nnz-online
Berichte aus den Hotspots der Artenvielfalt 18 und 19

Seltene Orchideen abgeweidet

Freitag, 05. Juni 2020, 06:53 Uhr
Die Orchidee Brand-Knabenkraut (Orchis ustulata) ist deutschlandweit stark gefährdet. Ihr „langfristiger Bestandstrend“ ist nach Metznig(5) stark abnehmend. Dennoch wurden blühende Pflanzen einer Population der Art im Landkreis Nordhausen während der Blütezeit von Schafen abgefressen...

Das stark gefährdete Brand-Knabenkraut (Orchis ustulata) ist eine floristische Rarität und streng geschützt. Dass die seltenen Pflanzen während der Blütezeit wie hier von Weidetieren abgefressen werden, könnte durch eine bessere Zusammenarbeit von Naturschutzakteuren im Landkreis verhindert werden. (Foto: 04.06.2020) (Foto: Bodo Schwarzberg) Das stark gefährdete Brand-Knabenkraut (Orchis ustulata) ist eine floristische Rarität und streng geschützt. Dass die seltenen Pflanzen während der Blütezeit wie hier von Weidetieren abgefressen werden, könnte durch eine bessere Zusammenarbeit von Naturschutzakteuren im Landkreis verhindert werden. (Foto: 04.06.2020) (Foto: Bodo Schwarzberg)
Das stark gefährdete Brand-Knabenkraut (Orchis ustulata) ist eine floristische Rarität und streng geschützt. Dass die seltenen Pflanzen während der Blütezeit wie hier von Weidetieren abgefressen werden, könnte durch eine bessere Zusammenarbeit von Naturschutzakteuren im Landkreis verhindert werden. (Foto: Bodo Schwarzberg, 04.06.2020)

Das Brand-Knabenkraut wurde vom Arbeitskreis Heimische Orchideen (AHO) zur Orchidee des Jahres 2005 gekürt. Der AHO schrieb: „Für das Brand-Knabenkraut können als konkrete Rückgangsursachen ausgemacht werden: Flächenverbrauch durch Bebauung, Intensivierung der Wiesenbewirtschaftung, (auch in Kleingärten) durch zu frühes und zu häufiges Mähen bzw. Düngung, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie die Nutzungsaufgabe (fehlende Schafbeweidung bzw. Mahd) und damit das Zuwachsen der Wiesenflächen.“ (1).

Dass nicht nur ein zu früher Mahdtermin sondern auch ein zu früher Beweidungstermin problematisch für Brand-Knabenkraut-Populationen sein kann, schreibt der AHO in derselben Publikation: „Für den Schutz des Frühlings-Brand-Knabenkrautes, der Normalform, ist eine Mahd oder Beweidung in tiefen Lagen ab dem 15. Juni, in mittleren Lagen ab dem 25. Juni und in Berglagen (oberhalb 850 m NN) ab dem 1. Juli denkbar.“

Der hier zur Diskussion stehende Bestand im östlichen Teil des Landkreises Nordhausen befindet sich in einer Höhe von rund 200 Metern NN. Hier wäre also vermutlich eine Beweidung ab 25.06. angezeigt.

Am gestrigen 4. Juni fand ich jedoch eindeutige Hinweise auf eine frühere Schafbeweidung in Form von Schafkot aber auch mehrere während der Blütezeit abgefressene Orchideenexemplare vor (Fotos). Die Weidetiere fraßen also die Blütenstände und teilweise auch das Laub der nach Bundesartenschutzverordnung geschützten Pflanzen ab, und verhinderten so zumindest die Bildung von Kapseln, die jeweils tausende staubfeine Orchideensamen enthalten.

Dass das zu frühe Bewirtschaften von Orchideenbeständen nachteilig für deren Überleben sein kann, wird zum Beispiel vom Bayerischen Landesamt für Umwelt in einem Merkblatt für das Blasse Knabenkraut (Orchis pallens) als eine Gefährdungsursache benannt: „Hohe Verluste an fruktifizierenden Pflanzen durch zu frühe oder zu späte Beweidung“ (2)

Wohlwissend, wie folgenschwer derartige Pflegefehler sein können, verfasste der Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen ebenfalls 2005 seine „Ratschläge zur Pflege von Orchideenbiotopen“, in denen für jede im Freistaat siedelnde Orchideenart explizite Bewirtschaftungsempfehlungen gegeben werden. (3)

Gewiss ist diese Broschüre der Untere Naturschutzbehörde Nordhausen und dem Landschaftspfegeverband Südharz-Kyffhäuser als Natura 2000-Station und Vertragsnehmer des Hotspot-Projekts bekannt: Für Orchis ustulata wird dort in Abweichung von der Publikation des gesamtdeutschen AHO zur „Orchidee des Jahres 2005“ sogar ein noch späterer Bewirtschaftungszeitraum empfohlen. Auf Seite 73 befindet sich eine Tabelle, in der Mahd frühestens ab Ende Juli und „Beweidung mit Schafen und Ziegen (kein Nachtpferch)“ gar erst ab Anfang August empfohlen wird.

Und der AHO fasst weiter vorn in der Broschüre zusammen, dass die „Gewährleistung der Samenreife der Orchideen auf den jeweiligen Standorten durch entsprechende Mahd- und Beräumungstermine“, zentral für deren dauerhafte Erhaltung ist.

Gewiss, diese Angaben des Arbeitskreises Heimische Orchideen sind nur Empfehlungen. - Die Gesetze und Richtlinien werden von den Parlamenten und übergeordneten Behörden der EU, des Bundes und des Landes aufgestellt:

Da sich das Vorkommen des abgeweideten Brand-Knabenkraut-Bestandes aber in einem Naturschutzgebiet befindet, gilt dort eine Schutzgebietsverordnung: Dort heißt es meist in einem Absatz (hier Auszug aus der Schutzgebietsverordnung eines anderen Thüringer Naturschutzgebietes):

„Zweck der Festsetzung als Naturschutzgebiet ist es, Bedingungen zu erhalten oder zu entwickeln, die die biologische Vielfalt des Gebietes begünstigen und seltene, gefährdete und gesetzlich geschützte Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Orchideen, Vögel, Reptilien und Insekten, vor nachhaltigen Beeinträchtigungen, Störungen und Veränderungen zu bewahren.“

Ich denke, die Beweidung eines blühenden Bestandes des stark gefährdeten und geschützten Brand-Knabenkrautes könnte unter Hinzuziehung der AHO-Empfehlungen durchaus als eine nachhaltige Beeinträchtigung oder Störung bezeichnet werden und damit gegen diese Regel verstoßen.

Dass es andererseits durchaus Möglichkeiten gäbe, solche Schädigungen zu vermeiden, ist den für den Naturschutz Zuständigen in Thüringen und speziell im Landkreis Nordhausen wohl bekannt. Wir vom BUND-Kreisverband Nordhausen und nicht nur wir haben dem Landschaftspflegeverband angeboten bzw. empfohlen, bei der Bewirtschaftung von Flächen mit hochgradig bedrohten Pflanzenarten konkret zusammenzuarbeiten.

Und dies vor allem, weil sich letzterer als vom grün geführten Thüringer Umweltministerium erklärte Natura 2000-Station und als Vertragsnehmer des Hotspot-Projekts bezeichnen darf. Immerhin wurden dem Verein dafür 4,5 Millionen Euro, letztlich aus unserer aller Steuern zur Verfügung gestellt.

Der „Hotspot 18“ ist bekanntlich ein größeres Gebiet südlich des Harzes in Nordthüringen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit einer überdurchschnittlichen Artenvielfalt. Und auf der Seite des Bundesamtes für Naturschutz heißt es unmissverständlich:

„Für jeden Hotspot soll ein Konzept erarbeitet sowie beispielhafte Maßnahmen umgesetzt werden. Diese sollen Prozesse in die Wege leiten, die helfen, die naturraumtypische Vielfalt von Landschaften, Lebensräumen und Lebensgemeinschaften sowie die gebietstypische, natürlich und historisch entstandene Artenvielfalt zu erhalten bzw. zu verbessern. „Regionale Partnerschaften“ aus Städten und Gemeinden, Naturschutzakteuren sowie Wirtschafts- und Sozialpartnern sollen so eine langfristige Sicherung der Hotspots gewährleisten. “ (4)

An alledem sollte sich der Landschaftspfegeverband Südharz-Kyffhäuser messen lassen und zwar auch dann, wenn das hier diskutierte, im Hotspot 18 liegende Gebiet vielleicht nicht unmittelbar Teil des Hotspot-Projekts, aber eines Naturschutzgebietes ist.

Die rot-rot-grüne Landesregierung aber muss endlich die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Umgang mit den unmittelbaren Ansprüchen der meisten bedrohten Pflanzenarten und damit meist auch Tierarten in ihren jeweiligen Vorkommensgebieten nicht nur auf „Empfehlungen“ wie jenen des AHO beruht, sondern dass sie verpflichtend sind.

Ansonsten werden wir trotz Hotspot- und anderen wohlmeinenden Projekten noch zahlreiche weitere Vorkommen bedrohter Arten verlieren.
Bodo Schwarzberg, BUND-Kreisverband Nordhausen


weitere aktuelle Fotos mit teils abgefressenen Pflanzen des Brand-Knabenkrautes, vom während der Blütezeit der Orchidee beweideten Wuchsort und ein Foto vom Mai 2014 mit einer blühenden, nicht abgefressenen Pflanze

Quellen und Links:
(1)https://www.orchideen-deutschlands.de/orchidee-des-jahres/
(2)https://www.lfu.bayern.de/natur/artenhilfsprogramm_botanik/merkblaetter/doc/24lfumerkblatt_orchis_pallens.pdf
(3)https://www.ageo.ch/p/toepfer_broschure_2005.pdf
(4)https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/foerderschwerpunkte/hotspots.html
(5)Metzing, D.; Garve, E. & Matzke-Hajek, G. (2018): Rote Liste und Gesamtartenliste der Farn- und Blütenpflanzen (Trachaeophyta) Deutschlands. – In: Metzing, D., Hofbauer, N., Ludwig, G. & Matzke-Hajek, G. (Bearb.): Rote Liste der gefährdeten Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 7: Pflanzen. – Bonn (Bundesamt für Naturschutz). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (7): 13–358.
Autor: psg

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2021 nnz-online.de