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Heftige Reaktion auf nnz-Artikel zu Petersdorfer Schulhof

Stadt beschuldigt Planungsbüro

Donnerstag, 21. Mai 2020, 11:10 Uhr
Für einigen Wirbel sorgte unser Artikel zur misslungenen Schulhofsanierung in Petersdorf bereits gestern Abend im Stadtrat. In der Nacht erreichte uns dann eine „Richtigstellung“ des kommunalen Pressesprechers, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen …

Neue Schulhofanlage in Petersdorf (Foto: privat) Neue Schulhofanlage in Petersdorf (Foto: privat)


In insgesamt neun Punkten geht der Pressebeauftragte der Stadt Nordhausen, Lutz Fischer, auf unseren gestrigen Artikel ein, wobei er außer der Beschuldigung des Planungsbüros für die aufgetretenen Mängel substanziell nichts Neues zur Sachlage beitragen kann. Verständlich, dass Herr Fischer einen anderen Blickwinkel auf die Baumaßnahme hat und diesen von Amts wegen auch vertreten muss. Wenn er das noch nachts um 23.29 Uhr tut, zeugt das von einer hohen Arbeitsmoral, erhöht aber nicht die Aussagekraft seiner „Richtigstellung“.

Schon in Punkt 1 seiner Ausführungen steht Aussage gegen Aussage, wie im Protokoll der gestrigen Stadtratssitzung nachlesbar ist. Die nächsten Punkte 2 und 3 haben wir nicht in Abrede gestellt. Punkt 4 seiner Aufzählung wird von Punkt 5 aufgehoben, der ein entscheidender ist. Die Anlage kann nicht in Betrieb genommen werden - genau darum geht es in unserem Artikel. Zu den erhobenen Schuldzuweisungen an das Planungsbüro wird die nnz weiter recherchieren und in Kürze hier berichten.

Punkt 6 spiegelt Herrn Fischers subjektive Wahrnehmung wider, die sein gutes Recht ist. Der 7. Punkt kann von uns so bestätigt werden. Wir sahen bei der offensichtlichen Faktenlage keine Veranlassung für Rückfragen. In Punkt 8 irrt Herr Fischer, wenn er meint, die Presse dürfe keine Fotos vom Schulhof anfertigen. Wie auf dem verwendeten Foto oben deutlich zu erkennen ist, sind auf unserem Bild auch keine Kinder abgelichtet.

Was nun den „Maulkorb“ betrifft, so ist das unsere Einschätzung des Sachverhalts, wenn insgesamt vier Pädagogen, die es von Berufs wegen gewohnt sind zu kommunizieren, auf gezielte Anfragen mit der Eloquenz eines Goldfischs reagieren. Diese Einschätzung muss Herr Fischer selbstverständlich nicht teilen. In Punkt 9 brauchte Herr Fischer nicht so bescheiden sein. Eine solche Aufwertung des Schulhofs lässt sich unseres Erachtens durchaus als Attraktion bezeichnen.

Abschließend sei festgestellt: Ob wir in der Redaktion einen Schulhof als Spielplatz oder Festplatz des Dorfes oder noch ganz anders bezeichnen, werden wir weiterhin selbst entscheiden.

Hier nun die offiziell gewünschte „Richtigstellung“:

„Sehr geehrter Herr Schulze,
sehr geehrter Herr Franke,

ich bitte um umgehend Richtigstellung des Artikels www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=275417. Herr Glashagel im Rahmen der heutigen Stadtratssitzung der mündlichen Richtigstellung gegenüber den Stadträten beigewohnt. 

Hier die Richtigstellung im Wortlaut:
1.
In die Planungen der Umgestaltung des Schulhofes der Grundschule Petersdorf waren neben dem Ortsteilbürgermeister auch die Schulleitung eingebunden. Wobei das Bauamt bemüht war, die Wünsche der Schule umzusetzen. Die Planung von Baumaßnahmen erfolgt immer über entsprechende Fachplaner.

2.
2019 begann die Umsetzung der Planung, da das Geld im städtischen Haushalt eingestellt wurde.

3.
Es wurden u.a. befestigte Flächen im Haupteingangsbereich, ein Spielhügel mit Weidentipi, diverse Spielgeräte, ein grünes Klassenzimmer, ein Fußballfeld und auch die Scateranlage errichtet.

4.
Es fand eine Abnahme durch einen Prüfer statt, welcher für Spielplätze zugelassen war. Dieser bestätigte keine Mängel.

5.
Die Stadt hat trotzdem den TÜV eingeschaltet, um eine Zweitbegutachtung durchzuführen. Hierfür waren Mängel nur (!) an der Scateranlage ausschlaggebend, so dass diese nicht in Betrieb genommen werden kann und ggf. baulich verändert werden muss. Durch das Bauamt erfolgte eine Mangelanzeige an das Büro am 24.03.2020. Die Haftpflichtversicherung des Büros hat sich bereits am 22.04.2020 gemeldet; der Schaden wurde vom Planer angezeigt.

6.
Die im Beitrag der NNZ erhobenen Vorwürfe sind nicht treffend und zurückzuweisen. Die Aussagen des Beitrags entbehren jeglichen Zusammenhang.

7.
Die Stadt Nordhausen war zu keinem Zeitpunkt seitens des Redakteurs des Mediums zu einer Stellungnahme angefragt worden. 

8.
Es wurden keine „Maulkörbe„ an Mitarbeitende der Schulen verteilt. Das Fotos in das Schulgelände hinein untersagt sind, liegt beim Thema Schutz von Kindern auf der Hand und sollte seitens der Medien auch respektiert werden. 

9.
Es wurde auch seitens der Stadt keine „Attraktion“ - wie kolportiert - auf den Schulhof gestellt. Die Baumaßnahmen hat zum Ziel, eine Gesamtaufwertung des Schulgeländes zu erreichen.

Ferner bitte ich um Richtigstellung der Überschrift zur Freigabe des Spielplatzes in Petersdorf (www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=275430). Darauf habe ich Sie bereits hingewiesen! Es gibt in Petersdorf nur einen Spielplatz! Schulhöfe werden in der Stadt Nordhausen nicht als Spielplätze ausgewiesen.“

Wir haben das Originalschreiben, so wie es in der Redaktion eingegangen ist, hier als screenshot noch einmal angehängt.
Olaf Schulze
Autor: osch

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