nichtsdestotrotz dürfen die Kosten nicht außer Acht gelassen werden. Eine solche Installation ist mit hohen Kosten verbunden und kann leicht das zur Verfügung stehende Budget überschreiten. Im folgenden Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie die Kosten des Treppenlifts reduzieren können.

Was kostet ein Treppenlift?
Die Ausgaben für einen Treppenlift variieren stark. Nichtsdestotrotz können Preisspannen für die einzelnen Typen und Modelle angegeben werden:

• 3.800 - 9.800 €: Innenbereich, Sitzlift, gerade Treppe
• 8.000 - 15.000 €: Innenbereich, Sitzlift, Kurventreppe
• 4.500 - 7.500 €: Außenbereich, Sitzlift, gerade Treppe
• 9.000 - 15.000 €: Innenbereich, Plattformlift, gerade Treppe
• 12.000 - 25.000 €: Innenbereich, Plattformlift, Kurventreppe
• 9.000 - 15:000 €: Außenbereich, Plattformlift, gerade Treppe
• 15.000 - 25.000 €: Außenbereich, Plattformlift, Kurventreppe
• 5.700 - 15.000 €: Innen- und Außenbereich, Hublift, Höhe bis 1,79 m
• Ab 17.500 €: Innen- und Außenbereich, Hublift, Höhe bis 3,00 m

Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Auf den Webseiten der Anbieter - wie https://www.lift-experten.de/ - sind nur selten genaue Preise für Treppenlifte zu finden. Denn tatsächlich hängen die Kosten für einen Treppenlift von verschiedenen Faktoren ab:

• Modell: Hub-, Sitz-, Senkrecht- oder Plattformlift.
• Standort: Innen- oder Außenlift
• Treppenart: Gerade oder kurvige Treppe
• Art des Lifts: Gebrauchter, gemieteter oder neuer Treppenlift
• Bauart: individuelle Schienen oder Standardmodell

Zum einen spielt die Bausubstanz eine entscheidende Rolle. Schließlich sind ein erhöhter Materialaufwand und individuelle Anfertigungen mit einem Mehraufwand und somit mit höheren Ausgaben verbunden. Wird der Treppenlift an der Außenseite des Gebäudes installiert, muss die Konstruktion starken Witterungsbedingungen standhalten. Der Lift wird wetterfest gemacht, was sich im Preis niederschlägt. Darüber hinaus bestimmt natürlich auch das Modell die Kosten. Und da nicht alle Haushalte über eine gerade Treppe verfügen, kann es sein, dass das Schienensystem individuell auf die Anforderungen angepasst werden müssen. 

Kostenübernahme für Treppenlifte
Die Finanzierung eines Treppenlifts übersteigt häufig die Möglichkeiten der Bedürftigen. Denn die Entscheidung wird oftmals kurzfristig getroffen, weswegen keine Zeit zum Sparen bleibt. Glücklicherweise bedeutet dies nicht, dass die Gehbehinderten auf die Anschaffung verzichten müssen. Es gibt einige Mittel und Wege, Zuschüsse für einen Treppenlift zu erhalten:

• Krankenkasse: Antrag an die Krankenkasse für einen Pflegekostenzuschuss der Pflegeversicherung. Eine zentrale Voraussetzung ist ein Pflegegrad, der die nicht vorhandene Mobilität erklärt.
• KfW-Zuschuss: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau besitzt das Programm “Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss (455)“, das Zuschüsse für barrierefreie Maßnahmen gewährt.
• Regionale Förderung: Regionale Förderinstitute bieten zinsgünstige Darlehen für die Umbaumaßnahmen an. 
• Steuerlich absetzen: Die Anschaffungskosten eines Treppenlifts können von der Steuer abgesetzt werden. Sie gelten als außergewöhnliche Belastung und werden dementsprechend in der jährlichen Steuererklärung angeboten.
• Berufsgenossenschaften: Ist ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verantwortlich für die körperlichen Einschränkungen, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten zu 100 Prozent.
• Agentur für Arbeit: Gewährt der Treppenlift die Wiedereingliederung des Betroffenen ins Arbeitsleben, springt die Agentur für Arbeit mit einem Zuschuss ein.
• Sozialhilfe: Als letzte Instanz fungiert die Sozialhilfe. Sie übernimmt einen Anteil, wenn alle vorherigen Anfragen in den Sand verlaufen sind.
Autor: khh

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